Hi,
nunja, meine ganz private Ansicht - ohne dass ich das je erlebt hätte - ist, dass selbst wenn man mit Handschellen auf dem Boden gekettet ist, wenn eine Frau lange genug rumlutscht, dann steht er. Es gäbe auch die Möglichkeit einer Prostatamassage. Das sollte jedenfalls bei Männern ohne erektile Dysfunktion das "gewünschte" Ergebnis bringen.
Ist aber auch egal, eine Vergewaltigung ist - zumindest bei uns rein rechtlich - auch der Zwang zur oralen Befriedigung. Wenn also eine Frau durch Drohung (z.B. Waffe) oder Zufügung von Schmerzen (nehmen wir also eine Immobilisierung des Opfers an) einen Mann zwingt sie oral zu befriedigen, ist es eine Vergewaltigung.
Darüber hinaus ist auch der Versuch strafbar, es muss also nicht unbedingt zur Penetration kommen. Rein rechtlich geht es um
"jede auf Befriedigung des Geschlechtstriebes gerichtete Form einer oralen, vaginalen oder analen Penetration" eines Beteiligten. Die Frage, die sich hier stellt ist die nach der Umkehr, es ist unfraglich, dass es als Vergewaltigung gilt, wenn man einer Frau gegen deren Willen einen Finger einführt. Wenn sich eine Frau gegen den Willen des Mannes dessen Finger einführt, ... keine Ahnung, ob das als Vergewaltigung zählt. Ich gehe davon aus, dass zur Klärung dieser Frage eine erneute höchstgerichtliche Entscheidung nötig sein wird.
LG Tom
PS:
Das hier habe ich damals mal mit einer Freundin ausprobiert. Also ich habe mein Bestes getan es zu verhindern, sie hat unterm Tisch an mir rumgezuppelt, und so eine Erektion gestiftet. Ich konnte es nicht verhindern. Natürlich haben wir uns gut gekannt etc. trotzdem würde ich davon ausgehen, dass das jede andere Frau auch kann, und auch dann, wenn ich immobilisiert bin.
Aber mei, vielleicht bin ich ja leicht zu haben, probiert es doch mal selbst aus, ob Eure Lebensabschnittspartnerin Euch z.B. im Lokal oder im Kino gegen Euren Willen eine Erektion verpassen kann.
Ich finde es jedenfalls sehr - sagen wir - optimistisch/selbstbewusst wenn einer sagt "Gegen meinen Willen geht da gar nix".