nacktes Österreich

Marlene, ich denke, du darfst in deinem Garten nackt sein, und da kannst du auch die Natur nackt genießen, du kannst am FKK- Gelände nackt sein, und dort die nackte Natur oder Natur nackt genießen.
Aber ich finde, es muss nicht jeder auf einem öffentlichen Wanderweg, den zB auch eine Schulklasse begehen könnte , von deiner Nacktheit angetan sein sein .
Und warum sollte man solch eine Provokation diesen zB ohne ihr Wollen zumuten ?
 
Was gibts es denn daran nicht zu verstehen?

Nackt allein = kein Problem.

Nicht allein = Problem.

Wenn der TE allein mit seiner Frau spaziert, passiert gar nichts. Rennt er mit einer Erektion vor Anderen rum, wird er wahrscheinlich Probleme bekommen.

Das ist aber für alle, die gerne mal in der Natur nackt sein wollen, eine zentrale Frage, die hier nicht einfach ausgeklammert werden darf.
Haha. Sehr witzig. Dich kann man nicht ernst nehmen. Gehabe dich wohl. :winke:
:hmm::hmm::hmm:
Und was ist jetzt an deiner Erkenntnis so neu ? Als das du dies nicht auch die letzten Seiten schon von anderen lesen hättest können?
:hmm: ahja, da kam sie nicht von dir :kopfklatsch:

Ob du doch eigentlich selber ernst nimmst?
Manchmal kommst mir vor ob du irgendwelche Tabletten vergessen hast zu nehmen :hahaha::hahaha:
 
Marlene, ich denke, du darfst in deinem Garten nackt sein, und da kannst du auch die Natur nackt genießen, du kannst am FKK- Gelände nackt sein, und dort die nackte Natur oder Natur nackt genießen.
Aber ich finde, es muss nicht jeder auf einem öffentlichen Wanderweg, den zB auch eine Schulklasse begehen könnte , von deiner Nacktheit angetan sein sein .
Und warum sollte man solch eine Provokation diesen zB ohne ihr Wollen zumuten ?
Sag bitte ned da Marlene das sie zuhause nackt sein darf!
Gleich erklärst dir das es sexuelle Belästigung ist wenn dich einer dabei sehen könnte der rein zufällig durch dein Fenster schaut weil du es nicht 100%ig blickdicht gemacht hast.

Hab dazu eine sehr "interessante" Diskussion gelesen
 
Marlene, ich denke, du darfst in deinem Garten nackt sein, und da kannst du auch die Natur nackt genießen, du kannst am FKK- Gelände nackt sein, und dort die nackte Natur oder Natur nackt genießen.
Aber ich finde, es muss nicht jeder auf einem öffentlichen Wanderweg, den zB auch eine Schulklasse begehen könnte , von deiner Nacktheit angetan sein sein .
Und warum sollte man solch eine Provokation diesen zB ohne ihr Wollen zumuten ?

Ich finde das ja auch nicht so prickelnd, schon gar nicht wenn das Nacktsein nicht nur FKK ist, sondern auch noch sexuelle Komponenten enthält.

Aber selbst Sex in der Öffentlichkeit ist nicht generell verboten. Es gibt halt nur die Belästigung und die Erregung eines Ärgernisses, die ein Dritter erfährt. Und beides muss auch noch bewusst und gewollt herbeigeführt werden. Ein zufälliges erwischt werden reicht da nicht einmal aus, es sei denn, man ist zu fahrlässig gewesen.
 
In Österreich gibt es zu Nacktheit in der Öffentlichkeit keine eindeutige Regelung. Eine mögliche Einschränkung wäre die Verletzung des öffentlichen Anstands, geregelt durch das jeweilige LSG. Wobei die Frage, wer den öffentlichen Anstand verletzt, schwierig zu beantworten ist. Die Beurteilung obliegt in diesem Fall der Behörde.
Es gibt zum Nacktwandern auch ein Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte......dieser stellte fest, dass es sich beim nackt wandern um kein Menschenrecht handelt, sondern dass dieses die Vorschriften über "gute Sitten" verletzt, die in "jeder modernen demokratischen Gesellschaft" gültig seien.

In der Praxis wirds wurscht sein......
 
In Österreich gibt es zu Nacktheit in der Öffentlichkeit keine eindeutige Regelung. Eine mögliche Einschränkung wäre die Verletzung des öffentlichen Anstands, geregelt durch das jeweilige LSG. Wobei die Frage, wer den öffentlichen Anstand verletzt, schwierig zu beantworten ist. Die Beurteilung obliegt in diesem Fall der Behörde.
Es gibt zum Nacktwandern auch ein Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte......dieser stellte fest, dass es sich beim nackt wandern um kein Menschenrecht handelt, sondern dass dieses die Vorschriften über "gute Sitten" verletzt, die in "jeder modernen demokratischen Gesellschaft" gültig seien.

In der Praxis wirds wurscht sein......

Es ist genau dann zu 100 % wurscht, wenn man allein ist und niemand da ist, der sich aufregen könnte.

Wo kein Kläger, da kein Richter.
 
Für mich hat das weniger mit Spießertum zu tun, als viel mehr mit der Tatsache, dass ich die meisten Leute einfach nicht nackt sehen WILL! :krank:

Wäre ein Argument...
Andererseits ist FKK z.B. nicht mehr in/opportun. Gesellschaft wird im Gruppenzwang ständig konservativer . Trotzdem (und vielleicht als gezielte Ignoranz) kommen massenhaft Angezogene in FKK-Gebiete und mokieren sich z.T. sogar darüber , wenn sie DORT Nackte sehen - irgendwie merkwürdig.
Von einer lockeren Freizügigkeit im Umgang mit dem - hoffentlich ästethischen - Körper : keine Spur mehr ! Sogar oben ohne ist fast verpönt.
 
