Straßenstrich Brunnerstraße? Wien 1230

Liebe Kollegen,
Einer meiner Freunde hat eine unangenehme Erfahrung auf der Brunnerstraße gemacht. Nachdem er mit einer Dame handelseins geworden ist, haben die beiden als Verrichtungsplatz auf einem Firmenparkplatz in der Liesing Flur-Gasse ausgewählt. Soweit, so gut!
Nun bekommt er eine Zuschrift von einem Rechtsanwalt, das eine Besitzstörungsklage gegen ihm eingebracht wurde und er diese nur abwenden könne, wenn er Euro 750.- an diesen Rechtsanwalt zahlt. Als Beweis wurde angeblich ein Foto angefertigt.
Mein Freund hat keine Familie/Frau/Kinder im gleichen Haushalt und braucht aus diesem Grund einer gerichtliche Auseinandersetzung nicht scheuen.

Habt ihr Erfahrung:
- Wie würde das Gericht entscheiden?
- Ist es sinnvoll, die Euro 750.- zu zahlen?
- Kann man damit die Klage wirklich abwenden?
- Wie kann man den Schaden möglichst gering halten?
 
Zuletzt bearbeitet:
Zahlen (obwohl mir 350.- eher angemessen erscheinen würden),denn du, er hat eine Besitzstörung begangen und das schreiben kommt um einer Unterlassungsklage vorzubeugen.
Da geht es nicht ums Huren sondern ganz einfach um Besitzstörung durch unerlaubte Einfahrt in Privatgrund.
Ich habe dort gleich ums Eck mein Haus und hatte auch immer das zweifelhafte vergnügen das Gogeln in meiner privaten Hauszufahrt parkten um sich zu vergnügen, ich habe das allerdings mit einer 1000 Watt Leuchte und Bewegungsmelder gelöst.
Mir und auch vielen anderen Grundbesitzer dort wäre es ja egal das dort herumgehurt wird wären da nicht die Präser und Jury Fetzen die danach aus dem Auto geschmissen werden und wir Grundstückseigentümer können das alles am nächsten Morgen wegräumen.
 
Zuletzt bearbeitet:
750 Euro ist recht hoch angetragen. Es zahlt sich sicher aus, den Anwalt zu kontaktieren, sich reuig zu zeigen und eine Unterlassungserklärung abzugeben. Dann sollte man deutlich billiger davonkommen.
 
An sowas dachte ich auch, als ich auch einen Parkplatz aufgesucht habe. Es war nachts, ich sah kein Blitzlicht, ich hoffe daher, es hat mich keiner fotografiert.
Nochmals mach ich das nicht.

PS: Muss eigentlich (einfach so vom Gesetz her) draußen bei der Einfahrt irgendeine Tafel hängen? Denn ich sah nicht einmal, dass es sich um eine Firma dabei handeln könnte (ich vermute es aber).
 
Was denkt ihr? Wenn der Grundbesitzer mit einer automatischen Foto/Video Anlage vorgeht, dann müsste er doch eigentlich eine Genemigung haben - oder? Aber das haben die sicher nicht!
 
Zuletzt bearbeitet:
Es muss nur erkennbar sein, dass es sich um ein Privatgrundstück handelt.
Für mich war es echt nicht erkennbar, da es echt wie verlassen ausschaut.
Bin aber nicht blöd, dass ich sowas dahinter nicht vermutet habe; was soll sonst schon dahinter sein...
Aber juristisch werde ich halt den Ahnungslosen spielen, falls jetzt bald ein Brief kommt. Wenn der "nur" 100 € will, kann ich es mir überlegen, aber, wenn es 750 €, wie beim Kollegen, werden sollen, dann zahl ich sicher nicht "einfach so".

Ich hab mir die Adresse, die er oben nannte, vorhin aufm Stadtplan anschauen. Ob es sich um dasselbe Gelände handelt, weiß ich nicht, ich war auf der Perfektastraße unterwegs (beide Straßen kreuzen) und bog irgendwann rechts rein; auf welcher Hausnummernhöhe weiß ich nicht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Soweit ich es rauslesen konnte, besteht keine Meldepflicht oder Registrierungspflicht, wenn er ein unabhängiges Gerät mit Speicherkarte oder externer Festplatte verwendet.
Diese sind bereits mit 4-8 Kameras in jedem Baumarkt oder Elektronikshop umwenige hundert Euro erhältlich.

Lediglich bei digitaler Aufzeichnung,sprich falls er über PC aufzeichnen sollte der über ein Netzwerk verbunden ist, das auch gehackt werden kann,besteht die Meldepflicht und Betriebserlaubnis.




