Heimlich beim Masturbieren zusehen

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Anzeige wegen exhibitionistischer Handlungen

in meinen eigenen 4 Wänden?:haha::haha::haha::haha::haha:
:hmm::hmm:Duschen gehen ist nur mehr bei völliger Dunkelheit und im Taucheranzug erlaubt:haha::haha::haha::haha:

Ja Frau Dr. Jura - natürlich ist Stalking was anderes als seine Schwester beobachten - Die Schwester bekommt einen Wutanfall und scheuert dir eine.
 
in meinen eigenen 4 Wänden?

Aber klar doch. Deine Wohnung ist kein rechtsfreier Raum. Du wärst auch nicht der erste, der anderen während seiner Wichsereien großzügig einen Einblick gönnen würde. :mrgreen:

Nebenbei bemerkt kann sowas bei einer Mietwohnung sogar ein Grund zur fristlosen Kündigung sein.
 
äpfel, birnen, zwetschken ... alles obst! :roll:

sowohl beim stalking, voyeuristischen geschehen als auch beim exhibitionismus ist es m.e. entscheidend, ob ein übergriff in die privatsphäre des anderen stattgefunden hat - und wenn ja durch wen. das obliegt aber in einzelfall der richterlichen entscheidung, würde ich sagen.

also wennst dich beim wichsen ans fenster stellst, ist es etwas anderes als wenn du durch einen offenstehenden vorhangspalt beobachtet werden kannst, schätze ich.

oder wennst bloß so aus dem fenster schaust und dabei den nachbarn/die nachbarin wichsen siehst - oder dir extra dafür ein fernglas holst.

wie gesagt: alles obst!

der § 30 MRG dazu lautet konkret:

§ 30. (1) Der Vermieter kann nur aus wichtigen Gründen den Mietvertrag kündigen.

(2) Als ein wichtiger Grund ist es insbesondere anzusehen, wenn
.....
3. der Mieter vom Mietgegenstand einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht, namentlich den Mietgegenstand in arger Weise vernachlässigt oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den Mitbewohnern das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber dem Vermieter oder einer im Haus wohnenden Person einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht, sofern es sich nicht um Fälle handelt, die nach den Umständen als geringfügig zu bezeichnen sind; dem Verhalten des Mieters steht, soweit er es unterließ, die ihm mögliche Abhilfe zu schaffen, das Verhalten seines Ehegatten und der anderen mit ihm zusammenwohnenden Familienangehörigen sowie der von ihm sonst in die gemieteten Räume aufgenommenen Personen gleich;
......
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Deine Wohnung ist kein rechtsfreier Raum

Das meine Wohnung kein rechtsfreier Raum ist, ist mir bekannt,- ist ja logisch - wenn ich in meiner Wohnung jemand vergewaltige, ermorde, sexuell belästige, Kinder verführe, Drogen deale, .....mach ich mich strafbar


Du wärst auch nicht der erste, der anderen während seiner Wichsereien großzügig einen Einblick gönnen würde.
Ich mache mich also strafbar wenn jemand durchs Fenster schaut, durch den Spalt den die Vorhänge aus Schlampigkeit lassen oder weil gerade der Luftzug die Vorhänge zur Seite drückt und jemand rein schaun kann? Oder weil zufällig jemand die Türe öffnet vom Zimmer in dem ich mich gerade aufhalte?
Fr. Dr. , dazu solltest mal ein Beweisstück liefern, Urteil eines Gerichtes dazu, oder so ähnlich.


Nebenbei bemerkt kann sowas bei einer Mietwohnung sogar ein Grund zur fristlosen Kündigung sein.
Ich kann aus meiner Wohnung geworfen werden weil ich meine Lust fröhne? Oder weil jemand in meine Privatsphäre eingedrungen ist?
Fr. Dr., du verstehst das Wort Stalking wohl nicht richtig - WIKI hilft dir weiter, - nur soviel , wer macht sich schuldig wenn meine Intimsphäre verletzt wird? Ich oder derjenige welcher?

Aber gottseidank wohne ich im 1. Stock, also Fenstergucken geht nicht, auch nicht von den Nachbarhäusern.

Wenn du irgendwelche Fragen dazu hast, du Weiterbildung brauchst, ich könnte dir die Nr. von einem sehr gutem Rechtsanwalt zukommen lassen, ist zwar nicht ganz billig aber sehr kompetent, der hilft dir dann mit genauen Erklärungen weiter.

Ahja,- nicht alles was in WIKI steht ist richtig, teils durch falsche Stellungsnahmen, teils überholt.

