Treffpunkte Club in Vorarlberg

Es ging in der Fragestellung aber nicht um Prostitution- nur um mal klarzustellen.
Weiss ich, aber wenn das geht, wieso soll dann etwas was nichts mit Prostitution zu tun hat, ein Problem sein, das meinte ich.

Was vermutlich ein Problem srin dürfte, dass da Leute slnd und irgendwann kaum noch welche, weil vielleicht Kontrollen erfolgen, mit der Begründung, dass Verdacht besteht, dass die Lokalität auch zum Zweck der Prostitution benützt wird. Und wer hat schon Freude in einem Club zu sein, wo man dann kontrolliert wird.
Vermutlich wird es daran gescheitert sein in der Vergangenheit und weil so etwas niemals nicht in einem Wohngebiet beantragt werden sollte, sondern im Industriegebiet.
 
Grundsatz: Verbot mit Bewilligungsvorbehalt (§ 4)
Die Ausübung gewerbsmäßiger Unzucht und das Anbieten dazu sind verboten, außer eine Bewilligung nach § 5 lässt eine Ausnahme zu. Ebenso ist es untersagt, Gelegenheit dafür zu verschaffen, insbesondere Räume zu überlassen. Das ergibt sich aus den in der VfGH-Entscheidung wiedergegebenen Bestimmungen. Wohnungsprostitution, Massagesalons mit Zusatzleistungen und Ähnliches sind damit ohne Bewilligung strafbar. Die Strafbestimmung findet sich in § 18. Der VwGH hat dazu Geld- und sogar Arreststrafen bestätigt. Grundlage war eine Übertretung nach § 18 Abs. 1 lit. c in Verbindung mit § 4 Abs. 1.

Bewilligungsvoraussetzung (§ 5)
Die zentrale und sehr hohe Hürde: Ein Bordell darf nur genehmigt werden, wenn es geeignet erscheint, durch gewerbsmäßige Unzucht verursachte Störungen einzuschränken. Es gibt also keinen Anspruch auf Bewilligung, weil man die übrigen Auflagen erfüllt. Der Betreiber muss darlegen, dass im konkreten Gemeindegebiet Störungen bestehen, die ein Bordell reduzieren würde. vol

Persönliche Voraussetzungen und Verfahren (§§ 6 ff.)

  • Der Antrag ist schriftlich bei der Behörde einzubringen.
  • Die Bewilligung darf nur erteilt werden, wenn das bisherige Verhalten des Antragstellers und seiner Erwerbs- oder Lebensgemeinschaft einen vorschriftsmäßigen Betrieb erwarten lässt. Bei juristischen Personen kommt es auf den Geschäftsführer an.
  • Sie kann unter Bedingungen, Beschränkungen oder Auflagen sowie befristet erteilt werden, um die öffentlichen Interessen nach § 6 Abs. 5 zu wahren.
  • Sie erlischt, wenn der Betrieb nicht innerhalb eines Jahres aufgenommen wird. Sie ist zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen wegfallen.
Diese Punkte stammen aus dem in der Entscheidung zitierten Gesetzestext. jusline

Zuständigkeit
Die Entscheidung trifft die Gemeinde. Im Hohenemser Fall hat die Gemeindevertretung den Antrag im Jänner 2012 mit 7:1 Stimmen abgelehnt. Medienberichte sehen genau darin den Grund für die Praxis: Die Genehmigung ist Gemeindesache, und kein Bürgermeister wollte das politische Risiko tragen.

Praxis und Rechtsprechung

  • Laut einem Landtagsantrag vom Oktober 2023 gibt es in Vorarlberg bislang kein nach § 5 bewilligtes Bordell. Faktisch besteht damit ein Prostitutionsverbot.
  • Der VfGH hält die Regelung für verfassungskonform. Er hob aber einen ablehnenden Bescheid auf, weil der Begriff „Störung“ zu eng ausgelegt worden war. Der Antrag musste daraufhin neu behandelt werden.
  • Im neuen Durchgang wies das LVwG die Beschwerde ab. Es stellte fest, dass im Stadtgebiet über mehrere Jahre keine solchen Störungen öffentlich bekannt geworden waren. Die Revision an den VwGH erklärte es für unzulässig.
Paragraph 5 ist gut, es muss also laufebd ein Problem mit Straßenstrich bestehen oder regelmäßig Leute mit der Frage nach dem Preis belästigt werden, was alles Verstöße gegen Gesetze sind, aber ansonsten ist dieser Paragraph eigentlich ein K-O Paragraph.

