Tittengrabschen

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Gab mal ein Urteil wegen mißbrauchs des Autoritätsverhältnis

Es gibt den §212 StGB, der setzt aber voraus, dass es unter einem ausnützen der Stellung als Gesundheitsberuf zu einer Vornahme von geschlechtlichen Handlungen kommt. Lediglich unter dieser Prämisse ist eine Strafbarkeit gegeben.
 
Es gibt den §212 StGB, der setzt aber voraus, dass es unter einem ausnützen der Stellung als Gesundheitsberuf zu einer Vornahme von geschlechtlichen Handlungen kommt. Lediglich unter dieser Prämisse ist eine Strafbarkeit gegeben.
Sollte rein nach dem Rechtsgefühl eh klar sein. Nun wissen wir die Nummer dafür. Super.
 
Bei uns in der Schweiz sind jetzt mehr als 50 % der Medizin Studierenden weiblich. Deshalb werden in wenigen Jahrzehnten überwiegend Frauen als Gynäkologen amtieren.
 
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