Ein Sprecher des Straflandesgerichts erklärte, dass aus Sicht der Justiz nichts gegen einen Auslandsaufenthalt spreche. Helmut Elsner musste seinen Reisepass nicht abgeben, "da er auf Basis eines rechtskräftigen Beschlusses in den nächsten acht bis zehn Monaten aufgrund medizinischer Gutachten strafvollzugsuntauglich ist".
Quelle: orf.at