Privat Diverses Sila--Neues Wiener Prostitutionsgesetz.....!

  • Ersteller Ersteller Gast
  • Erstellt am Erstellt am
Dazu ein seinerzeitiger Kommentar der LEFÖ aus dem April 2004


Das neue Wiener Prostitutionsgesetz stellt keinen Schritt in Richtung Liberalisierung dar, sondern bedingt in Wirklichkeit eine Verschärfung des bestehenden Kontrollsystems - auch wenn dies auf den ersten Blick nicht gleich sichtbar wird. Es scheint auch so zu sein, dass die Motivation offensichtlich mehr bei den Anliegen der AnrainerInnen als bei den Rechten der arbeitenden Frauen gelegen hat.
So wurden z.B. die Verbotszonen ausgeweitet und die Legitimation festgeschrieben, bei "begründetem Verdacht" der "illegalen Prostitution", ohne vorherige gesetzliche Anordnung, ein Gebäude, eine Wohnung, ein Grundstück oder ein Fahrzeug zu betreten. Dies greift unserer Meinung nach die Grund- und Menschenrechte an. Weiters wurde die gesundheitspolizeiliche Kontrolle noch einmal ins Gesetz aufgenommen, obwohl es diesbezüglich bereits andere gesetzliche Bestimmungen gibt. Auch hier wird eine verstärkte Kontrollabsicht, die den Druck auf die Frauen nur noch erhöht, sichtbar.
Die Senkung der Strafen finden wir grundsätzlich sehr begrüßenswert. Gleichzeitig möchten wir aber auch betonen, dass die Bemessung der Strafhöhe für Sexarbeiterinnen nach wie vor viel zu hoch ist und die Realität der Arbeits- und Lebensbedingungen von Sexarbeiterinnen (v.a. von Migrantinnen) leugnet. Es ist ein Vorurteil, dass (Geheim-)Prostitution ein finanziell einträglicher Erwerb wäre.
Natürlich handelt es sich beim Wiener Prostitutionsgesetzes "nur" um ein Gesetz auf Landesebene, das der Bundesgesetzgebung untergeordnet ist. Aber trotzdem zielt das Gesetz klar auf verschärfte Kontrolle ab und weniger auf die Unterstützung der Frauen, die in diesem Bereich tätig sind. So haben wir bereits in unserer Stellungnahme zum Novellierungsentwurf des Wiener Prostitutionsgesetzes gefordert: "Österreich benötigt eine neue, liberale und entkriminalisierte Prostitutionsgesetzgebung, die in einem einzigen Konzept Bundes- und Landesgesetze integrieren kann. Diese Gesetzgebung muss die Sexarbeiterinnen als Hauptakteurinnen sehen und die Frauen schützen und entkriminalisieren - und: sich endlich von der Vorstellung verabschieden, dass Prostituierte - mehr als andere Berufstätige - die öffentliche Ordnung stören würden!" Abschließend möchten wir noch erwähnen, dass wir des öfteren versucht haben, bei der zuständigen Stadträtin Brauner einen Gesprächstermin zu bekommen, um unsere langjährige Erfahrung in der Arbeit mit Sexarbeiterinnen einbringen zu können. Leider war dies nicht möglich.
 
Also nichts Schlimmes.

EBEN bursche,
Also brauchen sich die freier nicht immer so viel ihr "köpfli," darüber zu zerbrechen.
Deshalb hab ich ja den link reingegeben, nach den horrorgeschichten die man da oft liest! ;)

Lg,
Marie-christine

PS:. aber da sieht man das es die mädchen in diesem gewerbe auch nicht so leicht haben wie man so oft glaubt. ODER ;)
 
Hätte nicht gedacht, dass die Strafen so hoch sind. Die früheren Strafen waren ja noch extremer.
 
Wenn LEFÖ meint, ein Landesgesetz sei "der Bundesgesetzgebung untergeordnet" dann ist das schlicht und einfach eine grobe Unwissenheit. Blick in die Bundesverfassung würde genügen.
 
Blick in die Bundesverfassung :fragezeichen: na gut!

Klicke >hpp://www.sila.or.at/ dann klicke auf sprache deutsch,
dann info, dann gesetze.........................................................

Dann ist man im Bundesgesetz. So:für die jenigen die es nicht bis ganz nach unten geschafft haben, um den link zu finden ;)

Lg,
Marei-christine
 
Zurück
Oben