Deine Wohnung ist kein rechtsfreier Raum
Das meine Wohnung kein rechtsfreier Raum ist, ist mir bekannt,- ist ja logisch - wenn ich in meiner Wohnung jemand vergewaltige, ermorde, sexuell belästige, Kinder verführe, Drogen deale, .....mach ich mich strafbar
Du wärst auch nicht der erste, der anderen während seiner Wichsereien großzügig einen Einblick gönnen würde.
Ich mache mich also strafbar wenn jemand durchs Fenster schaut, durch den Spalt den die Vorhänge aus Schlampigkeit lassen oder weil gerade der Luftzug die Vorhänge zur Seite drückt und jemand rein schaun kann? Oder weil zufällig jemand die Türe öffnet vom Zimmer in dem ich mich gerade aufhalte?
Fr. Dr. , dazu solltest mal ein Beweisstück liefern, Urteil eines Gerichtes dazu, oder so ähnlich.
Nebenbei bemerkt kann sowas bei einer Mietwohnung sogar ein Grund zur fristlosen Kündigung sein.
Ich kann aus meiner Wohnung geworfen werden weil ich meine Lust fröhne? Oder weil jemand in meine Privatsphäre eingedrungen ist?
Fr. Dr., du verstehst das Wort Stalking wohl nicht richtig - WIKI hilft dir weiter, - nur soviel , wer macht sich schuldig wenn meine Intimsphäre verletzt wird? Ich oder derjenige welcher?
Aber gottseidank wohne ich im 1. Stock, also Fenstergucken geht nicht, auch nicht von den Nachbarhäusern.
Wenn du irgendwelche Fragen dazu hast, du Weiterbildung brauchst, ich könnte dir die Nr. von einem sehr gutem Rechtsanwalt zukommen lassen, ist zwar nicht ganz billig aber sehr kompetent, der hilft dir dann mit genauen Erklärungen weiter.
Ahja,- nicht alles was in WIKI steht ist richtig, teils durch falsche Stellungsnahmen, teils überholt.
Und viell bist doch mal so konsequent wie du es immer darstellst und ignorierst mich