bin ich Pervers wenn ich Nackt durch den Park gehe

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Gast

(Gelöschter Account)
Ich gehe gerne Nackt durch den Park oder am See lang und ich werde dort beobachtet einige leute beschimpfen mich ich sei ein Perwersling mich macht das aber richtig Geil und ich habe dort auch shon ein oder den anderen Spaß gehabt was meint ihr da zu?
 
meinermeinung nach ist es nicht pervers (definitionssache). jeder hat seine vorlieben. aber das du beschimpft wirst ist irgendwie auch verständlich, da es nicht jedermanns sache ist. und in der öffentlichkeit is sowas sowieso problematisch.
--> lebe dennoch deine vorlieben aus
 
Nein, eigentlich bist du nicht pervers, denn du lebst nur Deine Sexualität und Deine Neigungen aus.

Aber leider wird das was du da abziehst in Österreich bestraft. Und damit bist du nicht pervers sondern straffällig.
Strafrahmen für "Flitzen" u. ähnliches??? Weiß nicht, kann bei einer Geldstrafe liegen. Wenn sich aber ein altes Mütterchen schreckt und einen Herzinfarkt kriegt wird´s wahrscheinlich fahlässige Tötung!:mrgreen::mrgreen:
 
Ist
1. strafbar
2. kann zu Schadenersatz- und Schmerzengeldzahlungen führen, die mehr als schmerzen
3. kann zu einer Einweisung in die Psychiatrie führen
4. ist nicht wirklich lustig für Kinder bzw. Leute, die nicht wirklich mit einem Nackten im Park konfrontiert werden möchten.

Also, lieber sein lassen. Gibt genug andere Möglichkeiten, das auszuleben.
 
...und ich habe dort auch schon ein oder den anderen Spaß gehabt...

geh, sei so gut: dürft ma noch erfahren welcher art dieser spass war?

vielleicht a anzeige wegen erregung öffentlichen ärgernisses?

p.s. vielleicht postest ja mal ein bilderl von deinem pumpfi. dann wiss ma wenigstens ob des im fall des falles gerechtfertigt wär 8-)
 
naja es gibt leider nicht viele FKK-Möglichkeiten in Österreich aber in einem Park in dem vll. Kinder spielen und/oder Pensionisten spazieren gehen bist du mit Sicherheit falsch.
 
Sex, bei dem alle Beteiligten freiwillig agieren, ist nicht pervers.
Wollen alle Spaziergänger unbedingt und freiwillig deinen Dödel begucken? Ich würde das nicht so gerne sehen und wenn ich mir vorstelle, das auch Familien mit Kinder spazieren gehen, dann finde ich deine Sache schon ziemlich übel.
Stimmt schon, mal 4 Wochen Knast könnten eine hilfreiche Folge sein.
Bück dich da unter der Dusche mal nach Seife.
Das würde ich dann allerdings gerne sehen, nur nicht aus sexuellem Interesse.
 
Ist
1. strafbar
2. kann zu Schadenersatz- und Schmerzengeldzahlungen führen, die mehr als schmerzen
3. kann zu einer Einweisung in die Psychiatrie führen
4. ist nicht wirklich lustig für Kinder bzw. Leute, die nicht wirklich mit einem Nackten im Park konfrontiert werden möchten.

Also, lieber sein lassen. Gibt genug andere Möglichkeiten, das auszuleben.

Dem kann ich mich nur anschließen.
 
ich finde diese praktiken sollten im akzeptierten rahmen bleiben, ohne andere damit zu provozieren.
 
Wir leben nicht mehr im Paradies Eden, wo alle nackt rumliefen...

Wer FKK mag, muß sich dafür geeignete (=legale) Plätze suchen!
Ansonsten bleiben lassen, denn es ist eine gewisse Respektlosigkeit anderen gegenüber, denn nicht jeder will zwangsläufig mit fremden Nackten konfrontiert werden und das hat nichts mit Prüderei zu tun!

Kann mich Rubberinchen nur anschließen!
 
