Treffpunkte P&R Seebenstein

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Ich weiß danke... siehe " nach 72 Stunden müssen die Aufzeichnungen überschrieben werden laut Datenschutz" somit es gibt immer Lücken im Datenschutz..darum geben ich auf solche Gesetze nicht viel, da eh nur Papier mit Lücken...
Ich habe mal in einem Beisl neue Video-Kamera thematisiert. Antwort: Die wäre für die Überwachung des Personals, natürlich auch unzulässig, Beim nächsten Besuch war die Kamera weg...
 
Ich habe mal in einem Beisl neue Video-Kamera thematisiert. Antwort: Die wäre für die Überwachung des Personals, natürlich auch unzulässig. Beim nächsten Besuch war die Kamera weg...
Keine Ahnung wies in nem Beisl ist...aber z.b. Fischapark is fix mit Kameras, genauso wie fast jedes Geschäft da soviel gestohlen wird...
 
Ich habe mal in einem Beisl neue Video-Kamera thematisiert. Antwort: Die wäre für die Überwachung des Personals, natürlich auch unzulässig, Beim nächsten Besuch war die Kamera weg...
jo natürlich is das unzulässig. das filmen und beobachten der arbeitsleistung fällt sozusagen unter moderne sklaverei und verstößt somit gegen freies menschenrecht.
nicht aber der objektschutz mit "zufällig" darauf befindlichen menschen.
in läden oder auf grundstücken is es völlig legal, um diebstahl, vandalismus usw nachvollziehen zu können.

richtig interessant wirds übrigens bei den kassen..... schon mal gschaut wir viele kameras da drauf gerichtet sind?😉
 
Keine Ahnung wies in nem Beisl ist...aber z.b. Fischapark is fix mit Kameras, genauso wie fast jedes Geschäft da soviel gestohlen wird...
Die Kameraüberwachung von Geschäften muss beim Eingang angekündigt sein. Da kann jeder entscheiden, ob er hineingeht oder nicht.

Eine private Kamera darf nicht die Straße oder den Gehsteig erfassen und dort zufällig befindliche Menschen erfassen.. Dashcams sind deshalb auch verboten.
 
Wenns um Einschränkungen des Freiraums geht, ist man schnell. Ob das mit Gewesslers Abgesandten in der ASFINAG zu tun hat?
Naja, ob es da um „Einschränkung des Freiraums“, geht bezweifle ich. Is a bissl subjektiv - von Eurer Seite aus.
Zudem wird ja mehrmals darauf hingewiesen, dass der P&R videoüberwacht ist und es ist, für aufmerksame Leser, auch ein Grund auf den Tafeln angeführt.
Verhältnismäßigkeit? MM. nach gegeben.
Wenn`s wen interessiert, DSGVO durchlesen.

Aber zum Glück gibt`s ja Möglichkeiten für den sich in seiner Freiheit eingeschränkt gefühlten Mitbürger:
1. Klage im Zivilrechtsweg
2. Nicht mehr hinfahren
 
Naja, ob es da um „Einschränkung des Freiraums“, geht bezweifle ich. Is a bissl subjektiv - von Eurer Seite aus.
Zudem wird ja mehrmals darauf hingewiesen, dass der P&R videoüberwacht ist und es ist, für aufmerksame Leser, auch ein Grund auf den Tafeln angeführt.
Verhältnismäßigkeit? MM. nach gegeben.
Wenn`s wen interessiert, DSGVO durchlesen.

Aber zum Glück gibt`s ja Möglichkeiten für den sich in seiner Freiheit eingeschränkt gefühlten Mitbürger:
1. Klage im Zivilrechtsweg
2. Nicht mehr hinfahren
Die Beschwerde an die Datenschutzbehörde hast du vergessen... Wenn du deine Daten niedriger einschätzt als ein paar Getränkedosen neben dem Mistkübel, kann ich dir nicht folgen. Die Begründungen sind beliebig.... Wenn vor ein paar Jahren ein Kfz, das bei einem Verbrechen benützt wurde, dort abgefackelt wurde, was hier ein User schon angeführt hat, ist das kein überzeugender Grund.. Enden wir dann bei einer Gesichtserkennung Modell China?
 
Im Grund genommen is es e egal.... Den man ist schon lange ein "gläserner" Mensch...
Egal ob von einer Bankomatkarte oder einem Smartphone (Suchmaschine, Navigation und dergleichen) 🤷‍♀️
 
jo natürlich is das unzulässig. das filmen und beobachten der arbeitsleistung fällt sozusagen unter moderne sklaverei und verstößt somit gegen freies menschenrecht.

detto m.m.n. die gps überwachung vom firmenauto. kumpel von mir hat das recht pragmatisch gelöst, als sein chef die entfernung der sim karte verweigerte, indem er den sim schacht mit haarspray ordentlich imprägnierte ... :mrgreen:
 
Die Beschwerde an die Datenschutzbehörde hast du vergessen... Wenn du deine Daten niedriger einschätzt als ein paar Getränkedosen neben dem Mistkübel, kann ich dir nicht folgen. Die Begründungen sind beliebig.... Wenn vor ein paar Jahren ein Kfz, das bei einem Verbrechen benützt wurde, dort abgefackelt wurde, was hier ein User schon angeführt hat, ist das kein überzeugender Grund.. Enden wir dann bei einer Gesichtserkennung Modell China?
Ich merke, Ihr neigt gerne zu Panik und Dramatik.

Es geht NICHT NUR um das abgefackelte KFZ am P&R, da hat sich in den vergangenen Jahren auch noch Anderes getan.
Die Videoüberwachung dient schon entsprechenden Zwecken bzw. hat der Verantwortliche (entsprechend der DSGVO), andere Interessen als Sich-gegenseitig-ans-Zupferl-Greifer und ähnliche Schattengestalten zu überwachen.
 
Keine Ahnung wies in nem Beisl ist...aber z.b. Fischapark is fix mit Kameras, genauso wie fast jedes Geschäft da soviel gestohlen wird...
Und wie man im Fall der versuchten Vergewaltigung im Vojahr sieht, bringen diese Kameras trotz extrem guten Bildern vom "mutmaßlichen" Täter Nüsse.
Trotz Austrahlung im TV gibt's bis dato lt Polizei keine relevanten Hinweise.
 
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