Mach dich doch nicht lächerlich. Strafbare Handlungen sind keine Ermessensache der Polizei. Dass sie jederzeit eingreifen kann, bestreitet niemand. Aber allein nackt sein ist nicht verboten.
Hat jemand die Polizei gerufen, weil er sich belästigt fühlt, ist die Sache natürlich klar. Dann liegt ja auch ein Gesetzesverstoß vor.
Kommt die Polizei zufällig vorbei, kann sie nicht einmal für sich als Person ein Ärgernis reklamieren, weil sie im Dienst ist.

du hast sicher recht! wenn die grad da sind und dich um 2 in der nacht nackt auf der ringstraße spazieren sehen, aber keiner in der nähe ist, dann fahren die sicher vorbei. und kommen dann gern nochmal, wenn sie wer anruft. ganz sicher!

:up::up::up:
 
Für mich hat das weniger mit Spießertum zu tun, als viel mehr mit der Tatsache, dass ich die meisten Leute einfach nicht nackt sehen WILL! :krank:

und es kommt noch dazu, dass ich mir gut vorstellen kann, dass MICH im öffentlichen alltag kaum wer nackt sehen will.

Andererseits ist FKK z.B. nicht mehr in/opportun.

also - mal abgesehen vom eh privaten bereich (wo ich mich auch über den spagat gewundert hab, dass die marlene da schon jeden nicht blickdichten vorhang als potentiell strafbar einstuft, aber in dem thread da den "eh alles egal" macht) - gibt es für mich bereiche, wo nackt sein dürfen und können etwas sehr angenehmes hat. wenn auch im ersten moment - auch für mich - gewöhnungsbedürftig und mit eigener unsicherheit verbunden. eben im ganzen saunabetrieb, beim schwimmen, bei der massage und ähnliches. im alltag halt ich es für stark überzogen und eben mit exhibitionismus/provokation verbunden. es kann mir keiner einreden, dass z.b. FKK-langlaufloipen im winter so extrem sinnstiftend sind. und da wär dann noch die sache mit der hygiene. bei manchen fahrgästen in den öffis z.b. möchte man sich schon in angezogenem zustand (beide gemeint) nicht wirklich gleich nachher auf denselben sitzplatz setzen (und sich auch nicht vorstellen, wer da vielleicht grad vorher gesessen ist). mit nacktem hintern noch viel weniger!
 
du hast sicher recht! wenn die grad da sind und dich um 2 in der nacht nackt auf der ringstraße spazieren sehen, aber keiner in der nähe ist, dann fahren die sicher vorbei. und kommen dann gern nochmal, wenn sie wer anruft. ganz sicher!

:up::up::up:

Sie werden nicht vorbeifahren, sondern die Person überprüfen und darauf aufmerksam machen, dass sein Nacktsein auf der Ringstraße gegen die sittlichen Gepflogenheiten verstößt und es erfahrungsgemäß zu Anzeigen wegen Erregeung öffentlichen Ärgerisses kommen wird. Die Polizei greift also zu Recht vorbeugend, auch zum Schutz des Nackten, ein.

In der abgelegenen Natur wird es wohl keine zufälligen Begenungen mit der Polizei geben, sodass es dort nur bei einem Zusammentreffen mit Anderen zu Ärgenissen kommen könnte. Da muss sich der Andere aber auch wirklich ärgern oder sich belästigt fühlen. Wer darüber lacht oder das auch noch fotografisch für sein Fotoalbum festhält, kann ein Ärgenis/ Belästigung nicht glaubhaft anmelden. Der Nackte bleibt also im Falle einer Anzeige straffrei. Ebenso unglaubwürdig ist der sich anschleichende Voyeur.

Aber in keinem Fall obliegt es der Polizei, eine Tat strafrechtlich nach "Ermessen" zu bewerten, sondern darf bei Verdacht nur ermitteln und das Ergebnis an die zuständige Behörde weiterleiten.
 
Wir leben in einem voll funktionsfähigen Land, wenn das nackt sein für viele Menschen anscheinend das einzige Problem ist
Sollten sich lieber Gedanken machen wo die nächsten 10 Mio herkommen für Neuwahlen,
Wir werden bald alle nackt sein wenn es so weiter geht☺☺
Wünsche allen einen schönen Sonntag
 
Aber in keinem Fall obliegt es der Polizei, eine Tat strafrechtlich nach "Ermessen" zu bewerten, sondern darf bei Verdacht nur ermitteln und das Ergebnis an die zuständige Behörde weiterleiten.

Seh ich nicht so. Es handelt sich ja nicht um ein Kapitalverbrechen, sondern um ein Vergehen, da ist auch der kleine Beamte in der Lage, nach Ermessen zu entscheiden.
Deshalb gibts (z.b. im Verkehrsrecht) die Möglichkeit, je nach Situation eine Ermahnung auszusprechen, ein Strafmandat auszustellen oder eine Anzeige zu erstatten. Ist auch aus einer Vielzahl von Gründen - die wir hier nicht diskutieren müssen - sinnvoll.
 
Seh ich nicht so. Es handelt sich ja nicht um ein Kapitalverbrechen, sondern um ein Vergehen, da ist auch der kleine Beamte in der Lage, nach Ermessen zu entscheiden.

Ein "Vergehen" ist auch eine Straftat, nur mit geringerer Strafandrohung als Kapitalverbrechen. Darüber kann der kleine Beamte nicht nach eigenem Ermessen entscheiden.

Etwas anderes sind Ordungswidrigkeiten, die mit Bußgeldern belegt werden, aber auch nicht anzeigepflichtig sind und von Amts wegen verfolgt werden.
 
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