nacktes Österreich

Und sie irrt doch......Verletzung des öffentlichen Anstandes ist kein Antragsdelikt.

Ich habe von Exhibitionismus geschrieben.

Sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlungen

§ 218. (1) Wer eine Person durch eine geschlechtliche Handlung

1.

an ihr oder

2.

vor ihr unter Umständen, unter denen dies geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen,

belästigt, ist, wenn die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(1a) Nach Abs. 1 ist auch zu bestrafen, wer eine andere Person durch eine intensive Berührung einer der Geschlechtssphäre zuzuordnenden Körperstelle in ihrer Würde verletzt.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich und unter Umständen, unter denen sein Verhalten geeignet ist, durch unmittelbare Wahrnehmung berechtigtes Ärgernis zu erregen, eine geschlechtliche Handlung vornimmt.

(3) Im Falle der Abs. 1 und 1a ist der Täter nur mit Ermächtigung der verletzten Person zu verfolgen.
 
Alle anderen benutzen ihren hausverstand, inkl mir, und haben genau verstanden was ich gemeint habe.

Ich habe dich auch verstanden, sonst könnte ich dir ja keine Nachhilfe geben. :D

Ich erwarte auch nicht von jedem besondere Sachkenntnisse, aber manche Dinge sind halt nur mit Kennnisen richtig darstellbar. Nur Quatschen hilft da nicht.
 
:zzz::zzz:
Es geht hier aber nicht um Exhibitionismus bzw. §218....auch wennst zum gefühlten 100sten Mal damit angeritten kommst.

Da sind andere aber anderer Auffassung, weil sich der TE ja bewusst nackt präsentiert, sogar mit Erektion, und auf Reaktionen von Passanten wartet......

Außerdem mixt du was unzulässig mit meinem Nachhilfeunterricht für julia95.
 
Ich habe dich auch verstanden, sonst könnte ich dir ja keine Nachhilfe geben. :D

Ich erwarte auch nicht von jedem besondere Sachkenntnisse, aber manche Dinge sind halt nur mit Kennnisen richtig darstellbar. Nur Quatschen hilft da nicht.
Fr dokta, danke fr den Versuch, aber ich verlass mich auf meinen hausverstand und verzichte dankend auf deine Nachhilfe.

Du solltest nicht alles vermischen, dann würdest mehr verstehen ,
Und zieh den stecken aus dem Arsch, der tut dir nicht gut.

Um Klarheit ber deinen verbreiteten Blödsinn zu bekommen, könntest ja mal mit einem Anwalt reden, am besten Staatsanwalt, wennst brauchst besorgen ich dir eine private Handynummer von einem und bereite ihn auf deinen Anruf vor
 
Setzt aber voraus, dass außer dem Nackten noch jemand da ist, der die "Verletzung des öffentlichen Anstandes" überhaupt wahrnimmt und zur Anzeige bringt.
Aber geh!

Das " Anstandsgesetz" ist auf der RIS Seite nachzulesen!
Ein Polizist wird dir im Wald kaum begegnen! Wennst aber im Prater nackt durch den Park läufst, wirst zu 99% von der Polizei abgestraft ( und da muss keiner eine Anzeige erstatten)!
Frag mich echt, warum du ständig versuchst Dinge falsch darzustellen!
 
Aber geh!

Das " Anstandsgesetz" ist auf der RIS Seite nachzulesen!
Ein Polizist wird dir im Wald kaum begegnen! Wennst aber im Prater nackt durch den Park läufst, wirst zu 99% von der Polizei abgestraft ( und da muss keiner eine Anzeige erstatten)!
Frag mich echt, warum du ständig versuchst Dinge falsch darzustellen!
d'fr dokta is de 1%ige
 
Und jetzt wird's dann gleich auftauchen - "wie sollens den Strafen wenn ich nackt bin und kein geldbörsl und Ausweis mit hab?"
Darum fr dokta werdens dich mitnehmen, zwecks Bestellung der Personalien und zum Schutz unbescholtener bürger
 
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