Frau bei der Massage

Hi,

Dann erkläre bitte was "intime Berührungen" sonst bedeuten soll?

nein. Alleine schon aus dem Grund, weil diese Art der Argumentation inakzeptabel ist. Nur, weil Du Dir gerade nix anderes vorstellen magst, nicht nachdenken willst, darfst Du nicht Deine Annahmen als gegeben annehmen.

Wärst Du ansatzweise korrekt, hättest Du nachgefragt, was sie meint.

So sehr Dich Deine (zumindest vorgegebene) Intention ehrt, die Umsetzung ist nicht akzeptabel.

Was meinst Du, wie viele Unschuldige schon aufgehängt wurden, weil der wütende Mob meinte "Wer soll es sonst gewesen sein".

Hör Dir nochmals den Hofer an.

LG Tom
 
Hi,

nein. Alleine schon aus dem Grund, weil diese Art der Argumentation inakzeptabel ist. Nur, weil Du Dir gerade nix anderes vorstellen magst, nicht nachdenken willst, darfst Du nicht Deine Annahmen als gegeben annehmen.
Wenn im Erotikforum im Bereich Sex Talk das geschrieben wird & man ihre vielzähligen weiteren Beiträge liest ist es aus dem Kontext heraus aber echt schwer selbst mit viel Nachdenken hier was anderes abzuleiten. Vorallem wird im gleichen Satz ja auch von sexueller Erregung gesprochen.
Klar kann man eine normale Massage selbst auch schon als "intime Berührung" bezeichnen, in diesem Thread geht es ja aber darum was genau darüber hinaus geht.

Abgesehen von der Aussage: Ungefragte Berührungen ohne Konsens sind einfach nicht durch irgendwas zu rechtfertigen!
 
Sexuelle Erregung bei einer Massage zu verspüren ist eine natürliche Reaktion nichts Verwerfliches. Und ob sich dessen bewusst da mal was einvernehmlich abspielt entzieht sich jeglicher Kritik von außen und gehört in den Bereich der persönlichen sexuellen Selbstbestimmung.

Nicht einvernehmliche Handlungen sind dagegen selbstverständlich übergriffig. Bloße Reaktionen nicht. Selbst ein Orgasmus nicht. Auch wenn er durch den Masseur einvernehmlich/ auf Wunsch herbeigeführt wird. So wie ich es bereits einige male selbst erlebt habe, dass mich ein Masseur/ In, der/ die meine Erregung bemerkte, zum Orgasmus massiert hat.

Ich weiß nicht was es da so großartig zu moralisieren gibt.
 
Sexuelle Erregung bei einer Massage zu verspüren ist eine natürliche Reaktion nichts Verwerfliches. Und ob sich dessen bewusst da mal was einvernehmlich abspielt entzieht sich jeglicher Kritik von außen und gehört in den Bereich der persönlichen sexuellen Selbstbestimmung.

Nicht einvernehmliche Handlungen sind dagegen selbstverständlich übergriffig. Bloße Reaktionen nicht. Selbst ein Orgasmus nicht. Auch wenn er durch den Masseur einvernehmlich/ auf Wunsch herbeigeführt wird. So wie ich es bereits einige male selbst erlebt habe, dass mich ein Masseur/ In, der/ die meine Erregung bemerkte, zum Orgasmus massiert hat.

Ich weiß nicht was es da so großartig zu moralisieren gibt.
Ich weiß ja nicht, welche Art von Massage du dir angedeihen lässt und aus welchen Gründen. Bei einer medizinischen Massage, die dir ärztlich verordnet wurde, solltest du andere Prioritäten setzen als deinen Orgasmus, der dir ansonsten natürlich zu gönnen ist. :schulterzuck:
 
Sexuelle Erregung bei einer Massage zu verspüren ist eine natürliche Reaktion nichts Verwerfliches. Und ob sich dessen bewusst da mal was einvernehmlich abspielt entzieht sich jeglicher Kritik von außen und gehört in den Bereich der persönlichen sexuellen Selbstbestimmung.

Nicht einvernehmliche Handlungen sind dagegen selbstverständlich übergriffig. Bloße Reaktionen nicht. Selbst ein Orgasmus nicht. Auch wenn er durch den Masseur einvernehmlich/ auf Wunsch herbeigeführt wird. So wie ich es bereits einige male selbst erlebt habe, dass mich ein Masseur/ In, der/ die meine Erregung bemerkte, zum Orgasmus massiert hat.

Ich weiß nicht was es da so großartig zu moralisieren gibt.

Ich kenne mich auch nicht so genau aus, aber dass alles so locker ist, wie Du es beschreibst, kann ich mir nicht vorstellen.

KI sagt dazu Folgendes:

In Österreich ist die Ausübung von sexuellen Handlungen im Rahmen von Massagen, insbesondere bei medizinischen Masseuren und Heilmasseuren, strikt verboten. Dies ergibt sich aus dem Medizinischen Masseur- und Heilmasseurgesetz (MMHmG) und dem Sexualstrafrecht.

Alles andere würde in den Bereich sexueller Dienstleistungen fallen, der zusätzliche Pflichten mit sich bringt. Auch wenn ich ungern Kritik an der Paysexbranche übe, liegt es nicht zuletzt angesichts ihres oft negativ konnotierten Images jedenfalls nahe, dass eine strikte Trennung bewusst gewollt ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben