Krankenschwester

Das liegt am Namensrecht im Ösiland und wird weltweit belächelt. Der akademische Titel ist Bestandteil des Familiennamens und daher bei Verwendung eines gemeinsamen Familiennamens nach Ehelichung auch durch den Eheparter / -partnerin zu verwenden.
Eigentlich ziemlich lächerlich, ist aber so.

Das ist einfach nur eine übrig gebliebene Tradition aus der k.u.k.-Zeit, aber hat keine rechtliche Substanz/Hintergrund!!!
 
Das liegt am Namensrecht im Ösiland und wird weltweit belächelt. Der akademische Titel ist Bestandteil des Familiennamens und daher bei Verwendung eines gemeinsamen Familiennamens nach Ehelichung auch durch den Eheparter / -partnerin zu verwenden.
Eigentlich ziemlich lächerlich, ist aber so.


aus Wiki:

Akademische Grade als NamenszusatzBearbeiten
Akademische Grade sind kein Teil des Namens, sondern nach § 37 Abs. 2 PStG 2013 Beifügungen zum Namen. Sie können auf Wunsch in amtliche Urkunden (z. B. Ausweise) eingetragen und mit dem Namen angegeben („geführt“) werden. Es besteht zwar keine Eintragungspflicht, jedoch ein Recht auf Hinzufügung zum Namen und Eintragung. Die akademischen Grade Mag., Dr. und DI bzw. Dipl.-Ing. sind dann dem Namen voranzustellen, andere akademische Grade (Bakk., PhD, Bachelor- und Mastergrade mit englischen Bezeichnungen) sind nachzustellen (§ 88 Abs. 2 Universitätsgesetz). Dabei ist eine „aufsteigende“ Reihenfolge üblich, also Mag. Dr. Hans Müller und nicht Dr. Mag. Hans Müller.[21] Um nachzustellende akademische Grade nicht fälschlicherweise als Teil des Familiennamens erscheinen zu lassen, empfiehlt das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung, nachgestellte Titel vom Namen durch einen Beistrich (Komma)abzusetzen.[21]
 
Beifügung zum Namen oder Bestandteil des Namens kommt in der Praxis auf dasselbe raus: wenn Frau Meier, die nie studiert hat, den Dr. Müller ehelicht und sie sich auf seinen Namen als gemeinsamen Familiennamen einigen, kann in ihrem Pass "Dr. Müller" stehen. Kenne auch persönlich so jemanden. :schulterzuck:
 
Beifügung zum Namen oder Bestandteil des Namens kommt in der Praxis auf dasselbe raus: wenn Frau Meier, die nie studiert hat, den Dr. Müller ehelicht und sie sich auf seinen Namen als gemeinsamen Familiennamen einigen, kann in ihrem Pass "Dr. Müller" stehen. Kenne auch persönlich so jemanden. :schulterzuck:
Mit Verlaub, aber das ist Unsinn und widerspricht oben angeführten Wiki Artikel. Vielleicht war es in deinem Bekanntenfall ein Gefallen vom Passamt. Um einen Dr oder phd eintragen zu lassen, musst promoviert sein und das auch nachweisen. Da nützt die Heiratsurkunde, wo der Partner promoviert drauf steht, auch nix.
 
Beifügung zum Namen oder Bestandteil des Namens kommt in der Praxis auf dasselbe raus: wenn Frau Meier, die nie studiert hat, den Dr. Müller ehelicht und sie sich auf seinen Namen als gemeinsamen Familiennamen einigen, kann in ihrem Pass "Dr. Müller" stehen. Kenne auch persönlich so jemanden. :schulterzuck:
Also ich bin der Meinung, dass du hier falsch liegst. Der gemeinsame Familienname wäre in diesem Fall Müller. Den akademischen Titel darf nur derjenige dem Namen zufügen welcher auch promoviert hat.

Aber vielleicht kennt sich da wer besser aus?
 
Mein Bruder ist Jurist und der bestätigt die Aussage des Wiki-Artikels. Egal ob verliehene oder erworbene Titel, diese sind nicht durch Heirat/eingetragene Partnerschaft übertragbar!
 
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