Heimlich beim Masturbieren zusehen

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Wenn du einen Beobachter bemerkst und nicht aufhörst, ist es sogar Vorsatz
Fr. Dr. "liesmalordentlich" Marlene, - wenn ich mich durch dich belästigt fühle und die Polizei rufe nehme ich gar nix billigend in kauf, werde sogar vom Beobachter dazu genötigt mein Spiel zu beenden um die Polizei zu rufen
 
Da kannst du noch so sehr beteuern, dass dir da jemand "heimlich" reingeschaut hat. Du bist in dem Fall derjenige, der seine Sorgfaltspflicht verletzt hat oder gar das Fenster absichtlich einsehbar gelassen hat, damit dir ein Opfer in die Falle geht.

So würde die Beschuldigung gegen dich aussehen.

Arg! Ich habe prinzipiell nur bei geöffnetem Fenster Geschlechtsverkehr mit mir selbst, weil die Fenster immer offen sind, also nicht ganz dicht. Ich muss sorgfältiger vorgehen...
 
Ich habe prinzipiell nur bei geöffnetem Fenster Geschlechtsverkehr mit mir selbst
Uuups, das ist echt übel, gleich wird dich Fr. Dr. "ichwerfallesineineschublade" Marlene als latent lesbisch bezeichnen


Blindfisch, hab grad das 2. Weiblein in deinem Nick gesehen, aber Marlene wird schon was einfallen dazu
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Fr. Dr. "liesmalordentlich" Marlene, - wenn ich mich durch dich belästigt fühle und die Polizei rufe nehme ich gar nix billigend in kauf, werde sogar vom Beobachter dazu genötigt mein Spiel zu beenden um die Polizei zu rufen

Dein Opfer wird wohl auch die Polizei gerufen haben. Dann werden die Indizien klären, wer wen belästigt hat.:mrgreen:

Wenn du geschrieben hättest, da hätte jemand an deinem Schlafzimmerfenster die Rolläden ein Stück hochgeschoben, um sich Einsicht zu verschaffen, wäre es tatsächlich "heimlich". Dann wärst du das Opfer.
 
Wenn du geschrieben hättest, da hätte jemand an deinem Schlafzimmerfenster die Rolläden ein Stück hochgeschoben, um sich Einsicht zu verschaffen, wäre es tatsächlich "heimlich". Dann wärst du das Opfer.
womöglich hat sich an meinen Fenstern ja jemand zu schaffen gemacht, um die Liebesgesänge zu hören. Dem werde ich mal nachgehen. Ich fühle mich jedenfalls als Opfer, und mir ist im Moment ganz und gar nicht nach Sex mit mir zu Mute. Danke.
 
Dein Opfer wird wohl auch die Polizei gerufen haben. Dann werden die Indizien klären, wer wen belästigt hat.

Wenn du geschrieben hättest, da hätte jemand an deinem Schlafzimmerfenster die Rolläden ein Stück hochgeschoben, um sich Einsicht zu verschaffen, wäre es tatsächlich "heimlich". Dann wärst du das Opfer.
Hätt i tät i war i...
Indizien klären grundsätzlich keine Sachlage, sondern Beweise, nur mal so viel dazu...
Außerdem: Dem Beschuldigten muss die Schuld nachgewiesen werden, nicht der Beschuldigte seine Unschuld... Und ein heimlicher Beobachter wird wohl kaum die Polizei rufen... :roll:
Marlene, Du redest/schreibst Dich in einen Strudel, aus dem Du nur schwer wieder raus kommst. Lass es lieber bleiben....
BTW: Ist alles graue Theorie und an den Haaren herbei gezogen. Und hat so nebenbei immer noch nichts mit dem eigentlichen Threadthema zu tun.....
 
Indizien klären grundsätzlich keine Sachlage, sondern Beweise, nur mal so viel dazu...

