Hi,
Wenn ich heute jemanden ermorde, ist es ein Mord und der Tote ein Mordopfer. Ob mir das nachgewiesen wird oder nicht. Nicht der Nachweis macht es dazu, die Tat ist es.
nein, da liegst Du vollkommen falsch!
Es ist ein Tötungsdelikt. Ob es Mord, Totschlag, Körperverletzung mit tödlichem Ausgang, Notwehrüberschreitung oder vielleicht sogar nur Notwehr oder assistierter Suizid war, ergibt sich dann, wenn der Fall aufgeklärt ist und ein Urteil rechtskräftig ist.
Es fehlt in Österreich dringend an einem Pflichtfach "politische Bildung".
Wenn ich übergriffig einem anderen gegenüber werde, ist es mein Glück, wenn es mir nicht nachgewiesen werden kann, dennoch macht es das nicht besser, nicht ungeschehen oder gar noch zu meinem Recht.
Prinzipiell hast Du da recht. Praktisch wird die Frage sein, ob Du berechtigt annehmen konntest, dass das Opfer das will. Das ist ja auch der große Fehler bei dem aktuell diskutieren "Nur ein Ja ist Ja". Theoretisch stimme ich dem zu, praktisch muss man nicht ja sagen, konkludentes Handeln reicht.
Schau Dich doch mal in den Threads um, wie oft
Sex in der Öffentlichkeit, oder Onanieren, am besten so dass andere es sehen, thematisiert wird. Und selten kommt da wer mit dem StGB. Frauen, die ihre Vulva öffentlich zeigen, und ich erinnere mich an einen Thread, wo es darum ging, an einem Badesee, paar hundert Meter von Familien mit Kindern entfernt, Sex zu haben und wie toll es nicht sei, dass umstehende Männer dazu
wichsen, inklusive Ratschläge was zu tun ist, sollte jemand die Frechheit besitzen, die Polizei zu rufen.
Dazu noch euphorische Berichte um einen "Schweinchenstrand" - ich glaube Agadir - wie man nicht die Polizei ausgetrickst hat, die dort eine Saison versuchte, Sex in der Öffentlichkeit zu unterbinden.
Für manche scheint Belästigung anderer eine erotische Phantasie zu sein, hat man den Eindruck.
LG Tom