Oeffentlichkeit...

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Ok, kann schon sein, habe ich halt eine blöde Meinung, finde dennoch, nur weil einer sein Zumpferl zeigt ihn gleich halbtot schlagen ein wengerl überzogen.

Du schriebest von "heftig verprügeln"! :schulterzuck:
Wenn meine 12 jährige Tochter so sie denn im Dezember auf Die Welt kommt (Daumen drücken) mur soneine Geschichte erzählt und mir sagen würde das sich dienjungs aus der Klasse darum einen Dreck geschert hätten...das würde mich erschüttern lassen! Aber nicht diebtatsache das diese die Mädels vor einem perversen geschützt haben und das entsprechend ihrer physischen Möglichkeiten auch mussten! Diese Trend täterschutz vor Opferschutz zu betreiben ist erschreckend.
Ähnlich idiotisch wie ständig zuerst die Taten eines kindeesxhäbders mit dessen eigener Vergangenheit zu relativieren. Sry ich nehme stark an das wären zu diesen Zeitpunkt Eltern vor Ort gewesen dieser Typ sehe viel "heftiger" verprügelt worden wäre. Sense!
 
Erwische ich in freier Bahn einen Vergewaltiger so sollte ich diesen vermutlich auch erst einmal freundlich bitten auf die Polizei zu warten korrekt? Sry irgendwo bitte einmal den Kopf einschalten! Diese Leute gedenken sich in der Regel zu wehren! Gewalt kann schlicht meist nicht völlig ausbleiben. In unserem Fall waren wir zudem überforderte Kids! Wobei ich kaum annehme das erwachsene Männer groß anders reagiert hätten.
Wenn du in freier Wildbahn einen Vergewaltiger triffst gilt erstmal die Frage wie du das auf den ersten Blick erkennst. Wenn es sich OFFENSICHTLICH um Vergewaltigung handelt und das Opfer scheinbar nicht in der Lage ist sich zu wehren gilt in Österreich eine NOTHILFEPFLICHT.
Das heißt man darf nicht nur, man MUSS einschreiten! Sollte sich danach aber rausstellen dass das ein BDSM-Couple war das sowohl für Outdoor als auch für Rapeplay und die Kombination daraus was übrig hat... kann es schnell sein dass man auch bei sowas mal die Arschkarte hat wenn man Zeichen falsch interpretiert. Deswegen würd ich auch hier VORHER kurz irgendwie kommunizieren!
Wenn du eine Straftat beobachtest und ein Täter sich weigert auf die Exekutive zu warten gilt in Österreich das AUFHALTERECHT oder die AUFHALTEPFLICHT.

Bei ALL diesen Dingen (und natürlich auch klassischer, egoistischer NotWEHR) gilt dabei aber ein Rechtstext der ausdrücklich sagt "das MINDEST notwendige Maß an Gewalt um... das Opfer zu schützen, sich selbst zu schützen oder den Täter aufzuhalten).

Ich kann dir gar nicht sagen wie viele Fälle von Kollegen ich kenn (und 1-2 selbst hatte) wo KLEINSTE (vermeintliche oder eben gerichtlich Abzuklärende) Überschreitungen dieses Mindestmaßes zu ernsten Problemen geführt haben (Sicherheitsdienst/Türsteher). :down:
Da macht das dann übrigens weniger den Unterschied WAS man genau macht oder welche Polizisten man trifft... sondern mit wem. Ein Obdachloser Public-Masturbator? Praktisch rechtelos und vogelfrei... Aber einmal irgendwas falsch gemacht gegenüber dem Sohn von einem Anwalt oder einem Jusstudenten der seine Rechte kennt und aus einer eigentlich klaren Notwehrsituation werden schnell Prozesse zum Thema Notwehrüberschreitung. In eurem Fall weniger ein Problem weil ihr Kinder wart nehm ich an. Erwachsen oder reif hört sich der Umgang mit der Situation für mich aber auch nicht an. Muss man auch dazu sagen. Erwachsen in der Gruppe auf so einen Typen losgehen könnt schnell mal Überschreitung einbringen!

Diese Trend täterschutz vor Opferschutz zu betreiben ist erschreckend.
Wenn wir da ein paar Leute haben die auf einen Menschen einprügeln sind das gewöhnlich auch "Täter".:schulterzuck:
Wenn wir jemand anderen haben der Frauen belästigt oder ihnen sich, seinen Schwanz und sein Gewichse aufdrängt ist das natürlich auch eine illegale Tat.
Die rechtliche Frage hier ist jetzt ob die Gefahr welcher die Frauen durch den Typen ausgesetzt waren Nothilfe rechtfertigt und ob körperliche Gewalt wirklich das MINDEST nötige Maß an Gewalt ist um ihn aufzuhalten. Das wäre in so einem Fall wohl eine Frage für Richter. Aber ich würd Körperverletzung als Tat jetzt auch nicht klein reden! Und ob der Zweck moralisch die Mittel heiligt ist eine andere Frage... rechtlich tut er das nicht unbedingt!
 
