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Weil ich vom Ende zum Anfang hin lese - die paar Worte haben gereicht..und nicht alles?
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Weil ich vom Ende zum Anfang hin lese - die paar Worte haben gereicht..und nicht alles?
du bist ein Superheld, der Beste! und das meine ich natürlich gar nicht zynisch.Weil ich vom Ende zum Anfang hin lese - die paar Worte haben gereicht..![]()
Es sind keine Mutmaßungen und den Clubnamen und Namen von Veranstaltern, die dort gerne ihre Parties machen kannst du bei Interesse gerne nachlesen. Die hinzuhängen war ja nicht die Intention des Threads. Der Club wurde irgendwann im Zuge der Beweisführung deklariert und die Veranstalter haben sich freiwillig hier zu Wort gemeldet.Clubnamen???
hast du dich dezidiert beim SC Betreiber erkundigt?? oder sind das Mutmaßungen?
Du bist offensichtlich auch so einer, dem die eigene Zeit zu schade ist und die anderen ihre Zeit opfern sollen, um dir eine Zusammenfassung zu liefern?wie kommst auf die Idee? ich lese doch nicht den ganzen Schmus, da ist mir um die Zeit leid.
na geh'Du bist offensichtlich auch so einer, dem die eigene Zeit zu schade ist und die anderen ihre Zeit opfern sollen, um dir eine Zusammenfassung zu liefern?![]()
Jup. Das glaubt man teilweise nicht. Ich war als Portier im Hauptgebäude einer Bank zuständig. Einer Bank! Eigentlich DAS Beispiel für "Kameraüberwacht... Eh klar!".Nachdem ich damals ohnehin schon dabei war die rechtlichen Möglichkeiten auszuloten habe ich auch noch einiges anderes dazu abgeklärt. Zum Beispiel eine Attrappe aufzustellen oder die Kameras nicht zu aktivieren. Dann greift zwar nicht mehr unbedingt der Datenschutz, aber wenn auch nur jemand glaubt er würde gefilmt kann er sich immer noch in seinen Persönlichkeitsrechten gestört fühlen.
Im Swingerclub bist da vermutlich eine Anzeige vom Häfn oder zumindest heftigen Strafzahlungen entfernt!
Hallo Tom,Hi,
jein. Wenn der Clubbesucher der Aufzeichnung zustimmt, ist das rechtlich durchaus OK. Allerdings halt erst dort, wo bereits eine Zustimmung erteilt wurde.
Ich persönlich - ich gehe ja nicht in solche Clubs - würde annehmen, dass das Umfeld potentielle Belästigung möglich macht, zur Klärung wären Aufnahmen der Kameras dienlich. Also ein durchaus berechtigtes Interesse des Betreibers (im Sinne des DSG). Die Aufzeichnungen könnten z.B. wie bei den Wr. Linien 72 Stunden gespeichert bleiben, im Falle strafrechtlicher Verfolgung würden sie den Behörden ausgehändigt.
Da würde ich annehmen, dass das kein Problem mit der Genehmigung wird.
Ausgeschildert müsste es sein.
Hätte der Betreiber hier üble Dinge im Sinn, dann hätte er unauffälligere Dinger genutzt.
Das mit der Versicherung scheint eine
plausible Erklärung, er sollte das halt besser kommunizieren.
LG Tom
Ich kann, zum Vergleich, als Unternehmer auch kein Einverständnis dafür einholen, auf dem Mitarbeiter-WC Kameras aufzuhängen.
Inwiefern sollten die Kameras noch unauffälliger sein, als die die dort vorhanden sind? Hättest du diese unauffälligen Kuppeln als Kameras identifiziert? Viele können das nicht.
Man kann wie gesagt. Aber das halt wirklich nur in HOCH sensiblen Anlagen wie der Münze Austria oÄ.Ich kann, zum Vergleich, als Unternehmer auch kein Einverständnis dafür einholen, auf dem Mitarbeiter-WC Kameras aufzuhängen.
Es geht hier aber nicht um den Eingangsbereich eines sensiblen Bereichs, sondern um den sensiblen Bereich selbst. Es gibt Kameras IN der Sauna und dem Spielbereich.Hi,
auf Betriebsgeländen werden Kameras, die auch die Eingangsbereiche der Toiletten erfassen, genehmigt, die sind dann an die Alarmanlage gekoppelt, und zeichnen ausschließlich nach Betriebsschluss auf.
Das ist unerheblich. Sie sind nicht versteckt, es könnte sie jeder erkennen.
Was hältst Du von dem Argument: ich will nicht, dass sich wer nach Betriebsschluss in die Spielzimmer schleicht um versteckte Kameras anzubringen.
Kameras mit Bewegungssensor, die sich nach Betriebsschluss nur einschalten, wenn sich wer bewegt, können Einbrüche nicht verhindern, aber zur Aufklärung beitragen.
Ich würde halt eine Sachverhaltsdarstellung - auch anonym - an die DSB abgeben. Wenn das rechtskonform ist, gibt es ja keine Probleme für den Betreiber.
LG Tom
Ja, das ist in der Münze Austria von mir aus ok, aber nicht in der SaunaMan kann wie gesagt. Aber das halt wirklich nur in HOCH sensiblen Anlagen wie der Münze Austria oÄ.
Und dann muss auch jeder Mitarbeiter einer umfangreichen Überwachung zustimmen und informiert werden.
Man muss ja nicht alles anzeigen. Wir werden uns da sicher sowieso nicht mehr blicken lassen