Prostitution - Nötigung?

Wenn ein Mann weiß, dass eine Frau alles was ihr möglich ist tun würde, um ihn weiter sehen zu können, und dann zu ihr sagt, sie soll anschaffen gehen (das Geld dabei selbst behalten), ansonsten will er sie nicht mehr treffen: liegt hier ein Strafbestand vor? Nötigung?
Bitte nur sachliche Antworten, hatte darüber gerade im Freundeskreis eine Diskussion - danke!

Sprich: Wenn ein Mann sich weigert dich weiter zu sehen, schreist nach Hilfe wegen Nötigung? :X3: liab!

nea.gif Nein, weil er lässt ihr das Geld und übt keine physische Gewalt aus, sondern gab ihr lediglich einen Vorschlag als Ratschlag und gestand ihr seinen Fetisch, sich nur mit Nutten zu treffen, mehr nicht.

Anders ist es erst, wenn die betreffende Weibliche Minderjährig, für ihn arbeitet oder entmündigt ist.
 
Wenn ein Mann weiß, dass eine Frau alles was ihr möglich ist tun würde, um ihn weiter sehen zu können, und dann zu ihr sagt, sie soll anschaffen gehen (das Geld dabei selbst behalten), ansonsten will er sie nicht mehr treffen: liegt hier ein Strafbestand vor? Nötigung?
Bitte nur sachliche Antworten, hatte darüber gerade im Freundeskreis eine Diskussion - danke!

Meiner Meinung nach liegt hier ein Straftatbestand vor. Es handelt sich hierbei um das Schema eines sogenannten Loverboys.
 
Meiner Meinung nach ist es zu wenig, einfach aus dem Strafgesetzbuch zu zitieren. Für einen Laien gibt es da viel zu viele Begriffe, die auch richtig zu verstehen sind. Was ist Gewalt im Sinne des StGB? Was ist eine gefährliche Drohung (siehe § 74 Abs. 1 Z 5 StGB). Was heißt "nötigen"?......
Handelt jemand mit Vorsatz? Was ist Vorsatz?.....
Ich kenn mich da aber nicht so aus

:verwirrt: :schulterzuck:
 
Meiner Meinung nach ist es zu wenig, einfach aus dem Strafgesetzbuch zu zitieren. Für einen Laien gibt es da viel zu viele Begriffe, die auch richtig zu verstehen sind. Was ist Gewalt im Sinne des StGB? Was ist eine gefährliche Drohung (siehe § 74 Abs. 1 Z 5 StGB). Was heißt "nötigen"?......
Handelt jemand mit Vorsatz? Was ist Vorsatz?.....
Ich kenn mich da aber nicht so aus

:verwirrt: :schulterzuck:

Im konkreten Fall geht es darum, dass jemand seine Freundin unter Anführungszeichen zur Prostitution animiert.

Die Regelung zum Schutzalter in Österreich besagt, dass jede Frau, die das 14. Lebensalter vollendet hat und in Besitz der erwarteten geistigen Reife ist, mit jedem jedweden Alters herumficken darf. Ausnahme: Prostitution oder eben geistige Unreife.

Da hier in diesem Fall das Gericht mit geistiger Unreife argumentieren wird, weil die Loverboy-Masche vorliegt, wird die Tat des jungen Mannes strafbar sein.

Auch sonst gehört meiner Meinung solch ein Verhalten bestraft. Ganz unabhängig vom Alter und der Entwicklung der Zielperson.
 
Im konkreten Fall geht es darum, dass jemand seine Freundin unter Anführungszeichen zur Prostitution animiert.

Die Regelung zum Schutzalter in Österreich besagt, dass jede Frau, die das 14. Lebensalter vollendet hat und in Besitz der erwarteten geistigen Reife ist, mit jedem jedweden Alters herumficken darf. Ausnahme: Prostitution oder eben geistige Unreife.

Da hier in diesem Fall das Gericht mit geistiger Unreife argumentieren wird, weil die Loverboy-Masche vorliegt, wird die Tat des jungen Mannes strafbar sein.

Auch sonst gehört meiner Meinung solch ein Verhalten bestraft. Ganz unabhängig vom Alter und der Entwicklung der Zielperson.
Nein, liegt nicht vor, beide sind keine jungen Hupfer mehr und Liebe gaukelt er auch keine vor.
 
