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Und selbst wenn eine Einzelpersonen fotos macht. ..in Zeiten von Facebook, youtube... ist das Bild bald weit verbreitet und nicht mehr löschbar.
unter anderem aus solchen gründen kann ich dieses facebook auch gar nicht leiden...

Selbst im hinterwäldlerischen Ösiland wurde bereits Ende 2004 der §130 LFG dahingehend abgeändert, daß die Genehmigungspflicht de facto abgeschafft wurde. Lediglich bei Übungen etc. kann der Bundesminister f. Landesverteidigung Verbote erlassen und bei Voliegen von besonderen militärischen Interessen bzgl. der Verbreitung (nicht der Herstellung von Luftaufnahmen) durch Verordnung Beschränkungen anordnen. Dies betrifft aber in der Regel nur Übungsgebiete, militärische Anlagen etc., die ohnehin nicht oder nur beschränkt überflogen werden dürfen.