public disgrace Frage

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Gast

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kann mir wer sagen wo solche Spiele gemacht werden bzw wer solche spiele organisiern könnte bin zwar m würde aber auch gerne mal in so eine rolle schlüpfen und im eher privaten bereich durch einige zb paare oder frauen im abgesprochenen rahmen mich behandeln lassen kann mir wer da weiterhelfen damit ich so was erleben kann? es sollte sich auch im raum wien abspielen und war in abgeschotteten räumlichkeiten wo wir dann wirklich ungestöhrt unter uns sein können danke für eure nachrichten :winke:
 
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public hat in diesem Sinne nix mit Öffentlichkeit zu tun es geht (tante google hat's verraten) um Vergewaltigungsphantasien das heisst der Gute möchte mal von ner Frau richtig brutal zu Sex genötigt werden
weil das für ihn ne Art Reiz hätte

Lieber Bdsm Freund,

ich denke diese Phantasie ist schwer umzusetzen weil wenn du dir vorher ausmachst am Ort X zur Uhrzeit Y
lässt du dich benutzen dann ist es ja nicht mehr das selbe oder geht's dir einfach nur darum dass dich eine dominante Frau einfach für ihre Lust gebraucht dann solltest mal schauen vielleicht findest ja ne Domina die sowas auch im Programm hat

lg sakura
 
wer solche spiele organisiern könnte

"Organisieren" kannst Du so etwas nur selber, weil ja Du dran beteiligt bist. Eine Argentur, bei der man so was "bestellen" kann, die gibts meines Wissens nach nur in Filmen. Wär ja auch der rechtliche Supergau ...

zb paare oder frauen im abgesprochenen rahmen mich behandeln lassen kann mir wer da weiterhelfen damit ich so was erleben kann?

Auch wieder Du Dir selber, in dem Du "solche" Paare kennenlernst.

Ich fürchte, Du hast da einiges an Phantasien und der Realitätscheck hat noch nicht stattgefunden, es wird Dich niemand irgendwohin verschleppen und "behandeln", der Dich nicht vorher gut genug kennengelernt hat, um sicherzugehen, daß Du net nachher gleich zur Polizei rennst ...
 
Wär ja auch der rechtliche Supergau ...

Kann ich dir nicht zustimmen...
Tattoowieren ist schwerste Körperverletzung und tz kannst du deinen Tattoowierer nicht verklagen ;)

An den TE: Es gibt nur sehr wenig was du dir für Geld nicht kaufen kannst.
Besprich die Rahmenbedingungen und dann überlasse den Damen deine Wohnungsschlüssel ;)

Iwann werden sie da sein und dann :evil:
Wenn das nicht geht oder du zu wenig vertrauen hast miete für die 2 wochen wo es passieren könnte ein Arpartment :)
 
Kann ich dir nicht zustimmen...
Tattoowieren ist schwerste Körperverletzung und tz kannst du deinen Tattoowierer nicht verklagen ;)

Tätowieren ist "Körperverletzung" - ("leichte" gibts im Österreichischen Recht net) und daher einwilligungsfähig (wenn in der Judikatur auch umstritten).
Das, was der TE da beschreibt ist Freiheitsberaubung, schwere Körperverletzung und Vergewaltigung - alles nicht mal ansatzweise in Österreich einwilligungsfähig.


An den TE: Es gibt nur sehr wenig was du dir für Geld nicht kaufen kannst.

So weit ich den TE verstanden hat, will er keine Profi Leistung in Anspruch nehmen. Und das mit dem Schlüssel für die Wohnung ... da würden für mich schon die Giftschrankphantasien anfangen. Aber jeder ist da anders ...
 

Ist es ja nicht weil er will es ja :)


Freiheitsberaubung, schwere Körperverletzung

Hmm aber bei jeder BD Szene hast du diese Freiheitsberaubung durch Fesseln etc oder? :fragezeichen:

Also ich glaube schon das es möglich ist ;) grad wenn man den Schlüssel noch hergibt ist das doch schon ausschlaggebend.

Und zum Thema Geld... ohne einen Berg davon spielt sich eh nichts ab oder du findest wirklich jemanden der daran Vergnügen hat... (dann wärs allerdings bedenklich und nicht ungefährlich)

Und man kann das Abkommen ja notariell beglaubigen lassen :)
 
Ist es ja nicht weil er will es ja :)

Das ist ja grad die Krux, die ich meine - was ist, wenn jemand NACHHER zur Polizei geht und sagt, es war net einvernehmlich ...

Hmm aber bei jeder BD Szene hast du diese Freiheitsberaubung durch Fesseln etc oder? :fragezeichen:

Ja, hast Du. Ist net zu ändern.