Meiner Meinung nach ist es zu wenig, einfach aus dem Strafgesetzbuch zu zitieren. Für einen Laien gibt es da viel zu viele Begriffe, die auch richtig zu verstehen sind. Was ist Gewalt im Sinne des StGB? Was ist eine gefährliche Drohung (siehe § 74 Abs. 1 Z 5 StGB). Was heißt "nötigen"?......
Handelt jemand mit Vorsatz? Was ist Vorsatz?.....
Ich kenn mich da aber nicht so aus

:verwirrt: :schulterzuck:


:D Doch, auch Laien ist es durchaus zuzumuten, Gelesenes richtig zu verstehen!
 
Wenn ein Mann weiß, dass eine Frau alles was ihr möglich ist tun würde, um ihn weiter sehen zu können, und dann zu ihr sagt, sie soll anschaffen gehen (das Geld dabei selbst behalten), ansonsten will er sie nicht mehr treffen: liegt hier ein Strafbestand vor? Nötigung?
Bitte nur sachliche Antworten, hatte darüber gerade im Freundeskreis eine Diskussion - danke!


Ich erkenne da erstmal keine Nötigung.
... kein Mensch - wenn er denn nicht in eine ungesunde Beziehungsidee abgeglitten ist - „muss“ sich dazu nötigen lassen! Die Entscheidung um des Wiedersehens Willen in die Prostitution einzusteigen... ist „freiwillig“!

Wenn ich es richtig verstehe... hat besagte Frau nicht einmal das Geld abzugeben...?!

Der Tatbestand einer Nötigung, Erpressung, räuberischen Erpressung scheint mir hier nicht erfüllt!

Lässt besagte Frau sich dazu „nötigen“... nur aufgrund der Androhung, das es keine weiteren Treffen geben wird... hat das für mich den Beigeschmack einer pathologischen Diagnose! Eine stabile und gesunde Persönlichkeit wird sich so nicht unter Druck setzen lassen... vermute ich! Ein „nicht mehr sehen“ ist für mein Rechtsverständnis kein „empfindliches Übel“ !

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Ausnutzen eines psychischen Abhängigkeitsverhältnisses?
Ist aber auch kein Straftatbestand... solange man dem „Fordernden“ nicht beweisen kann... das er darum weis und es gezielt, nutzt um dem „Geforderten“ zu schaden! Zudem müsste er dann das Geld einkassieren... sonst kann man ihm keinen direkten Nutzen beweisen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, ihm ging es mit ihr nur um Sex - sie hat einiges für ihn übrig, darum hätte sie alles ihr Mögliche getan, um ihn weiter treffen zu können, das wusste er ganz genau
Dafür das sie a "Trutschn" ist kann er nichts, Nötigung ist es definitiv nicht weil sie ja die Wahl hat entweder seine Fantasie zu erfüllen oder ihn nicht mehr zu treffen. Ich kann meiner Frau auch sagen:"Entweder es gibt jeden Tag eine warme Mahlzeit oder lasse mich scheiden".
Moralisch halte ich die Geschichte für bedenklich, rechtlich nicht.
 
Dafür das sie a "Trutschn" ist kann er nichts, Nötigung ist es definitiv nicht weil sie ja die Wahl hat entweder seine Fantasie zu erfüllen oder ihn nicht mehr zu treffen. Ich kann meiner Frau auch sagen:"Entweder es gibt jeden Tag eine warme Mahlzeit oder lasse mich scheiden".
Moralisch halte ich die Geschichte für bedenklich, rechtlich nicht.
Warum ist sie deiner Meinung nach dumm?
 
Nötigung wohl nicht, aber es ist ein fragwürdiges verhalten, wenn man Gefühle bzw Zuneigung ausnutzt....
 
Naiv ist sie nicht, eher emotional abhängig.
Dann revidiere ich meine Aussage dahingehend: "Ein gewisser Klopfer ist der geschilderten Dame nicht abzusprechen". Warum, weshalb, wieso... entzieht sich meiner Kenntniss darum werde ich mich dazu nicht äußern, bei gegebenem Leidensdruck verweise ich auf die diversen niedergelassenen Therapeuten und Psychiater.
 
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