Was du nicht verstehst, ist, dass es in diesen fiktiven Fall um den Konflikt geht, ob sich der Beobachter, der durchs offene Fenster schaut, schuldig gemacht hat, oder der Wichser, der sein Fenster hat offen gelassen, sodass jedermann einsehen konnte.
Ich versteh schon, da mach Dir keine Sorgen....
In
Deinem fiktiven Fall, den Du Dir da zusammen konstruiert hast, wird ein unbeteiligter Passant aufgrund eines offenen Fensters plötzlich und ohne seinem Zutun in die Situation involviert. Dass der sich dann belästigt fühlen und die Exekutive informieren kann, sollte logisch sein.
Das Problem ist nur: Das (weit) offene Fenster und somit fahrlässige bzw. billigende Handeln hast Du Dir zusammengereimt, denn davon war so nie die Rede...
Ich mache mich also strafbar wenn jemand durchs Fenster schaut, durch den Spalt den die Vorhänge aus Schlampigkeit lassen oder weil gerade der Luftzug die Vorhänge zur Seite drückt und jemand rein schaun kann?
Vielmehr hast Du Dir, ich zitiere, folgende Situation selbst zusammen gereimt:
Du wärst auch nicht der erste, der anderen während seiner Wichsereien großzügig einen Einblick gönnen würde.
dass es in diesen fiktiven Fall um den Konflikt geht, ob sich der Beobachter, der durchs offene Fenster schaut, schuldig gemacht hat, oder der Wichser, der sein Fenster hat offen gelassen, sodass jedermann einsehen konnte.
Ich erinnere: Vielmehr war von Anfang an in diesem Thema von
heimlich zusehen, sprich: beobachten die Rede, und nicht von dem, was ich Dir aus
Deinen Beiträgen zitiert habe. Somit - zumindest in diesem Thread - reine Hirnwichserei.
Im übrigen müsste der Beobachter sich belästigt fühlen. Wenn er genüsslich zusieht, gilt das als Einverständnis.
Da bin ich ausnahmsweise mal bei Dir...
Tatsächliche Fälle sind z.B. häufig gegeben bei sich gegenüber liegenden Fenstern, wo der Wichser meint, andere müssten weg sehen, sich damit aber im Irrtum befindet. Er muss sein Fenster blickdicht machen, besonders wenn Kinder einsehen könnten.
Und das meine ich mit den Geschichten, die Du Dir zusammen strickst. Von so etwas war nämlich seitens des TE nie die Rede...
Dass das mit dem Thema nichts zu tun haben soll, erschließt sich mir auch nicht.
Sollte somit geklärt sein...
Wenn alles in deinem Sinne nur ganz sauber schwarz-weiß wäre, bräuchten wir über nichts mehr diskutieren. Aber niemand ist dazu gezwungen. Auch du nicht, wenn dir das zuviel ""Hätt i tät i war i...""ist.
Hat nichts mit reinem schwarz/weiß zu tun, meinen Senf zum eigentlichen Thema habe ich bereits beigetragen.
Ich darf Dich noch mal erinnern:
Von
Der absolute Höhepunkt, den Gipfel meiner Erregung, war aber der, wenn ich früher mal die Gelegenheit dazu hatte,
unbemerkt meiner Mutter oder meiner Schwester bei ihrer Selbstbefriedigungen zusehen zu können.
zu
Wenn das Fenster auch nur zum Teil nicht blickdicht ist und dir bewusst ist, dass jemand reingucken kann, z.B. wegen Erdgeschosslage oder aus der Wohnung gegenüber, wird man dich wegen exhibitionistischer Handlung belangen können. uswusf...
und
Tatsächliche Fälle sind z.B. häufig gegeben bei sich gegenüber liegenden Fenstern,
bist Du abgedriftet, wobei Du in diesem Thread selbst festgestellt hast
wie schnell aus Äpfeln Birnen werden können.