Und man kann das Abkommen ja notariell beglaubigen lassen :)

Nein, kann man net - solche Verträge sind sittenwidrig und kein Notar der Welt wird Dir das "beglaubigen". Auch nicht gegen noch so viel Geld.

Für mich gehören solche Phantasien in den "Giftschrank" - etwas, von dem man im Hinterstübchen träumen kann, das aber angesichts der vielen Unwägbarkeiten niemals zu realisieren ist.
Ich glaub zwar, daß man wenn man sich gut kennt (im profit wie im non profit Bereich), im Ansatz solche Spiele durchführen kann, aber die Gefahr eines Absturzes ist sehr naheliegend, weil das Urängste betrifft und da ganz viel aufgewühlt werden kann.
 
sittenwidrig und kein Notar der Welt wird Dir das "beglaubigen"

In der Zivilisation zumindenst nicht.
Müssten sie in ein Land wos keinen intressiert ^^

Scheint aber alles sehr abwegig zu sein.
wohl besser die ganze Sache wirklich in den "Giftschrank´" zu legen :/
 
Grüß Euch,

also mal von ganz von vorne.
Wenn man im BDSM-Zusammenhang dieses Wortspiel richtig übersetzt bzw. deutet, dann heißt es soviel wie "Demütigen in der Öffentlichkeit", "Vergewaltigen vor Zusehern" - sprich also die sexuelle Demütigung vor Zusehern bzw. in der Öffentlichkeit, die ja Erstere meist bedingt.

Wenn es Zuseher sind, die damit einverstanden sind - z.B. in einer Location, auf einer Party, in einem mehrschlägigen Lokal, dann ist das durchaus ne feine Sache.
So geil ich durchaus einige Filme der gleichnamigen Produktion finde, so bin ich trotzdem der Meinung, dass SM/SEX in der allgemeinen Öffentlichkeit überhaupt nichts zu suchen hat. Auch wenn bei vielen das Kopfkino da so schön anspringt.

Was jetzt Eure Diskussion um Durchführbarkeit angeht.
Das hatten wir schon xmal. Ist eine "ausgemachte" Vergewaltigung dann überhaupt eine und lässt sich sowas überhaupt durchführen.

Ja und nein. Hängt von sehr, sehr vielen Faktoren ab.

Was die strafrechtliche Angelegenheit angeht, hat Rubberinchen eh schon alles gesagt.
Tattoos und Piercings sind in Österreich bei einem Tätowierer mit gültigem Gewerbeschein durch die Einwilligung keine Körperverletzung.

Natürlich lassen sich solche Spiele durchführen. Jedoch würde ich da halt sehr vorsichtig sein, wo/wie/mit wem, damit es nicht in der Giftschrankecke landet.

Gerade Verschleppungs/Vergewaltigungsspiele, wo man ja zwangsläufig z.B. mit dem Auto fahren muss, sind ein heikles Thema. Und wenn man dann das Opfer nicht einmal beim Namen kennt, wird es erst richtig kompliziert.
Natürlich besteht immer die Gefahr, dass nachher, wenn das Kopfkino jäh enttäuscht wurde oder man gar böse abgestürzt ist, irgendjemand auf die Idee kommt und eine Anzeige macht.

Aber möglich sind solche Spiele natürlich. Selber schon (mit)erlebt.

Jetzt wissen wir aber immer noch nicht, was der TS eigentlich hier wirklich wollte.
Bezüglich Organisation. In sehr, sehr abgeschwächter Form wird das möglicherweise schon die eine oder andre prof. Domina anbieten. Im privaten Rahmen muss man(n) sich da halt selber drum kümmern und organisieren bzw. jemand kennen lernen, der das dann mit ihm durchführt.

Lieben Gruß,
Katarina
 
Tätowieren ist "Körperverletzung" - ("leichte" gibts im Österreichischen Recht net) und daher einwilligungsfähig (wenn in der Judikatur auch umstritten).
Das, was der TE da beschreibt ist Freiheitsberaubung, schwere Körperverletzung und Vergewaltigung - alles nicht mal ansatzweise in Österreich einwilligungsfähig.
es gibt keine "leichte" Körperverletzung in dem Sinne weil rechtlich darauf abgestellt wird unter welcher Prämisse die Körperverletzung begangen wurde ob vorsätzlich oder fahrlässig.. was sich dann auf das Strafmaß auswirkt und wie gravierend die Folgen für das Opfer waren. Das Gesetz nennt hier halt nur die Sondertatbestände etwa Körperverletzung mit Dauerfolgen...die "leichte" Körperverletzung wäre also sowas wie ein leicht fahrlässiger Eingriff in die Körperliche Unversehrtheit.

