Ernstes thema: vergewaltigung

  • Ersteller Ersteller Gast
  • Erstellt am Erstellt am
Also eigentlich sollten so Worte wie NEIN, DAS WILL ICH NICHT usw immer akzeptiert werden, egal ob die Partnerin vergewaltigt wurde oder nicht...
 
liest sich aber bei den letzten beiträgen anders...
nämlich so als wäre das nur nötig wenn die Partnerin vergewaltigt worden ist..
Ich hab das so aufgefaßt daß man halt unnötiges Drängen oder zu irgendwelchen Spielchen überreden unterlassen sollte...

Duffy
 
ja irgendwie klingt es paradox auch ein Partner von einem Opfer hat Wünsche und es geht ned um Sex oder sonst was.
Es geht darum dem Opfer was zu vermitteln das seine Grenzen nicht gegen seinen Willen überschritten wird.
Aber diese Grenze ist gebrochen worden das Wort "Nein" oder "das will ich nicht" hat bei so einem Verbrechen ihre Gültigkeit verloren.
Und eben diese Grenze gilt es wieder aufzubauen und das braucht viel Zeit.
 
Also eigentlich sollten so Worte wie NEIN, DAS WILL ICH NICHT usw immer akzeptiert werden, egal ob die Partnerin vergewaltigt wurde oder nicht...
das steht wirklich ausser Frage das man das respektieren sollte.
Nicht nur bei Vergewaltigungsopfern.
Aber als Partner oder Partnerin muss man da schon stark sein denn sowas ist nicht einfach und ich weiss wovon ich da rede.
Meine bisherigen Partnerinnen hatten es mit mir nicht leicht gehabt im Gegenteil sie hatten es extremst schwer gehabt mit mir und das bereue ich bis heute noch.
Wenn man mich so normal kennenlernt dann meint man tatsächlich das ich ein umgänglicher Mensch bin aber wer mich als Partner haben will muss schon extrem stark sein.
 
sie hat mir das ganze anfang vorigen jahres erzählt, und damals bin ich so zornig geworden. mittlerweile hab ich mich schon abegkühlt und versuch auch, neutral bzw. objektiv zu bleiben und ich glaub, es funktioniert ganz gut (für mich zumindest). das mit der anzeige erachte ich möglicherweise als ganz gute idee, da sie evtl das gefühl bekommen könnte, dass er dadurch auch bestraft wird und nicht nur sie.
besteht denn überhaupt chance auf rechtsmittel gegen den vergewaltiger nach 3 oder 4 jahren? wenn ja, welche?
lg chris

Theoretisch schon, aber die Frage ist wohl in erster Linie, ob es der Beweislage nach Sinn macht. Denn nach so langer Zeit steht wohl einfach Aussage gegen Aussage, Beweise gibt es wahrscheinlich keine, und das reicht natürlich nicht für eine Verurteilung. Da braucht man keinen Anwalt dazu um den Ausgang vorherzusehen. Ich würde mir also erst einmal überlegen, ob man die Vergewaltigung(en) irgendwie belegen kann.

lg
Peter
 
Zurück
Oben