Er ist gut, weil Humor und Ironie aufheitern.

Bin ich froh, dass ich weder das Eine, noch das Andere suche.
Denn 100 Euro für so einen Eintritt würde ich niemals bezahlen.
Ich bin ja nicht prüde, aber dafür bezahlen, dass ich zusehen lasse, bei allem Reiz des sich zusehen lassen, dafür noch tief in die Tasche zu greifen, das passt nun echt nicht.

Da ist ja fast ein Rudelfick im Privatgarten vermutlich günstiger. 😂🤣
 
Paragraph 5 ist gut, es muss also laufebd ein Problem mit Straßenstrich bestehen oder regelmäßig Leute mit der Frage nach dem Preis belästigt werden, was alles Verstöße gegen Gesetze sind, aber ansonsten ist dieser Paragraph eigentlich ein K-O Paragraph.

Er ist gut, weil Humor und Ironie aufheitern.

Bin ich froh, dass ich weder das Eine, noch das Andere suche.
Denn 100 Euro für so einen Eintritt würde ich niemals bezahlen.
Ich bin ja nicht prüde, aber dafür bezahlen, dass ich zusehen lasse, bei allem Reiz des sich zusehen lassen, dafür noch tief in die Tasche zu greifen, das passt nun echt nicht.

Da ist ja fast ein Rudelfick im Privatgarten vermutlich günstiger. 😂🤣
Nein kostet zwischen 100 und 500 Euro und wenns wiederholt wird. Gibts bis zu 6 Monate hinter Gardinen.

Wenn dann noch Lärmbelästigung hinzukommt, gibts dafür noch ein Extra oben drauf. 🤣😂

Man muss nicht prüde sein um sich in Verzicht zu üben und wie ich gerne sage "Verzicht kann sehr schön und wertig sein!".

😂🤣👍
 
Bin ich froh, dass ich weder das Eine, noch das Andere suche.
Denn 100 Euro für so einen Eintritt würde ich niemals bezahlen.
Ich bin ja nicht prüde, aber dafür bezahlen, dass ich zusehen lasse, bei allem Reiz des sich zusehen lassen, dafür noch tief in die Tasche zu greifen, das passt nun echt nicht.

Da ist ja fast ein Rudelfick im Privatgarten vermutlich günstiger. 😂🤣

Vielleicht lässt sich ja über eine eventuelle Kulturförderung ein Preisnachlass ansuchen :rofl::rofl::rofl:
 
Weiss ich, aber wenn das geht, wieso soll dann etwas was nichts mit Prostitution zu tun hat, ein Problem sein, das meinte ich.

Was vermutlich ein Problem srin dürfte, dass da Leute slnd und irgendwann kaum noch welche, weil vielleicht Kontrollen erfolgen, mit der Begründung, dass Verdacht besteht, dass die Lokalität auch zum Zweck der Prostitution benützt wird. Und wer hat schon Freude in einem Club zu sein, wo man dann kontrolliert wird.
Vermutlich wird es daran gescheitert sein in der Vergangenheit und weil so etwas niemals nicht in einem Wohngebiet beantragt werden sollte, sondern im Industriegebiet.
Das stimmt alles - die Frage ist ja warum es in der nahen Schweiz, Süddeutschland aber auch Tirol (wo ja Prostitution auch verboten ist - wobei es wie gesagt hier nicht darum geht) möglich ist.
 
Das stimmt alles - die Frage ist ja warum es in der nahen Schweiz, Süddeutschland aber auch Tirol (wo ja Prostitution auch verboten ist - wobei es wie gesagt hier nicht darum geht) möglich ist.
Ich dachte deine Frage bereits beantwortet zu haben:

Die Thematik von Swinger-/Erotikclubs und Bordelle ist eine sehr alte, die politisch und kirchlich (katholisch) in Vorarlberg unerwünscht ist. Die grundsätzlich führende und regierende Partei harmonisiert sich mit der ebenso führenden (katholischen) Kirche, da diese als Multiplikator für Wählerstimmen sorgt. Dass die Kirche dagegen ist, lässt sich ja irgendwie nachvollziehen und somit steht ein Deal.

Die Genehmigung eines solchen Betriebes obliegt dem Land, d.h. wiederum der führenden Politik und Partei(en).

