Gangbang Gangbang - Der Thread!

Wieviele Männer sollen bei einem Gangbang teilnehmen?

  • 3 bis 5

    Stimmen: 769 30,6%
  • 6 bis 10

    Stimmen: 985 39,1%
  • 11 bis 20

    Stimmen: 387 15,4%
  • 21 bis 40

    Stimmen: 109 4,3%
  • 40 plus

    Stimmen: 267 10,6%

  • Umfrageteilnehmer
    2.517
Ich will niemandem den Spaß verderben, aber die mögliche Grenzwertigkeit der Situation aus rechtlicher Sicht ist Euch bewusst ... :hmm:
 
1)Tina hat die Lizenz zum F......und
2)ladet ein paar Herren,alle unter 80zu sich in ein
3)gemietetes Hotelzimmer ein.

Wo siehst du da das GROOOOOSSE Problem aus rechtlicher Sicht,lieber Archie ?
 
Wenn das SCM die Lizenz nicht hat *), nützt das nichts, denn - wie Du ganz richtig schreibst - lädt Tina ein, und zwar ganz unverhüllt (auch im übertragenen Sinn) gegen Bezahlung.

Und auch wenn ein männlicher Gast das Zimmer mietet, ist das kein erlaubter Hotelbesuch, denn erlaubt ist die Prostitution in Gebäuden ohne Lizenz nur "in den Räumen derjenigen Person ..., welche die Dienstleistung einer die Prostitution ausübenden Person in Anspruch nimmt", also im Haus, der Wohnung oder dem Hotelzimmer des (einen) Freiers (evtl noch zwei im gemeinsam gebuchten Doppelzimmer).
Deshalb ist ja in Stundenhotels, bei Escortbuchungen und Fremdgeherzimmern wichtig, dass ER das Zimmer bucht.

Wie gesagt, das ist die rechtliche Lage (wie ich sie verstehe). Mir ist egal, wer was wo treibt.
Und im schlimmsten Fall müssen halt der Bacardi, und wenn das nicht reicht, die 5000 Euro umgewidmet werden.

*) Wenn das SCM die Lizenz als Prostitutionslokal hat (und irrtümlich oder freiwillig nicht auf der Liste von Sophie (nicht der Sophie!) aufscheint), dann sorry für die Aufregung ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja ich denke dann wird das Zimmer unter Karl XY,oder Franz ZY angemietet werden,so schlau kann man ja sein,und der Mieter darf als Gegenleistung gratis dabei sein:hurra:
 
Hier erscheint die Behörde erst
a)Wenn ein Gast zu Tode gefickt wurde,oder
b)Wenn am Zimmer Schnee fällt.

Punkt b) ist wegen den hochsommerlichen Temperaturen auszuschliessen,und Punkt a)Dr. Kurt Jeschko lässt grüssen. Gibts was Schöneres????:)
 
Ich bin sicher dass das SCM und der Geschäftszweck den Behörden bekannt ist. Wenn ein Freier so ein Appartment mietet - kein Problem!

Und als Partybesucher hast Du auch kein Problem, wenn Du die "Anbahnung" vorab (eMail, telefonisch, ...) und nicht direkt vor Ort gemacht hast! Auf's gerate wohl dort hingehen und anklopfen ist natürlich nicht! Und der Mieter muss Dich ohne vorige Anmeldung jedenfalls wegschicken!
 
Hier erscheint die Behörde erst
a)Wenn ein Gast zu Tode gefickt wurde,oder
b)Wenn am Zimmer Schnee fällt.

Punkt b) ist wegen den hochsommerlichen Temperaturen auszuschliessen,und Punkt a)Dr. Kurt Jeschko lässt grüssen. Gibts was Schöneres????:)
Nicht ganz richtig, die Behörde schreitet bei eine Anzeige ein (muss sie!) und von selbst wenn illegale Handlungen beobachtet/vermutet werden (da muss sie auch, und die Vermutung reicht aus!)

Strafen dürfen sie erst, wenn eine illegale Handlung (Verwaltungsübertretung, strafbare Handlung nach StGb) vorliegt. Leider werden gerade im Bereich des WPG sehr häufig ungerechtfertigte Strafen auferlagt, weil sich die Betroffenen nicht wehren können (Sprach- & Kulturprobleme) oder nicht wollen (weil sie die RSa Briefe ihren Mitbewohnern nur schwer erklären könnten und sie bei einer 200€ Strafe keinen Anwalt - als Bevollmächtigten - eiziehen möchten)
 
GangBang geplant von @Mitglied #416568

wann : SA 22.9.2018 18:00
wo : SCM-Apartments 1200, Hannovergasse 5

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@Mitglied #416568 für weitere Informationen, bzw zwecks Anmeldung

neue Info: die Location wird sich ändern
 
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