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Also geht's offenbar um die Par 2(2) und 6 der VO des Wr Magistrats ABl 2021/16 über die Einrichtungen und Sicherheitsvorkehrungen in Prost-Lokalen.Einer der Gründe für die Schließung darf ich schon verraten, nämlich die laut Hofrat Langer nicht funktionierende Lüftung.
Siehe (insb) die - Willkür zumindest ermöglichende - Kann-Bestimmung im zweiten Satz des 6(1).
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(Außnahme so manche Beamte - da sieht man es einmal deutlich - die sind keine Heiligen
)