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A

Gast

(Gelöschter Account)
Wie siehts eigentlich rechtlich aus, wenn jemand Gesichtsfotos von anderen Personen hochlädt und/oder als AVA verwendet?
Was besagen die Forumsregeln dazu?
 
Ist meiner Meinung nach klar geregelt: „Wer Bilder mit Gesicht oder sonstigen eindeutigen Merkmalen veröffentlicht, muss zuvor einen öffentlichen "Facecheck" erbracht haben.“

Wenn der fehlt und mir fällt ein derartiges Bild auf, dann melde ich es immer und bisher wurde jedesmal seitens der Moderatoren darauf reagiert.
 
Ist meiner Meinung nach klar geregelt: „Wer Bilder mit Gesicht oder sonstigen eindeutigen Merkmalen veröffentlicht, muss zuvor einen öffentlichen "Facecheck" erbracht haben.“

Wenn der fehlt und mir fällt ein derartiges Bild auf, dann melde ich es immer und bisher wurde jedesmal seitens der Moderatoren darauf reagiert.
Naja, ich meine damit ja nicht das eigene Bild sondern irgendeines...
Gibt genügend User die sich von iwo ein Facepik (von einer fremden Person) runterladen und dieses als AVA verwenden;)
 
Naja, ich meine damit ja nicht das eigene Bild sondern irgendeines...
Gibt genügend User die sich von iwo ein Facepik (von einer fremden Person) runterladen und dieses als AVA verwenden;)
Verstehe schon was du meinst… aber macht eigentlich keinen Unterschied, da in dem Fall auch kein zugehöriger öffentlicher Facecheck vorhanden sein kann.
Und Probleme mit den Bildrechten gibt es obendrein.
 
Hi,

Aber eher nicht von Prominenten. Glaubst die freut es, wenn sie in zB einem Erotikforum zu sehen sind...

Prominenz schränkt das Recht am eigenen Bildnis ein. Du kannst ein Promifoto in Fernsehen und Zeitung geben ohne das der Promi zustimmt. Person des öffentlichen Lebens – Wikipedia

Da braucht man nur mehr die Zustimmung des Urhebers, also des Fotografen. Und wenn der sein Foto unter einer entsprechend freien CC Lizenz veröffentlicht, kann man es auch als Ava nehmen.

LG Tom
 
Hi,



Prominenz schränkt das Recht am eigenen Bildnis ein. Du kannst ein Promifoto in Fernsehen und Zeitung geben ohne das der Promi zustimmt. Person des öffentlichen Lebens – Wikipedia

Da braucht man nur mehr die Zustimmung des Urhebers, also des Fotografen. Und wenn der sein Foto unter einer entsprechend freien CC Lizenz veröffentlicht, kann man es auch als Ava nehmen.

LG Tom

Ein Fotograf, der Promis fotografiert, lebt aber davon - der stellt seine Bilder sehr selten gratis zur Verfügung ;)
 
Wir werden bei den Regeln für die Avatare nachschärfen.

Grundsätzlich sollte man jedenfalls Copyright etc. beachten und einstweilen bitte ich @Mitglied #470759 den Avatar zu entfernen / zu tauschen.
 
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