Eine Sprecherin oder ein Sprecher kann im Auftrag der Gremien der in der Vereinigung "Ärztekammer" zusammengeschlossenen Fachschaften eine Verlautbarung verlesen oder an die Medien aussenden.
Gemeine Mitglieder erhalten zumeist von derartigen Gruppierungen/Interessenvertretungen/Zusammenschlüssen keine Vollmacht um im Auftrag der Mitglieder eine Äußerung mit Aussenwirkung von sich zu geben.