Wenn irgendwas geklärt werden muss, dann ist das die Sachlage. Und dazu bedient man sich der Indizien zur Beweisführung. Nur mal so viel dazu....:mrgreen:

Was du nicht verstehst, ist, dass es in diesen fiktiven Fall um den Konflikt geht, ob sich der Beobachter, der durchs offene Fenster schaut, schuldig gemacht hat, oder der Wichser, der sein Fenster hat offen gelassen, sodass jedermann einsehen konnte.

Ich meine, das ist doch eigenlich ganz einfach zu begreifen. Schließlich kommt so ein Fall gar nicht so selten auch tatsächlich vor, dass sich ein Wichser und ein Beobachter gegeseitig beschuldigen. Da ist gar nichts graue Theorie und an den Haaren herbeigezogen.

Im übrigen müsste der Beobachter sich belästigt fühlen. Wenn er genüsslich zusieht, gilt das als Einverständnis. Ausgenommen Kinder. Und das wäre in so einem Fall das größere Übel. Da gibts auch für den Wichser keine Ausrede mehr.

Tatsächliche Fälle sind z.B. häufig gegeben bei sich gegenüber liegenden Fenstern, wo der Wichser meint, andere müssten weg sehen, sich damit aber im Irrtum befindet. Er muss sein Fenster blickdicht machen, besonders wenn Kinder einsehen könnten.

Dass das mit dem Thema nichts zu tun haben soll, erschließt sich mir auch nicht. Wenn alles in deinem Sinne nur ganz sauber schwarz-weiß wäre, bräuchten wir über nichts mehr diskutieren. Aber niemand ist dazu gezwungen. Auch du nicht, wenn dir das zuviel ""Hätt i tät i war i...""ist.;)
 
Was du nicht verstehst, ist, dass es in diesen fiktiven Fall um den Konflikt geht, ob sich der Beobachter, der durchs offene Fenster schaut, schuldig gemacht hat, oder der Wichser, der sein Fenster hat offen gelassen, sodass jedermann einsehen konnte.
Ich versteh schon, da mach Dir keine Sorgen....
In Deinem fiktiven Fall, den Du Dir da zusammen konstruiert hast, wird ein unbeteiligter Passant aufgrund eines offenen Fensters plötzlich und ohne seinem Zutun in die Situation involviert. Dass der sich dann belästigt fühlen und die Exekutive informieren kann, sollte logisch sein.
Das Problem ist nur: Das (weit) offene Fenster und somit fahrlässige bzw. billigende Handeln hast Du Dir zusammengereimt, denn davon war so nie die Rede...
Ich mache mich also strafbar wenn jemand durchs Fenster schaut, durch den Spalt den die Vorhänge aus Schlampigkeit lassen oder weil gerade der Luftzug die Vorhänge zur Seite drückt und jemand rein schaun kann?
Vielmehr hast Du Dir, ich zitiere, folgende Situation selbst zusammen gereimt:
Du wärst auch nicht der erste, der anderen während seiner Wichsereien großzügig einen Einblick gönnen würde.
dass es in diesen fiktiven Fall um den Konflikt geht, ob sich der Beobachter, der durchs offene Fenster schaut, schuldig gemacht hat, oder der Wichser, der sein Fenster hat offen gelassen, sodass jedermann einsehen konnte.
Ich erinnere: Vielmehr war von Anfang an in diesem Thema von heimlich zusehen, sprich: beobachten die Rede, und nicht von dem, was ich Dir aus Deinen Beiträgen zitiert habe. Somit - zumindest in diesem Thread - reine Hirnwichserei.
Im übrigen müsste der Beobachter sich belästigt fühlen. Wenn er genüsslich zusieht, gilt das als Einverständnis.
Da bin ich ausnahmsweise mal bei Dir...
Tatsächliche Fälle sind z.B. häufig gegeben bei sich gegenüber liegenden Fenstern, wo der Wichser meint, andere müssten weg sehen, sich damit aber im Irrtum befindet. Er muss sein Fenster blickdicht machen, besonders wenn Kinder einsehen könnten.
Und das meine ich mit den Geschichten, die Du Dir zusammen strickst. Von so etwas war nämlich seitens des TE nie die Rede...
Dass das mit dem Thema nichts zu tun haben soll, erschließt sich mir auch nicht.
Sollte somit geklärt sein...
Wenn alles in deinem Sinne nur ganz sauber schwarz-weiß wäre, bräuchten wir über nichts mehr diskutieren. Aber niemand ist dazu gezwungen. Auch du nicht, wenn dir das zuviel ""Hätt i tät i war i...""ist.
Hat nichts mit reinem schwarz/weiß zu tun, meinen Senf zum eigentlichen Thema habe ich bereits beigetragen.
Ich darf Dich noch mal erinnern:
Von
Der absolute Höhepunkt, den Gipfel meiner Erregung, war aber der, wenn ich früher mal die Gelegenheit dazu hatte,
unbemerkt meiner Mutter oder meiner Schwester bei ihrer Selbstbefriedigungen zusehen zu können.
zu
Wenn das Fenster auch nur zum Teil nicht blickdicht ist und dir bewusst ist, dass jemand reingucken kann, z.B. wegen Erdgeschosslage oder aus der Wohnung gegenüber, wird man dich wegen exhibitionistischer Handlung belangen können. uswusf...
und
Tatsächliche Fälle sind z.B. häufig gegeben bei sich gegenüber liegenden Fenstern,
bist Du abgedriftet, wobei Du in diesem Thread selbst festgestellt hast
wie schnell aus Äpfeln Birnen werden können.
 