Es gab einige offizielle Anläufe (Anfragen und Bemühungen) während der letzten Jahrzehnte, die alle abgelehnt wurden. Nicht vom Volk, aber von den, vom Volk gewählten, Volksvertretern.
 
Bei diesen Bemühungen, ging es um eine Eröffnung eines Bordells in Hohenems. Was ich für etwas anderes halte als ein Club, wo nicht die Frauen für Sex bezahlt werden, im Gegenteil, es treffen sich Gleichgesinnte.
 
In Tirol ist Prostitution nicht verboten, auch in Vorarlberg ist Prostitution nicht per se verboten. Es herrscht in beiden Bundesländern "Bordellzwang". In Tirol wurden Bordelle genehmigt und es werden auch etliche betrieben. In Vorarlberg hat man die Entscheidung über die Genehmigung zur Betreibung eines Bordells an die Gemeinden übergeben. Es hat bereits Anträge zur Betreibung gegeben, jeder Bürgermeister hat es aber abgegeben. Umgangssprachlich würde man sagen, da traut sich niemand drüber. Selbiges gilt für einen Swingerclub. Meines Wissens hat es einen "Sammelantrag" an sehr viele Gemeinden gegeben in dem um Genehmigung eines Swingerclubs angefragt wurde. Ernsthafter Betreibungswille hat es glaube ich nicht gegeben.
 
Warum es in Vorarlberg keinen Swingerclub gibt: einfach erklärt

Einen gewerblichen Club wird es nicht geben, weil es dafür keine passende Betriebsbewilligung gibt. Theoretisch könnte man ihn als Gastronomie- und Hotelleriebetrieb führen. Aber wie bewirbst du dein „Stundenhotel“, ohne dass es Aufsehen erregt? Genau das ist ja der Sinn von Werbung. Und selbst wenn dein Lokal nur über Mundpropaganda läuft, wird es früher oder später in der Bevölkerung negativ auffallen.

Die gewerbliche Variante können wir also ausschließen, aus rechtlicher und auch aus moralischer Sicht, wie Revolution schon geschrieben hat.

Bleibt das Private. Klar, du kannst gerne Leute zu dir nach Hause einladen, da spricht nichts dagegen. Wenn deine Räume groß genug sind, du Parkplätze hast und am besten keine Nachbarn, steht einem privaten Club meiner Meinung nach nichts im Weg. So etwas gibt es übrigens auch in Vorarlberg. Informieren kannst du dich zum Beispiel im JOYclub. Aber zu so einem Club wird man eingeladen, und dann schweigt man darüber.

Ich nehme aber an, dass das für dich nicht so einfach ist und du deine eigenen Räume nicht zur Verfügung stellen willst. Also beginnt die Suche nach einem passenden Ort.

Nehmen wir an, jemand vermietet dir eine abgelegene Alphütte oder ein Maisäß. Dann geht es los: Du brauchst Fahrgenehmigungen, die Jäger werden neugierig und so weiter. Aber du bist ja clever und sagst: „Wir machen das mit einem Shuttlebus, ich habe einen Neunsitzer, fertig.“ Dann treffen sich acht Männer und vielleicht eine Frau am Treffpunkt, du holst sie ab und bringst sie wieder zurück. Ich würde sagen, das ist nicht das, was du dir unter einem Club vorstellst.

Was wir dir hier alle sagen wollen: Es wird nicht funktionieren, einen Club zu machen, der legal ist, kein Aufsehen erregt und trotzdem halböffentlich ist. Selbst als Verein wird sich das am Ende nicht ausgehen.

Wirf einen Blick in die Schweiz: Dort ist so etwas erlaubt oder zumindest toleriert, auch von der Bevölkerung. Da weiß jeder: „Schau, ein Puff“, und gut ist. In Deutschland ist es ähnlich, dort sind die Regeln anders bzw. lockerer.

Aber ja versuch dein Glück, ich unterstütze jede gute Idee!
 
Bleibt das Private. Klar, du kannst gerne Leute zu dir nach Hause einladen, da spricht nichts dagegen. Wenn deine Räume groß genug sind, du Parkplätze hast und am besten keine Nachbarn, steht einem privaten Club meiner Meinung nach nichts im Weg. So etwas gibt es übrigens auch in Vorarlberg. Informieren kannst du dich zum Beispiel im JOYclub. Aber zu so einem Club wird man eingeladen, und dann schweigt man darüber.
Wirf einen Blick in die Schweiz: Dort ist so etwas erlaubt oder zumindest toleriert, auch von der Bevölkerung. Da weiß jeder: „Schau, ein Puff“, und gut ist. In Deutschland ist es ähnlich, dort sind die Regeln anders bzw. lockerer.

