...und ich dachte die Preispolitik der
SW bleibt ihnen überlassen, dass es hier anscheinend einen Mindestpreis gibt oder eine Flatrate gesetzlich verboten ist - also auf das wäre ich nie gekommen
Hat nichts mit dem Preis zu tun! Die Begründung ist Folgende: Flatrate bedeutet, man
zahlt einen Betrag an den/die BetreiberIn, welcher wiederum die SexarbeiterInnen, zumeist mit einem Pauschalbetrag, entlohnt. Somit wären die SexarbeiterInnen als
weisungsgebundene Angestellte zu betrachten und somit wäre der/die BetreiberIn in der prekären Situation als ZuhälterIn eingestuft zu werden....
Ein weiteres Argument: Da der Kunde bereits für die Dienstleistung bezahlt hat, wird er nicht höflich oder zumindest unverständnisvoll reagieren, wenn die SexarbeiterIn seiner Wahl ihn ablehnt.... Deshalb ist man vereinfacht gesagt bei dem Modell, bei welchem die SexarbeiterIn direkt vom Kunden bzw. der Kundin kassiert und die Dienstleistung vereinbart, eher auf der rechtlich sicheren Seite. Die Vorstellung "SW bekommt Gehalt und muss dann mit jedem Gast eine Leistung erbringen" ist, zumindest meiner Meinung nach, befremdlich.
Weisungsgebundene SexarbeiterInnen darf/soll/kann es nicht geben, da sonst nicht garantiert werden könnte, dass die sexuelle Selbstbestimmung gewahrt bleibt.
Sexarbeit ist eine selbstständige, (hoffentlich) selbstbestimmte und nicht delegierbare (!) Tätigkeit.
Warum gerade bei Flatrate die Behörde schnell reagiert ist auch einfach erklärt. Gangbangveranstaltungen und auch Flatrate werden von manchen Gruppen welche politisch aktiv sind nicht akzeptiert und deswegen bekämpft. Dies hat was mit der zum Teil äußerst frauenfeindlichen Werbung zu tun, welche auch mich, obwohl ich ziemlich wertfrei mit dem Thema umgehe, bisweilen zum Kopfschütteln bringt. Redewendungen wie "alle Löcher stopfen" oder "All You can Fuck" sind in der öffentlichen Wahrnehmung kontraproduktiv.
christian