Ich darf Dich noch mal erinnern:

Den ersten Teil der TE hast geflissenlich unterschlagen::)

Ein mich sehr erregender Hochgenuss ist es für mich, heimlich ganz normalen Frauen dabei zusehen zu können,
wie sie sich befriedigen, sich dabei hemmungslos ihrer Geilheit hingeben.

Die Fiktion hat coco166 losgetreten:

Jetzt stell dir mal vor was passiert - du beobachtest mich beim wixen durch das Schlafzimmerfenster, ich bemerke dich, natürlich fühle ich mich von dir belästigt, rufe die Polizei und die erwischt dich inflagranti, weils ausnahmsweise grad mal sehr schnell sind und du nicht mehr davonlaufen kannst - was würde mit dir passieren? Anzeige wegen Hausfriedensbruch, mindestens.

Worauf ich geantwortet habe:

Wenn du Pech hast, bekommst du eine Anzeige wegen exhibitionistischer Handlungen, weil du dein Fenster nicht blickdicht gemacht hast. Und wenn du noch mehr Pech hast, war es ein Kind. Dann bist dran wegen sexuellem Missbrauch von Kindern.

Den Rest kennst du ja.
 
Geil. 18 Seiten wegen am Spanner, der ned mal vor der eigenen Verwandtschaft halt macht. :shock:
 
Der Marlene recht geben muss :shock::oops:
Hier wird wenigstens diskutiert... 8-)
Wo waren wir stehen geblieben? :mrgreen::haha:
 
Der Marlene recht geben muss :shock::oops:
Hier wird wenigstens diskutiert... 8-)
Wo waren wir stehen geblieben? :mrgreen::haha:

Mal ganz allgemein gesagt, was ist denn daran so tragisch, wenn man ein Thema ein wenig umfassender diskutiert? Gerade wenns um sehen und gesehen werden geht laufen doch die Meinungen oft weit auseinander.

Dass das heimliche beobachten der Mutter nicht ok ist, ist wohl unstrittig allen klar. Da gibts dann auch nichts groß zu dikutieren und der Thread könnte nachdem die Spaßvögel ihre Scherze abgelassen haben, eigentlich geschlossen werden.:)
 
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