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Gast
(Gelöschter Account)
Dein herablassender Ton für die in diesem Gewerbe tätigen Anbieterinnen ist aber auch nicht das wahre.
Außerdem hast Du unrecht. Eine Escortagentur darf nur die Begleitung vermitteln, jedoch keine sexuellen Handlungen. Würde sie sexuelle Handlungen vermitteln, erfüllt dies den Straftatbestand der Zuhälterei. Wenn Du also ein Escort buchst, dann bezahlst Du ihre Gesellschaft. Ihr das Geld einfach wieder wegzunehmen, funktioniert nicht. Du kannst auch einem anderen Dienstleister nicht einfach so sein Geld wieder aus der Tasche entwenden, denn das ist Diebstahl. Würdest Du die Dame anzeigen bzw. das Geld gerichtlich wieder einklagen wollen, müsstest Du beweisen, dass Dir die Dame das Geld unrechtmäßig entwendet (also gestohlen) hat. Dies hat sie allerdings nicht, da Du mit ihr einen Vertrag als Escortdame, also Begleitung eingegangen bist. Falls die Dienstleisterin den Vertrag nicht vollständig erfüllt, also nicht die gesamte gebuchte Zeit mit dem Kunden verbringt, kann man dies natürlich einklagen und das restliche Geld zurückfordern. Wir leben hier in einem Rechtsstaat, wo so etwas Gerichte regeln.
geh bitte du hast keine ahnung.
zuhälterei ist ,wenn dir wer vorschreibt was für service sie anbietet und welchen preis.
§ 216 stgb
(1) Wer mit dem Vorsatz, sich aus der Prostitution einer anderen Person eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, diese Person ausnützt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
(2) Wer mit dem Vorsatz, sich aus der Prostitution einer anderen Person eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, diese Person ausbeutet, sie einschüchtert, ihr die Bedingungen der Ausübung der Prostitution vorschreibt oder mehrere solche Personen zugleich ausnützt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
(3) Wer die Tat (Abs. 1 und 2) als Mitglied einer kriminellen Vereinigung begeht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
(4) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren ist auch zu bestrafen, wer durch Einschüchterung eine Person davon abhält, die Prostitution aufzugeben.
wenn ich das geld zurück nehme: es ist kein diebstahl weil im vorsatz die bereicherung fehlt.
na klar jetzt werd ich wegen einer kleinen dreckigen hur vor gericht gehen, in welcher fantasiewelt lebst du?
sonst würd die nutte eine anzeige wegen betrug bekommen.....
lustige jeder richter weiss: dass es um prostitution geht. und kleiner tipp aus zivilrecht: nur weil du einen vertrag so oder so so nennst ist es er es noch lange nicht - es kommt auf den wirklichen willen der parteien an. und escort = prostitution. egal wie du es nennst.
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