Naja, wenn die Zurschaustellung des bloßen menschlichen Körpers (von Dir) honoriert wird, könnt' es eng werden, auch wenn keinerlei sexuelle Handlungen gefordert bzw. verabreicht (geboten) werden.
Nachdem ich nicht annehme, dass du dich im Freien, auf öffentlich zugängigen Plätzen nackt massieren lässt, fällt zumindest die Erregung öffentlichen Ärgernisses weg ...

Was hingegen ganz anders gelagert wäre, wenn dir z.B. deine Freundin oder auch eine willkürliche Person in der U-Bahn einen 'runterholt oder bläst oder sich in eindeutiger (bei manchen phantasieanregender

) Pose auf deinem Schoß platziert ... Selbst wenn da kein Geld flösse und euch lediglich die "Zuneigung" über
mannte (!

), würde da Vater Staat doch eine eher geschmalzene Rechnung ausstellen. Er wacht ja über die Moral seiner Schäfchen! Deswegen sind auch die Spritpreise so hoch. Vater Staat will nämlich verhindern, dass seine Untertannen und -tanninen sich ins Gebüsch schlagen und es irgendwo weit weg in der freien Natur treiben mögen!
Doch Scherz beiseite: Kollege
@Mitglied #7954, ich denke auch, dass dieses Thema (noch) nicht ausjudiziert ist. Doch bei der geradezu sprichwörtlichen Humorlosigkeit unserer Justitia, insbesondere unserer Polizeijuristen und -Innen (gilt auch für den Verwaltungsbereich), also des Amtsschimmels in all seiner Ausprägung, will ich das gar nicht "ausjudiziert" haben. Denn noch gilt quasi, "wer lang fragt, geht weit irr!"
Man stelle sich vor: Du willst massiert werden. Es ist sehr heiß im Studio und es ist drückend schwül. Und die arbeiten müssende Masseurin seufzt, "mir ist so heiß, es ist so schwül! Ich kann kaum atmen bei der Arbeit. Wenn ich dich gut massieren soll, transpiriere ich heftig. Stört es dich sehr, wenn ich meine (Ober-)bekleidung bis auf die Unterhose ablege?" Wie gesagt, du hast das nicht verlangt, willst aber gut massiert werden und daher deiner Masseurin dieses ihr Ansinnen nicht abschlagen!
SO, nun Juristen vor bitte!