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...aber wenn einvernehmlich...ist all das von dir aufgeführte nicht "illegal".![]()
In Deutschland ja - da sieht der Gesetzgeber die Einwilligungsfähigkeit bis hin zur schweren Körperverletzung als gegeben an.
In Österreich ist die Rechtslage halt anders. Da ist alles, was Körperverletzung (§ 83 STGB iVm § 90 STGB) übersteigt, immer nicht einwilligungsfähig und somit "illegal". Und daran hat sich auch durch das Harrach Urteil nichts geändert ...