Zuletzt bearbeitet:
das Opfer scheinbar nicht in der Lage ist sich zu wehren gilt in Österreich eine NOTHILFEPFLICHT.
Das heißt man darf nicht nur, man MUSS


Mir wäre jetzt kein österreichisches Gesetz bekannt, wo jedermann dazu verpflichtet wäre...genausowenig es eine Anhaltepflicht gibt!

Es ist jedoch jedermann berechtigt unter gewissen Voraussetzungen angemessene Nothilfe zu leisten oder einen Täter solange festzuhalten, um diesen der Exekutive zu übergeben!
 
Mir wäre jetzt kein österreichisches Gesetz bekannt, wo jedermann dazu verpflichtet wäre...genausowenig es eine Anhaltepflicht gibt!

Es ist jedoch jedermann berechtigt unter gewissen Voraussetzungen angemessene Nothilfe zu leisten oder einen Täter solange festzuhalten, um diesen der Exekutive zu übergeben!
Soweit ich weiß gilt eine Nothilfepflicht. Mindestens gilt es die Exekutive zu involvieren!
Ansonsten gilt aber natürlich auch dass niemand dabei verpflichtet ist sich selbst einer Gefahr für sich selbst auszuliefern und das "mindest notwendige Maß an Gewalt" hier auch diese Eigengefährdung einbezieht rechtlich.

Wenn sich eine 60kg Frau einen Feuerlöscher schnappt und einem 100kg Vergewaltiger der gerade am Tun ist von hinten über den Schädel zieht... könnt das gut "das mindest notwendige Maß an Gewalt ohne sich selbst in Gefahr zu begeben sein". ICH (mit selbst knapp 100kg) würd mich auf die Argumentation vermutlich schon nicht mehr verlassen können.

Man MUSS natürlich nicht einschreiten wenn man dazu nicht in der Lage ist. Und auch wenn man in der Lage ist heißt das nicht das man jetzt jeden Täter nur mit Judo, Aikido oder sonstigen pazifistischen Mitteln überwältigen muss...
Aber erstens gilt eben doch zumindest theoretisch eine Pflicht zu helfen oder mindestens die Exekutive zu informieren was ich weiß (genauso wie bei Unfällen oder erster Hilfe)... die nur ausgehebelt wird durch Gefahr für die eigene Gesundheit.
Und WENN man einschreitet sollte man sich Gedanken über das Maß an Gewalt machen das man anwendet.
 
Wenn wir jemand anderen haben der Frauen belästigt oder ihnen sich, seinen Schwanz und sein Gewichse aufdrängt ist das natürlich auch eine illegale Tat.

Das wiederum ist relativ einfach.
Ich lebe lange und inselnah.
Gerade wenn Jugendliche ein wenig chillen oder baden, hast Du sie gut sichtbar stehen.

Anrennen, aggressives Verhalten zur Schau stellen, "Du Sau, glei hab i di. Die Polizei ist a glei da!!!", reicht gewöhnlich, dass sie mit offenem Stall rennen wie die Hasen.
Das sind keine aggressiven Menschen, die es auf Konfrontation anlegen - noch nie erlebt...…

Das Tempo drosseln, zurück bleiben ihn laufen lassen.
Keine Seltenheit, keine besondere Zivilcourage erforderlich, nur zeigen, dass weder akzeptiert oder geduldet.
Diskutieren wollen sie eh nicht.

Dann gibt´s noch die, die abends die diskret im Wagen liebenden wie huschende Schatten wichsend umwandern.
Solange sie es nicht fotografieren - tja - jeder muss wissen was er tut - da schleich ich ebenfalls schattensgleich am Heimweg, der nun mal oft über die Insel geht leicht schmunzelnd vorbei. :D
 