Gibt genug andere Möglichkeiten, das auszuleben.
Wenn man gerne nackt durch den Park geht, welche anderen Möglichkeiten gibt es das auszuleben, als nackt durch den Park zu gehen?
Toller Tip:daumen: seinen Knast wird er ja selbst absitzen müssen.:roll:
Sofern er nichts weiter macht als nackt herumzulaufen, kann von Knast keine Rede sein. Es handelt sich um eine Anstandsverletzung, die zum Beispiel in Wien höchstens (also eher theoretisch) mit € 700 bestraft werden kann.
vielleicht a anzeige wegen erregung öffentlichen ärgernisses?
Das wäre nur in Verbindung mit sexuellen Handlung vor oder an anderen Personen möglich. Bloße Nacktheit ist noch keine sexuelle Handlung und daher auch keine Erregung öffentlichen Ärgernisses.
Wollen alle Spaziergänger unbedingt und freiwillig deinen Dödel begucken? Ich würde das nicht so gerne sehen
Man kann sich vieles vorstellen, was vielleicht der eine oder andere nicht so gerne sehen möchte. Das kann für sich genommen kein Kriterium sein.
Stimmt schon, mal 4 Wochen Knast könnten eine hilfreiche Folge sein.
Bück dich da unter der Dusche mal nach Seife.
Das würde ich dann allerdings gerne sehen, nur nicht aus sexuellem Interesse.
Deine sadistischen Phantasien finde ich bedenklicher, als Männer, die nackt durch den Park gehen.
 
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Das wäre nur in Verbindung mit sexuellen Handlung vor oder an anderen Personen möglich. Bloße Nacktheit ist noch keine sexuelle Handlung und daher auch keine Erregung öffentlichen Ärgernisses.

Das ist ein weit verbreitetet Irrtum. Sg. "Flitzer" machen sich auch strafbar, wenn sie nur nackt herumrennen.
 
Das ist ein weit verbreitetet Irrtum. Sg. "Flitzer" machen sich auch strafbar, wenn sie nur nackt herumrennen.

Nur wenn sie männlich sind:mrgreen: zumindest in D

Wenn man gerne nackt durch den Park geht, welche anderen Möglichkeiten gibt es das auszuleben, als nackt durch den Park zu gehen?
Sofern er nichts weiter macht als nackt herumzulaufen, kann von Knast keine Rede sein. Es handelt sich um eine Anstandsverletzung, die zum Beispiel in Wien höchstens (also eher theoretisch) mit € 700 bestraft werden kann.
Das wäre nur in Verbindung mit sexuellen Handlung vor oder an anderen Personen möglich. Bloße Nacktheit ist noch keine sexuelle Handlung und daher auch keine Erregung öffentlichen Ärgernisses.
Man kann sich vieles vorstellen, was vielleicht der eine oder andere nicht so gerne sehen möchte. Das kann für sich genommen kein Kriterium sein.Deine sadistischen Phantasien finde ich bedenklicher, als Männer, die nackt durch den Park gehen.


:nono:ich könnte dir jetzt auch unterstellen, dass du das gerne so sehen würdest und deswegen zu diesem Schluß kommst, das ist aber nicht mein Stil:mrgreen:

Der Threadersteller hat ein deutsches Fähnchen im Profil, ich nehme an er fährt nicht unbedingt bis nach Wien um sich in einem Park nackt zu zeigen.
Dass das keinen Knast gibt solltest du meinem Exnachbarn erzählen, der saß exakt für dieses Vergehen eine überraschend lange Zeit richtig ein, nix mit Geldstrafe oder Bewährung.
 
Ich gehe gerne Nackt durch den Park oder am See lang und ich werde dort beobachtet einige leute beschimpfen mich
i würd di ned beschimpfen , sondan an auf de 12 geben :mrgreen: . genau wegen solchen komikern gibds gesetzte, die einen den kopf schütteln lassen :roll:. nix gegen deine neigung, aber lebe sie dort aus, wo du zu 100% keine negativen reaktionen erfährst und wo du unter deinesgleichen bist. was meinst, wenn jeder dass tun würde , nachdem ihm momentan ist. der eine :poppen: seine an der wursttheke, dem andren wird auf da rolltreppe einer :oral: . so kanns ja ned sein. wie kommen andre dazu, sowas anzusehen obwohl sie es ned möchten? aber deutsche sind eben anders :mrgreen::mrgreen:
 
