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kannst Du es bitte verlinken hier, dankeschönes müsste in der Hausordnung festgelegt sein. Der Hotelchef und seine Mitarbeiter haben das Hausrecht und können Besuch untersagen.

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kannst Du es bitte verlinken hier, dankeschönes müsste in der Hausordnung festgelegt sein. Der Hotelchef und seine Mitarbeiter haben das Hausrecht und können Besuch untersagen.

Weißt du zufällig den Preis pro Nacht für Einzel und Doppelzimmer + ev Frühstück?
Würde die hier mitlesenden vielleicht interessieren ;-)
Weißt du zufällig den Preis pro Nacht für Einzel und Doppelzimmer + ev Frühstück?
Würde die hier mitlesenden vielleicht interessieren ;-)
Lg Speed
Es würde mich interessieren wie da die rechtliche Seite ist, mal abgesehen von unserer tätigkeit. Geschäftsleute die vertrauliche Gespräche lieber im Hotelzimmer als in der Lobby führen etc.
Ich miete doch das Zimmer um darin zu machen was ich will, solange ich keinen anderen störe
geheimtip pension wallner aiglhofstrasse...
günstig und hat noch nie jemand nachgefragt........
und pension elisabeth in der vogelweiderstr. 52!!!
auch irgendwie logisch...ein zimmer wird meist genutzt um da zu schlafen dazu noch einzelzimmer, wenn schon ein doppelzimmer buchen... besuche wenn man es so nennen will kann man doch im foyer oder einer lounge an der bar empfangen.....mir wurde erklärt es ist verboten jemanden als besuch zu empfangen auch wenn es nur für eine minute ist.
es ist so ähnlich wie bei einer wohnungsmiete wenn das mädchen das zimmer mietet und dann dauernd empfängt - das nennt sich "erheblich nachteiliger gebrauch" des mietobjektes u ist ein kündigungsgrund f den vermieter ....
es ist so ähnlich wie bei einer wohnungsmiete wenn das mädchen das zimmer mietet und dann dauernd empfängt - das nennt sich "erheblich nachteiliger gebrauch" des mietobjektes u ist ein kündigungsgrund f den vermieter - letztendlich wird das hotel sich auf sittenwidrigkeit rausreden versuchen was jedoch durch andere rechtsprechungen im sozialversicherungsbereich analog gesehen überholt sein dürfte
"Erheblich nachteiliger Gebrauch liegt vor, wenn das Verhalten geeignet ist, den Ruf oder wichtige wirtschaftliche oder sonstige Interessen des Vermieters zu schädigen oder zu gefährden." RS aus RIS. Man kann da nicht verallgemeinern, denn der OGH hat ebenfalls ausgesprochen: "Die Frage, ob ein erheblich nachteiliger Gebrauch ...... vorliegt oder nicht, ist immer nach den Umständen des einzelnen Falles zu beurteilen."
Die Ausübung von Prostitution in einer Mietwohnung stellt per se noch keinen Kündigungsgrund wegen erheblich nachteiligen Gebrauchs dar.
Ich rede ja davon das der gast 3 tage ein hotel in salzbirg bucht da er zb beruflich hier zu tin hat ( so wie es in meinem fall war). Er aber mich nicht fûr 1 stunde mit aufs zimmer nehmen durfte.
Glg sandy
so weit geh ich mit, das sie keine sw im Hotel arbeiten lassen, aber einem Gast verbieten, Besuch zu empfangen?die dort Prostitution ausüben.
aber einem Gast verbieten, Besuch zu empfangen?
........ naja noch viel Spass damit.......LG....... 
Wenn Sandy wie sie sagt schon mehrmals mit Freiern dort war wissen die natürlich Bescheid. Einfach in ein anderes Hotel gehen...ich lese das interessiert mit.....und..... das wirft ja aber einige Fragen auf.....Meine Tochter oder Tante ist Besuch, Onkel, Geschätspartner/in usw. auch.......eine SW nicht ??? wie wird dies festgestellt....Ausweis
........ naja noch viel Spass damit.......LG.......
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Wenn Sandy wie sie sagt schon mehrmals mit Freiern dort war wissen die natürlich Bescheid. Einfach in ein anderes Hotel gehen...