Eine möglichkeit zur Einwilligung ist rechtlich alledings sogar ausdrücklichg vorgesehen und wirkt schuldbefreiend aber wie du gesagt hast ist so ein Vertrag eben von der Sittenwidrigkeit bedroht. Das heisst es kommt weniger darauf an wie schwer die Körperverletzung ist z.B. eine lebensbedrohliche Op die eine dauerhafte Invalidität zur Folge haben kann wäre ja auch eine schwere Körperverletzung als vielmehr darauf welches Ziel die Körperverletzung verfolgt. Nachdem in Österreich sogar gewerbliche Prostitution sittenwidrig ist das heisst im Grunde genommen eine Prostituierte Geldschulden der Freier nicht einklagen kann (diese aber auch bezahltes nicht zurückverlangen) sind auch Leistungen von Dominas dementsprechend zu qualifizieren.

Das heisst für den Anbieter eines solchen Services ergibt sich eine große Rechtsunsicherheit eigentlich aber es wird halt keiner z.B. seine Lieblingsdomina wegen Körperverletzung anklagen nicht weil es nicht möglich wäre sondern weil es a) ein Beweislastproblem zu Lasten des Klägers gebe b) man ja damit einräumen müsste derartige Services in Anspruch genommen zu haben und c) durch das eigene einleiten des Besuches bei der Hure/Domina man ja quasi den Handlungen konkludent zugestimmt hat also auch ne Einwilligung gegeben hat über deren Beachtlichkeit man nun streiten kann

Dennoch werden so gewagte Experimente die in mehrfache Straftatbestände ufern auch Profis zu heiss sein denn
der Gewinn steht in keinem Verhältnis zu den vielleicht zu erwarteten Streitigkeiten.

lg sakura
 
Dennoch werden so gewagte Experimente die in mehrfache Straftatbestände ufern auch Profis zu heiss sein denn der Gewinn steht in keinem Verhältnis zu den vielleicht zu erwarteten Streitigkeiten.

.. und dazu kommt noch die Existenz eines seehr netten Staatsanwaltes in der STA Wien, der offenbar Probleme mit BDSM im allgemeinen und Sklavenverträgen im besonderen zu haben scheint - gibt dann U-Haft, Entzug der Gewerbeberechtigung, des Führerscheins - insgesamt Verlust der Existenz, obwohl dann bei zwei der drei Beteiligten nicht mal Anklage erhoben wurde ...
 
es war auch nur eine frage ob so eine variante überhaut im raum wien möglich wehre egal jetz wie es im ganzen nun aus und abgehen könnte rein das interesse ob so eine verandstaltung möglich wäre bzw wer machen würde
 
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So leids mir für die Betroffenen tut, aber dieses Urteil wird überbewertet, es ist viel zu vage formuliert, so lange da nicht der Gesetzgeber was tut, so lange wird sich an der Situation von SexworkerInnen nix Entscheidendes verbessern.
 
was meinst denn ? Es ist nicht mehr sittenwidrig, nur das habe ich gemeint, ist in einigen Bereichen sehr nützlich.

Nein, das mit der Sittenwidrigkeit ist erst dann geklärt, wenns gesetzlich verankert ist.
Ein anderer Richter ist an das OGH Urteil nicht gebunden (das Urteil ist ohnehin viel zu vage). Dazu muß man im ASVG, im Arbeitsrecht, im Sicherheitspolizeigesetz, in den Aufenthaltsbestimmung und (am wichtigsten) in neun Landesgesetzen etwas ändern.
Wir haben kein case law, Richter sind nur an Gesetze gebunden, nicht an "Vorentscheidungen".
 
Tut zwar auch nix zum Thema, aber Rubberinchen hat schon recht! Es ist leider tatsächlich so, dass wir in einer Bananenrepublik wohnen. Urteile von Höchstgerichten zählen da leider wenig und die handelnden Personen setzten sich immer wieder über diese Hinweg bzw pfeift der Gesetzgeber einfach drauf.

Man hat schon oft fast den Eindruck, dass in unserer von Gier und Korruption geprägten Welt (Gewinnmaximierung im monetären Sinn, weil ja das "das einzige" ist was am Jahresende tatsächlich bzw am leichtesten gemessen werden kann bzw es genau das ist was uns von allen Seiten vorgelebt und eingetrichtert wird) der Gesetzgeber nicht mehr zum Wohle der Allgemeinheit oder zum Schutz und im Intersse der mehr oder minder Stimmlosen aggiert, sondern zum Wohle einiger weniger, die es sich halt leisten können ihren Einfluss geltend zu machen.
 
Zum Thema noch, ganz ehrlich kann ich mir das nicht so schwer vorstellen, dass das umgesetzt wird und ich bin mir sicher es gibt welche die das tun. Würde da aber auf jeden Fall im professionelen Bereich suchen, da davon auszugehen ist, das dort risikobewusster gearbeitet wird.
 
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