Aber ja versuch dein Glück, ich unterstütze jede gute Idee!
Wir wollen ja nichts eröffnen, es war nur einfach als Diskussionspunkt.

Du scheinst aber weiterhin bezahlten Sex und Erotik/Swingerclub zu verwechseln. Nein ein Swingerclub ist kein Bordell. Niemand wird für Sex bezahlt sondern es gibt Bewirtung und Räumlichkeiten.
 
Das ist schlicht falsch. Das Gesetz erlaubt explizit ein Bordell oder einen Swingerclub zu betreiben. Die Genehmigung dafür ist von der Gemeinde abhängig.
Sieh dir auf Seite 2 meinen Beitrag dazu an.

Wir wollen ja nichts eröffnen, es war nur einfach als Diskussionspunkt.

Du scheinst aber weiterhin bezahlten Sex und Erotik/Swingerclub zu verwechseln. Nein ein Swingerclub ist kein Bordell. Niemand wird für Sex bezahlt sondern es gibt Bewirtung und Räumlichkeiten.
Nein, keine Sorge ich verwechsle nichts. Aber es scheitert ganz einfach an der Räumlichkeit. Weil so ein Ort ein "Geschmäckle" hat, was über kurz oder lang zu seinem aus führen würde. Zumindest hier in Vorarlberg.

Aber nochmals das was ihr sucht gibt es ja - nur man redet halt nicht darüber. Aus Gründen!
 
Das stimmt alles - die Frage ist ja warum es in der nahen Schweiz, Süddeutschland aber auch Tirol (wo ja Prostitution auch verboten ist - wobei es wie gesagt hier nicht darum geht) möglich ist.
Wirf einen Blick in die Schweiz: Dort ist so etwas erlaubt oder zumindest toleriert, auch von der Bevölkerung. Da weiß jeder: „Schau, ein Puff“, und gut ist. In Deutschland ist es ähnlich, dort sind die Regeln anders bzw. lockerer.

Aber ja versuch dein Glück, ich unterstütze jede gute Idee!
Der Blick über die Grenze in der Schweiz, Süddeutschland aber auch Tirol ist ja schon geschehen und teils auch vor Ort besucht.

Und niemand denkt sich "Schau ein Puff" bei einem Swingerclub außer Leute die keine Ahnung haben was Erotik/Swingerclubs bedeuten.
 
Der Blick über die Grenze in der Schweiz, Süddeutschland aber auch Tirol ist ja schon geschehen und teils auch vor Ort besucht.

Und niemand denkt sich "Schau ein Puff" bei einem Swingerclub außer Leute die keine Ahnung haben was Erotik/Swingerclubs bedeuten.
Ja sorry, bei mir fährt der Aufzug nicht ganz bis oben und die hellste Kerze bin halt auch nicht ... no judgement !
 
Sieh dir auf Seite 2 meinen Beitrag dazu an.


Nein, keine Sorge ich verwechsle nichts. Aber es scheitert ganz einfach an der Räumlichkeit. Weil so ein Ort ein "Geschmäckle" hat, was über kurz oder lang zu seinem aus führen würde. Zumindest hier in Vorarlberg.

Aber nochmals das was ihr sucht gibt es ja - nur man redet halt nicht darüber. Aus Gründen!
Warum ist das denn so meinst du? Wenige Kilometer entfernt scheint es js mit öffentlichen Clubs zu funktionieren.
 
Warum ist das denn so meinst du? Wenige Kilometer entfernt scheint es js mit öffentlichen Clubs zu funktionieren
NOCHMALS:

Die Thematik von Swinger-/Erotikclubs und Bordelle ist eine sehr alte, die politisch und kirchlich (katholisch) in Vorarlberg unerwünscht ist. Die grundsätzlich führende und regierende Partei harmonisiert sich mit der ebenso führenden (katholischen) Kirche, da diese als Multiplikator für Wählerstimmen sorgt. Dass die Kirche dagegen ist, lässt sich ja irgendwie nachvollziehen und somit steht ein Deal.
 
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