8. Gibt es Ausnahmen von der Meldepflicht?

A. Eine Videoüberwachung ist in bestimmten Fällen von der Meldepflicht überhaupt ausgenommen:
In Fällen der Echtzeitüberwachung (dh Überwachung ohne Aufzeichnung) oder
wenn eine Speicherung (Aufzeichnung) nur auf einem analogen Speichermedium erfolgt (§ 50c Abs. 2 DSG 2000). Im zweiten Fall gilt allerdings auch die Löschungspflicht spätestens nach 72 Stunden (§ 50b Abs. 2 DSG 2000).


B. Die Standard- und Musterverordnung 2004 (StMV 2004) hat eine Reihe von Ausnahmen geschaffen. Die Standardanwendung SA032 nimmt folgende Videoüberwachungen von der Meldepflicht aus:

A. Bank B. Juwelier, Handel mit Antiquitäten und Kunstgegenständen, Gold- und Silberschmied C. Trafik D. Tankstelle E. Bebautes Privatgrundstück (samt Hauseingang und Garage) F. Ausländische Vertretungsbehörden und Internationale Organisationen G. Verwaltungsgebäude öffentlicher Rechtsträger H. Rechenzentren I. Parkgaragen und -plätze
 
Eine ähnliche Diskussion gab's ja vor einiger Zeit mal im "Laufhaus Vienna"-Thread. Und wenn ich mich richtig erinnere, ging's u.a. darum, inwieweit der öffentliche Zufahrtsbereich von den Betreibern mit-überwacht werden darf.

Weiß jetzt allerdings nicht mehr, was am Ende der Diskussion rauskam. Ich glaube, das Fazit war, daß das alles erlaubt war/ist.

Offenbar müssen wir uns im klaren sein, daß trotz des oftmals und bei jeder Gelegenheit zitierten Datenschutzes, die legalen Überwachungsmöglichkeiten in wesentlich umfangreicherem Ausmaß vorhanden sind als viele von uns sich vorstellen.
 
Sag deinem Freund er soll nicht zahlen!! 750 € sind da eindeutig zu viel! Im Normalfall sind es immer 350...also mir kommt das schon sehr komisch vor! Er soll sich das besagte Gelände ansehen, am besten Bilder machen (sonst hängen da plötzlich 20 Schilder die auf einen Privatgrund hindeuten!). Wie ist es gekennzeichnet, hängen Schilder, sind diese in der Nacht einfach zu sehen, standen da andere, normale Fahrzeuge weswegen du an einen normalen Parkplatz dachtest...etc.etc! Also wenn es um 750 geht kann man es schon mal darauf anlegen! Leider wird der Strich immer uninteressanter, im Prater hats niemanden gestört, jetzt hast angefressene Anrainer/Firmen und es gibt ständig Kontrollen. Leider sind die meisten Damen und Kunden nicht die hellsten, sonst würden sie ihren Dreck wegräumen und niemanden würde es stören. Oder einige Freier die auch normale Damen anquatschen die nur ausgehen usw....
 
Leider sind die meisten Damen und Kunden nicht die hellsten, sonst würden sie ihren Dreck wegräumen und niemanden würde es stören.
So ist es.
Wie ist es gekennzeichnet, hängen Schilder, sind diese in der Nacht einfach zu sehen, standen da andere, normale Fahrzeuge weswegen du an einen normalen Parkplatz dachtest...etc.etc!
Das ist egal, wenn du von der öffentlichen Straße auf ein Gelände einer Firma fährst liegt es doch auf der Hand das es sich nicht mehr um öffentlichen Grund handelt, du akzeptierst ja auch nicht das jemand dein Wohnzimmer zum Huren ficken verwendet nur weil deine Wohnungstür offen ist.
 
Frage : Hat jemand die Nicoletta in letzter Zeit gesehn ? Die kleine dunkelhaarige Rumänin mit dem leichten Alkoholproblem, die immer mit dem Arsch wackelt ? Und wenn ja, um welche Uhrzeit ?
 
Irgendwer hat vor Tagen (will es nicht suchen) erwähnt, dass an der Kreuzung bei der Tankstelle eine im Auto sitzt, NL-Kennzeichen.
Bin dreimal vorbeigefahren, leider nie gescheit das Gesicht gesehen, da sie immer nach unten geschaut hat (vermute Handy).
Fragen:
Weiß wer die Nationalität?
Treibt man es dann in ihrem Auto?
 
Zurück
Oben