No-Go ?

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...aber wenn einvernehmlich...ist all das von dir aufgeführte nicht "illegal". ;)

In Deutschland ja - da sieht der Gesetzgeber die Einwilligungsfähigkeit bis hin zur schweren Körperverletzung als gegeben an.
In Österreich ist die Rechtslage halt anders. Da ist alles, was Körperverletzung (§ 83 STGB iVm § 90 STGB) übersteigt, immer nicht einwilligungsfähig und somit "illegal". Und daran hat sich auch durch das Harrach Urteil nichts geändert ...
 
Ich muss zugeben, ich kann deinen Gedankengängen nicht folgen, vielleicht bin ich zu einfach gestrickt :rofl:

Du hast mein "über mich ergehen lassen" gegenüber deinem "froh sein, dass du genießen kannst" abgewertet. Wenngleich der Kontext ein anderer ist. Das habe ich versucht, klarzustellen.

Selbstverständlich genieße auch ich. Aber nicht als Versuchskaninchen für alle möglichen Gelüste Anderer. Da könnte ich bestenfalls was über mich ergehen lassen.
 
In Deutschland ja - da sieht der Gesetzgeber die Einwilligungsfähigkeit bis hin zur schweren Körperverletzung als gegeben an.
In Österreich ist die Rechtslage halt anders. Da ist alles, was Körperverletzung (§ 83 STGB iVm § 90 STGB) übersteigt, immer nicht einwilligungsfähig und somit "illegal". Und daran hat sich auch durch das Harrach Urteil nichts geändert ...

Na...dann bin ich mal heilfroh, HIER zu leben. :fies: :up: :D
 
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