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Gast
(Gelöschter Account)
Und du nimmst ernsthaft an daß das verstanden werden will?
ned amal wann i's erklär!
*räusper* ok, i probiers. richtig ist natürlich, dass THEORETISCH - da hat die marlene recht - die erregung von ärgernis nicht nur erreger, sondern auch erregte voraussetzt. PRAKTISCH: probierts es aus ...
und auch THEORETISCH ist dieses schlupfloch ab inkrafttreten dieses beschlusses (und haltbarkeit vor dem vfgh) dann zu. es reicht die MÖGLICHKEIT der erregung berechtigten ärgernisses. d.h. auch das nacktwandern im wald ganz allein oder das vögeln auf einer waldlichtung, wo weit ebensowenig ist wie breit, ist - wenn die polizei angerauscht kommt - bis zu 500 euro wert.
fragt mich nicht, was ich von dem gesetz halte (hab es ja nicht bestellt, im gegenteil)! für mich geht das schon sehr weit in die willkür und unterbindungsmöglichkeit von eh allem. aber das ist leider genau die erwartete richtung, in die unsere politik und unsere gesellschaft geht.