Ich habe einige Posts vorher ja bereits (aus meinen Erinnerungen) recht deutlich erläutert wie was genau passiert ist. Wir (damals 12-13) waren alleine! Eine Klasse von Mädels und Jungen die gerade Freizeit während der Klassenfahrt hatten (sprich wir konnten uns...im gewissen Rahmen, frei bewegen). Dann kommt solch ein Typ und bedrängt aktiv mit Schwanz in der Hand die Mädchen unserer Klasse.
Wir sagen ihm er solle das lassen und sich verziehen...nix passiert! Er macht weiter und kommt ihnen zu nahe....wir stellen uns vor die Mädchen und einige andere halten ihn aktiv fest (versuchten es zumindest). Er verschafft sich daraufhin mit Gewalteinsatz (drücken, schubsen, stoßen...alles relativ fließend) Durchgang und ist dabei vor der "letzten Linie" (also auch meiner Wenigkeit) zu stehen. Erst dann wurden die vorherigen gewaltsam aktiv. Sprich mehrere versuchten festzuhalten und abzudrängen bis es in einer kleinen Schlägerei außartete. Ameisenprinzip half hier da er sich irgendwann nimmer bewegen konnte. Dann wurde auf die Polizei gewartet. Der Typ war derweil wild am rumbrüllen.

Wie gesagt selbst die Polizei sagte...alles richtig gemacht (bis auf die Rüge, wegen dem nicht um Hilfe rufen)! Wir hätten sonst NICHTS anderes machen können als das was immer er auch noch weiterhin vorhatte schlicht geschehen zu lassen!
Daher nervt mich diese penetrante Art einiger Menschen, die sowas sehr wahrscheinlich noch nicht erlebt haben (damit meine ich nicht mal einen Freiwichser gesehen zu haben sondern jemanden, der dich verfolgt und bei dem du nicht wissen kannst, was sonst noch in seiner Absicht ist) und dann meinen sich ein Urteil erlauben zu können und vllt. noch wagen so etwas wie "der arme Mann" zu sagen. Wie gesagt Täterschutz vor Opferschutz.

Ich halte selbst nichts von Selbstjustiz...aber es muss erlaubt sein in der unmittelbaren Situation einzugreifen und sich oder andere zu verteidigen ohne das andere meinen nachträglich alles besserweissen zu wollen und zu sagen..."man hätte ja".
Und ich bezweifle stark, das erwachsene stark anders gehandelt hätten, wenn es sich bspw. um eine Gruppe von Männern mit ihren Frauen gehandelt hätte (nur nehme ich ebenfalls stark an, das Perverse sich solch einer Gruppe erst garnicht so extrem aufdrängen würde außer er ist geistig verwirrt oder hacke dicht.....bei Kindern ist die Hemmschwlle...weil eben kaum Widerstand erwartet wird.... scheinbar bei einigen sehr viel niedriger).
Diese Männer hätten höchstens die Möglichkeit gehabt, ihn in der Gruppe ohne vorherig groß Gewalt anwenden zu müssen festzuhalten das ist korrekt. In Der Realität werden aber wohl die meisten bei solch einem Vorfall ihre Faust nicht ruhig halten können...und wennes auch nur ein einzelner Schlag sein mag!

Hier zu schrieben geht eben recht einfach....ist man dann doch in dieser Situation sieht es eben nicht mehr so Schwarz/Weiß aus. Vor allem für Menschen, denen das nicht alltäglich widerfährt.


Aber gut jeder soll seine Meinung ohne Tadel darlegen dürfen das ist auch ok. Entschuldigt wenn ich evtl. an einigen Stellen etwas ausgelassener geschrieben habe. Wollte hier niemanden persönlich angreifen (sofern passiert). Dieses Thema ist mir jedoch selbst heute noch recht Präsent im Kopf wenn gleich auch schon gut 19 Jahre her.
 
Naja...auf wen treffen diese Voraussetzungen zu?

„...obwohl er zufolge einer ihn im besonderen treffenden Verpflichtung durch die Rechtsordnung dazu verhalten ist...“
Deswegen schrieb ich ja "bedingt ".

Man könnte je nach Schwere der Straftat die begangen wurde auch unterlassene Hilfeleistung dazu nehmen ....würde ja beim Nichtwählen der Notrufnummer schon beginnen so weit diese Theorie ....
 
@ Die rechtsgeilen Hund unter Euch:

Wenn es ist, kannst ein Gesetzbuch wälzen und Dir überlegen, oder Du tust.
Ich steh lieber vor dem Kadi weil ich Mensch war, als dass es ein Opfer gibt, das nicht dazu werden musste, weil ich meine Arschbacken net zsammbracht hab.

Ja, hatten wir auch schon. Wenn jemand mit einem anaphylaktischen Schock zusammen bricht, injiziere ich.
Ich kann helfen oder beim Sterben zuschauen. Jeder berufliche Ersthelfer macht genau dasselbe nur oft zu spät. ;)

Da geht es um Menschlichkeit und für mich nicht um Paragraphenreiten.
Was ich mache, kann ich rechtfertigen. Meine Nächte gehören mir ob daheim oder im Häfn. :D

Selbstjustiz oder wie @Mitglied #239795 schreibt über das Ziel hinaus hingegen, geht nicht.
Nur das Notwendigste, aber das beherzt.
 
