Zurück zum Thema: Die Checks gehen davon aus, dass man einen realen Kontakt gehabt hat und diesen bestätigt. Im aktuellen Fall gehts darum, über einen nicht stattgefundenen Kontakt zu berichten. Über eine Begebenheit, die nicht stattgefunden hat, Beschwerde zu führen ist ein Problem; das ist nicht zu beweisen. Gibt es hier Rechtsgelehrte, die Bescheid wissen?
Was es alles gibt: Vor Jahren gab es einen Aufruf zu einem Stutenmarkt beim letzten Tor des Zentralfriedhofs am Allerseelentag. Ein Bekannter war zufällig dort , sonst niemand, auch nicht die Veranstalter, mit denen wir vorher Kontakt hatten. Den Treffpunkt „Sturmstand“ gab es nicht, nur beim vorletzten Tor. Aber dort war niemand vom EF. Die Beschwerde hatte kein Ergebnis, das Profil gab es noch lange...