Das ist ein weit verbreitetet Irrtum. Sg. "Flitzer" machen sich auch strafbar, wenn sie nur nackt herumrennen.
Ich habe auch nicht gesagt, dass er sich nicht strafbar macht. Er macht sich strafrechtlich nicht wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses strafbar, sondern er macht sich Verwaltungsstrafrechtlich wegen Verletzung des öffentlichen Anstandes strafbar.
Der Threadersteller hat ein deutsches Fähnchen im Profil, ich nehme an er fährt nicht unbedingt bis nach Wien um sich in einem Park nackt zu zeigen.
Dass das keinen Knast gibt solltest du meinem Exnachbarn erzählen, der saß exakt für dieses Vergehen eine überraschend lange Zeit richtig ein, nix mit Geldstrafe oder Bewährung.
Das deutsche Fähnchen habe ich übersehen. Mea culpa. Dort gibt es einen Exhibitionismusparagraphen im Strafrecht:
§ 183 (1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Bei der Geschichte mit Deinem Ex-Nachbarn habe ich aber trotzdem ein bisschen Zweifel. Möglicherweise hat er freiwillig eine Ersatzfreiheitsstrafe angetreten, weil er die Geldstrafe nicht zahlen wollte. Oder er hat sich so verhalten, dass man annehmen musste, dass er von seinem Tun nicht ablassen würde, wenn man ihn nicht in Verwahrung nimmt. Oder er war Wiederholungstäter.
Für die Verwirklichung des Tatbestandes des § 183 dStGB muss (1.) eine Belästigung einer Person vorliegen und (2.) eine sexuelle Motivation. Diese sexuelle Motivation muss bewiesen werden. Das heißt, wenn einer vorgibt, er gehe nur gerne nackt herum, weil er gerne den Frühlingswind auf seinem gesamten Körper spüre, aber mit sexueller Motivation habe das nichts zu tun, ist der Exhibitionismusparagraph nicht anwendbar. In dem Fall läge nur eine mit Geldstrafe zu ahndende Ordnungswidrigkeit nach § 118 OWiG vor.
 
Das deutsche Fähnchen habe ich übersehen. Mea culpa. Dort gibt es einen Exhibitionismusparagraphen im Strafrecht:
Bei der Geschichte mit Deinem Ex-Nachbarn habe ich aber trotzdem ein bisschen Zweifel. Möglicherweise hat er freiwillig eine Ersatzfreiheitsstrafe angetreten, weil er die Geldstrafe nicht zahlen wollte. Oder er hat sich so verhalten, dass man annehmen musste, dass er von seinem Tun nicht ablassen würde, wenn man ihn nicht in Verwahrung nimmt. Oder er war Wiederholungstäter.
Für die Verwirklichung des Tatbestandes des § 183 dStGB muss (1.) eine Belästigung einer Person vorliegen und (2.) eine sexuelle Motivation. Diese sexuelle Motivation muss bewiesen werden. Das heißt, wenn einer vorgibt, er gehe nur gerne nackt herum, weil er gerne den Frühlingswind auf seinem gesamten Körper spüre, aber mit sexueller Motivation habe das nichts zu tun, ist der Exhibitionismusparagraph nicht anwendbar. In dem Fall läge nur eine mit Geldstrafe zu ahndende Ordnungswidrigkeit nach § 118 OWiG vor.

Er war mehrfacher Wiederholungstäter und hat sein "Hobby" regelmäßig betrieben. Bei seinem Einkommen wäre eine Geldstrafe wohl eher lächerlich gewesen, wenn es damit abgegangen wäre, hätte seine Frau die bestimmt bezahlt.
Die Sache mit der sexuellen Motivation, war sicher nicht gegeben, aber ich weiss nicht was er in den Verhandlungen gesagt hat, was diejenigen die ihn festgehalten haben ausgesagt haben. Ausserdem sind Richter teilweise auch etwas unberechenbar.
Tatsache ist, die die ihn beim joggen in einem ortsnahen Wäldchen festgehalten haben, sagten hinterher, wenn sie gewusst hätten zu welcher Strafe der verdonnert wird, hätten sie ihn laufen lassen.
Erschwerdend kam sicher hinzu, dass in diesem Gebiet relativ viele Kinder anzutreffen sind und auch mehrere Kinderspielplätze sind. Ausserdem sind Gedenktafeln ec. von der Judenverfolgung/Arbeitslager in diesem Gebiet.
Das hat sich sicher auch nicht sehr positiv ausgewirkt.
 
Wenn man gerne nackt durch den Park geht, welche anderen Möglichkeiten gibt es das auszuleben, als nackt durch den Park zu gehen?

Tja, was soll ich sagen. Es gibt eben auch Fetische, die man nicht (ungestraft) ausleben darf, in der Regel dann, wenn andere, die damit nicht einverstanden sind, belästigt werden oder davon betroffen sind. Was soll der Lustmörder sagen, oder der Kannibale? Ja, da ist noch ein gradueller Unterschied, aber trotzdem. Dass es sich dabei uU nur um eine Verwaltungsübertretung handelt ändert daran ja nicht prinzipiell etwas.
 
S.g. "Flitzer" machen sich auch strafbar, wenn sie nur nackt herumrennen.

Nämlich nach welcher Bestimmung? Ich bin sicher, dass es im Landesrecht was gibt, aber für 218 StGB ("Sexuelle Belästigung und öffentliche geschlechtliche Handlungen") wirds nicht reichen, da müsste er schon ein bissl an sich herumspielen auch.
 
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