Wenn wir da ein paar Leute haben die auf einen Menschen einprügeln sind das gewöhnlich auch "Täter".:schulterzuck:

:coffee: Bei uns ja, in D bekommen solche Prügler angeblich sogar eine Belobigung - :schulterzuck: andere Länder, andere Sitten.

ich hab das so verstanden, dass er die Mädls aktiv bedrängt hat.

:hmm:...nein, nur sein Zumpferl stand aus der Hose, zu mehr kam es nicht, weil da laut Bericht, gleich eine Horde 12 jähriger über ihn herfiel und ihn heftigst verprügelten.

Das sind keine aggressiven Menschen, die es auf Konfrontation anlegen - noch nie erlebt...…

Das Tempo drosseln, zurück bleiben ihn laufen lassen.
Keine Seltenheit, keine besondere Zivilcourage erforderlich, nur zeigen, dass weder akzeptiert oder geduldet.
Diskutieren wollen sie eh nicht.

Dann gibt´s noch die, die abends die diskret im Wagen liebenden wie huschende Schatten wichsend umwandern.
Solange sie es nicht fotografieren - tja - jeder muss wissen was er tut - da schleich ich ebenfalls schattensgleich am Heimweg, der nun mal oft über die Insel geht leicht schmunzelnd vorbei. :D

:rolleyes: Also noch eine Insel der glückseeligen Exhibitionisten und deren Spanner! :) Zum Glück haben wir da keine deutschen Prügel-Schulklassen patroillieren, die hätten jede Menge zu tun auf und um der Insel.
 
@ Die rechtsgeilen Hund unter Euch:

Wenn es ist, kannst ein Gesetzbuch wälzen und Dir überlegen, oder Du tust.
Ich steh lieber vor dem Kadi weil ich Mensch war, als dass es ein Opfer gibt, das nicht dazu werden musste, weil ich meine Arschbacken net zsammbracht hab.

Ja, hatten wir auch schon. Wenn jemand mit einem anaphylaktischen Schock zusammen bricht, injiziere ich.
Ich kann helfen oder beim Sterben zuschauen. Jeder berufliche Ersthelfer macht genau dasselbe nur oft zu spät. ;)

Da geht es um Menschlichkeit und für mich nicht um Paragraphenreiten.
Was ich mache, kann ich rechtfertigen. Meine Nächte gehören mir ob daheim oder im Häfn. :D

Selbstjustiz oder wie @Mitglied #239795 schreibt über das Ziel hinaus hingegen, geht nicht.
Nur das Notwendigste, aber das beherzt.

Das Notwendigste liegt im ermessen des Kadis und das ist nicht immer gleich .
Da ich die Erfahrung schon zweimal gemacht habe weiß ich das , ich würde aber trotzdem wieder einschreiten , entweder man hat diesen Sinn anderen zu helfen oder man hat ihn nicht .
 
Wenn du in freier Wildbahn einen Vergewaltiger triffst gilt erstmal die Frage wie du das auf den ersten Blick erkennst. Wenn es sich OFFENSICHTLICH um Vergewaltigung handelt und das Opfer scheinbar nicht in der Lage ist sich zu wehren gilt in Österreich eine NOTHILFEPFLICHT.
Das heißt man darf nicht nur, man MUSS einschreiten!


:D Ok, jetzt wirsd wieder extrem mit den Beispielen, aber auch selbst bei einer öffentlichen Vergewaltigung, sind Kinder im schulpflichtigem Alter bei uns von einer Hilfeleistung ausgenommen und werden NICHT dazu aufgefordert jemanden aktiv zu verprügeln.
Beobachten sie eine Verbrechen, egal welcher Art, wird ihnen empfohlen, sich in Sicherheit zu bringen, den Notruf zu wählen und ihren Erziehungsberechtigten oder Begleitperson zu informieren, der dann die weiteren Schritte zu setzen hat.
 
@Mitglied #514717, ich denke durch Euer beherztes Eingreifen habt Ihr den Mädln v.a. auch ein Trauma erspart. Aus einem negativen Ereignis ist für sie ein mehr oder weniger positives geworden.


:wache: Glaube ich nicht und sehe da nichts positives, sie sahen einen der am Wichsen war, ok nicht schön für eine 12 jährige, aber dann sahen sie auch wie dieser von einer Horde heftigt verprügelt wurde, denke diese Aktion wird das größere Trauma ausgelöst haben. :rolleyes:
 
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