Und viell bist doch mal so konsequent wie du es immer darstellst und ignorierst mich
 
Philo, das ist viel zu kompliziert - ich habs mit einfacheren Worten versucht, viell versteht sie es ja doch wo der Unterschied ist.
 
Ob heimlich oder ein gewolltes Spiel, völlig egal. Wenn Frau an sich Hand anlegt und sich richtig fallen lassen kann ist das immer ein sehr erregender Anblick.
Auch gleichzeitiges miteinander sich selbst befriedigen hat großes Lustpotential

Das hat lange gedauert, bis ich meine Holde einmal dazu überreden konnte; war aber für beide toll!
Übrigens noch toller war es dann als sie mich und ich sie einfach manuell zum Höhepunkt gebracht hat!
 
Sich nackt am Fenster zu zeigen, nackt zu baden, wo es nicht allgemein üblich ist, oder nackt Auto zu fahren sind Grenzfälle. Wer dabei keine Erektion hat, hat eigentlich gute Chancen, nicht strafrechtlich verfolgt zu werden. Bei einer Erektion oder wenn dabei gar onaniert wird (oder so tut als ob), wird es schon schwieriger.

So schaut's aus.
 
Jetzt stell dir mal vor was passiert - du beobachtest mich beim wixen durch das Schlafzimmerfenster, ich bemerke dich, natürlich fühle ich mich von dir belästigt, rufe die Polizei und die erwischt dich inflagranti, weils ausnahmsweise grad mal sehr schnell sind und du nicht mehr davonlaufen kannst - was würde mit dir passieren? Anzeige wegen Hausfriedensbruch, mindestens.

genau so läufts...warum sollt ich beim wichsen die Rollläden runterlassen:kopfklatsch: wenn einer schon glotzen muß dann soll ers für sich geniessen+ kein Lamento veranstalten sonst zeig ich ihn an:lehrer:
 
kein Lamento veranstalten sonst zeig ich ihn an
vorrausgesetzt es ist nicht die Marlene, weil, die zeigt dich an weil du die Fenster ned blickdicht gemacht hast.

Aber es ist eh egal, - sie versteht ja ned mal die einfachen Worte. Philo hätte es versucht mit komplizierteren, nutzt auch nix, - facto - Sie versteht nur das was sie verstehen will, ist aber eben ned immer des richtige.
 
vorrausgesetzt es ist nicht die Marlene, weil, die zeigt dich an weil du die Fenster ned blickdicht gemacht hast.

Aber es ist eh egal, - sie versteht ja ned mal die einfachen Worte. Philo hätte es versucht mit komplizierteren, nutzt auch nix, - facto - Sie versteht nur das was sie verstehen will, ist aber eben ned immer des richtige.

Ich glaub es gefällt ihr, dass du so auf sie und ihre Beiträge reagierst. :-D
 
genau so läufts...warum sollt ich beim wichsen die Rollläden runterlassen:kopfklatsch: wenn einer schon glotzen muß dann soll ers für sich geniessen+ kein Lamento veranstalten sonst zeig ich ihn an:lehrer:



Vielleicht solltest du einmal vor dem geöffneten Fenster wichsen, damit die vis a vis Nachbarn sehen können
wie du das machst. :haha:
 
Ich glaub es gefällt ihr, dass du so auf sie und ihre Beiträge reagierst. :-D

glaubst sie wird geil davon? jetzt wo du es sagst,.......

Aber is eh wurscht, mir war a bissl langweilig, jetzt muss i eh kochen, die Kinder kommen gleich von der Schule, meine Frau von der Arbeit, dann is eh wieder halli galli
 
Ich glaub es gefällt ihr, dass du so auf sie und ihre Beiträge reagierst. :-D

Eine (teilweise etwas hilflos wirkende) Selbstdarstellerin, die durch Provokation versucht sich ihrer Fremd- und Selbstbilder zu vergewissern.
 
Zuletzt bearbeitet:
vorrausgesetzt es ist nicht die Marlene, weil, die zeigt dich an weil du die Fenster ned blickdicht gemacht hast.

Aber es ist eh egal, - sie versteht ja ned mal die einfachen Worte. Philo hätte es versucht mit komplizierteren, nutzt auch nix, - facto - Sie versteht nur das was sie verstehen will, ist aber eben ned immer des richtige.

sie schein ne engstirnige Jungfer mit einstudierter eigenwilliger Meinung zu sein;)
 
Ich denke, das Beste hier ist die von der Moderation gut überwachte Netiquette. Nicht auszudenken, was hier los wäre, hätten einige freien Spielraum in ihrer Wortwahl.

Aber die Freiheit, sich selbst so dumm darzustellen, wie man möchte, bleibt ja und ist auch kein Verstoß gegen die Netiquette. :mrgreen:
 
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