Wird man im Zuge einer Lokalkontrolle mit einem Mädl im Zimmer erwischt, welches tagtäglich im Stuwerviertel arbeitet, somit bestimmt amtsbekannt wenn nicht sogar pers. den Beamten bekannt ist... Ist es schwer zu erklären, dass man sie nicht dort aufgegabelt hat.
Nächster Punkt:
In der Situation die für die Prost. nicht besonders angenehm und meist mit Strafen verbunden ist, wird sie sich dementsprechend kooperativ zeigen um die Strafen sowie weitere Probleme so gering zu halten wie möglich.
Bedenkt dabei, dass sie in solchen Momenten durchaus die Wahrheit sagt wo,wie,wieviel,wann etc. Der Freier ist ihr sowas von scheißegal, das ist ihr Job und nicht ihr Freund *g* Also wenn das Mädl alles wahrheitsgetreu erzählt ist das Beweismittel der Zeuge, in dem Fall die Prost.
Zudem weiß ich als Freier gar nicht, was sie zu dieser Anzeige aussagt, bzw. angibt - mein Einspruch kann noch so gut sein, wenn sich meine Angabe mit der, der Prost bzw. des Polizisten komplett widerspricht, wird er nicht durchgehen... Weils unglaubwürdig ist
Und außer im Strafrecht, muss der Angezeigte seine Unschuld beweisen, nicht der Anzeiger...Und soweit ich weiß ist Prostitution nicht im Strafrecht verankert...