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werden aber sehr gerne frauen. weil es ein sicherer job ist.
Nur Frauen wollen sichere Jobs?..? DAS ist wirklich ein stichhaltiges Argument!
Schon mal was von Quotenregelung gehört?
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werden aber sehr gerne frauen. weil es ein sicherer job ist.
Stimmt, nach neuester Rechtssprechung bzw. Judikatur kann bereits nach dem 1. Delikt von Gewerbsmässigkeit (gewerblich in Zusammenhang mit Diebstahl kennt das Strafrecht nicht) ausgegangen werden.
Nachdem du offensichtlich keine Ahnung von objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmalen hast, sei es dir geraten etwas über das Strafrecht zu lernen.
Nur Frauen wollen sichere Jobs?..? DAS ist wirklich ein stichhaltiges Argument!

soll entschärft werden mit der nächsten strafrechtsnovelle.
so so willst mir nachhilfe geben in strafrecht?![]()

kannst Du es ein bissi genauer sagen ?und die Arbeit so macht wie er es sagt,
Ein Anwalt haftet nicht für Handlungen seines Mandanten.dann haftet er auch im Zuge dessen für Fehlhandlungen -
was denn für Vertrag?Hast du einen Vertrag mit dem Anwalt
Es geht eben um die Handlungen, die der Mandat getätigt hat, die laut diesem Anwalt nicht gegen Gesetz verstoßen, dann aber laut einem Gericht doch.Ein Anwalt haftet nicht für Handlungen seines Mandanten.
Habsch auch nie behauptetEin Anwalt haftet nicht für Handlungen seines Mandanten.![]()
was denn für Vertrag?
Wenn es beweisbar ist, könnte man versuchen, den Anwalt zu belangen, aber haftbar machen, für Dinge, welche der Mandant tut, wird man ihn kaum können. Hilft dem Verurteilten dann auch ned wirklich, wenn er sich strafbar gemacht hat.die der Mandat getätigt hat, die laut diesem Anwalt nicht gegen Gesetz verstoßen
nein, Du unterschreibst ihm eine Vollmacht, das er Deine Interessen vertritt, nicht mehr und nicht weniger. Der Anwalt verpflichtet sich zu gar nichts, ausser den Mandanten bestmöglich zu vertreten.wirst wohl für seine Dienstleistung einen Vertrag abschließen
Ich frage mich, um welche Art von Fällen es sich dabei handeln könnte.in dem Fall
Ich frage mich, um welche Art von Fällen es sich dabei handeln könnte.
Ja, eben weil der Unrechtsgehalt der Tat auch für den Rechtsunkundigen offensichtlich sein muss. (Wenn tatsächlich Gründe dafür vorliegen, dass jemandem der Unrechtsgehalt der Tat nicht einsichtig ist, ist er unzurechnungsfähig. Das ist wieder ein anderes Thema.)murks die n´Nachbarin ab g'schieht dir eh nix sagt, wird's mit'n rausreden viell. ein bissl schwierig
Würde mal sagen das läuft in der Art wie Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, nur in dem Fall halt falsche Auskunft schützt nicht ...
nein, Du unterschreibst ihm eine Vollmacht, das er Deine Interessen vertritt, nicht mehr und nicht weniger. Der Anwalt verpflichtet sich zu gar nichts, ausser den Mandanten bestmöglich zu vertreten.
das hat auch niemand bezweifelt, sind aber zwei Paar Schuh, hier ging es um Dinge, welche der Mandant tut, dafür haftet kein Anwalt.der anwalt muss dir auch sagen, wenn zb eine klage als sinnlos anzusehen ist - also als geldverschwendung - und nicht einfach drauf los klagen
ist kein AnwaltEin Sachverständiger
x 3 ???