Anonymverfügung

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(Gelöschter Account)
Ich bin momentan richtig angefressen, innerhalb von 2 Tagen sind 2 Anonymverfügungen bei mir eingetroffen. Irgendwie bin ich selber schuld weil ich zu schnell unterwegs war, nur regt mich die Höhe der Strafen auf

1. Vergehen
A2 Packabschnitt, Fahrtrichtung Wien, dort ist im gesamten Bereich eine 100er Beschränkung (warum eigentlich??? vollausgebaute 2-spurige Autobahn mit Pannenstreifen !!!), mein Vergehen 111 km/h -> Strafe 50€ :evil:.
Wer die A2 kennt, weis das zwischen dem Herzogbergtunnel und der Abfahrt Sinabelkirchen neuerdings (aufgrund Feinstaubbelastung) fast durchgehend eine 100er Beschränkung gilt, das sind ziemlich genau 75km (mit Ausnahme von 7km zwischen Mooskirchen und Lieboch). Wenn man keinen Tempomat hat ist es fast unmöglich immer die Geschwindigkeit einzuhalten

2. Vergehen
A2 im Gemeindegebiet von Neunkirchen (Nö), in einer 130er Zone mit 144km/h unterwegs -> 30€ Strafe. Diese Strafe finde ich noch ok

Nur wird in Österreich was das betrifft mit zweierlei Maß gemessen, die Strafhöhen sind Bundesländermässig unterschiedlich, warum eigentlich?
Mir fällt dazu noch die Geschichte mit dem Salzburger Fußballprofi Somen Tschoyi ein. Der hat ja im Herbst des Vorjahres einen Unfall mit einem Taxifahrer im alkoholisiertem Zustand verursacht und danach Fahrerflucht begangen. Den Taxifahrer hat er verletzt zurückgelassen.
Vor ein paar Wochen war dann die Gerichtsverhandlung: seine Strafe 2 Monate bedingt :shock:. Was soll das, der hat nicht einmal eine Geldstrafe bekommen.
Sorry aber ich musste nur mal meinen Ärger loswerden
 
Ich bin momentan richtig angefressen, innerhalb von 2 Tagen sind 2 Anonymverfügungen bei mir eingetroffen. Irgendwie bin ich selber schuld weil ich zu schnell unterwegs war, nur regt mich die Höhe der Strafen auf

1. Vergehen
A2 Packabschnitt, Fahrtrichtung Wien, dort ist im gesamten Bereich eine 100er Beschränkung (warum eigentlich??? vollausgebaute 2-spurige Autobahn mit Pannenstreifen !!!), mein Vergehen 111 km/h -> Strafe 50€ :evil:.
Wer die A2 kennt, weis das zwischen dem Herzogbergtunnel und der Abfahrt Sinabelkirchen neuerdings (aufgrund Feinstaubbelastung) fast durchgehend eine 100er Beschränkung gilt, das sind ziemlich genau 75km (mit Ausnahme von 7km zwischen Mooskirchen und Lieboch). Wenn man keinen Tempomat hat ist es fast unmöglich immer die Geschwindigkeit einzuhalten

2. Vergehen
A2 im Gemeindegebiet von Neunkirchen (Nö), in einer 130er Zone mit 144km/h unterwegs -> 30€ Strafe. Diese Strafe finde ich noch ok

Nur wird in Österreich was das betrifft mit zweierlei Maß gemessen, die Strafhöhen sind Bundesländermässig unterschiedlich, warum eigentlich?
Mir fällt dazu noch die Geschichte mit dem Salzburger Fußballprofi Somen Tschoyi ein. Der hat ja im Herbst des Vorjahres einen Unfall mit einem Taxifahrer im alkoholisiertem Zustand verursacht und danach Fahrerflucht begangen. Den Taxifahrer hat er verletzt zurückgelassen.
Vor ein paar Wochen war dann die Gerichtsverhandlung: seine Strafe 2 Monate bedingt :shock:. Was soll das, der hat nicht einmal eine Geldstrafe bekommen.
Sorry aber ich musste nur mal meinen Ärger loswerden

Die erste Strafe bemisst sich anscheinend nach dem IG-L die zweite nach der StVO.... Daher solltest mal nach der Rechtsgrundlage zur Strafbemessung Ausschau halten....
Natürlich steht es dir auch frei die Verfügungen nicht zu bezahlen und dann gegen die Anzeige Rechtsmittel einzubringen... nur das wird sicher teurer als die Anonymverfügungen!

Nachtrag zu Unfall:
Salzburger Tchoyi verurteilt

Somen Tchoyi muss nach seinem Alko-Unfall die Konsequenzen tragenSalzburgs Mittelfeldspieler Somen Tchoyi wurde nach einem Unfall unter Alkoholeinfluss im September 2008 zu einem Monat Haft auf Bewährung verurteilt.

Der 25-jährige Kameruner hatte betrunken mit seinem Auto ein Taxi gerammt, der Taxilenker wurde dabei verletzt. Nach begangener Fahrerflucht wurde sein Autokennzeichen am Unfallort gefunden.

Das Urteil wegen fahrlässiger Körperverletzung ist der Staatsanwaltschaft jedoch zu milde, Berufung wurde bereits angemeldet.

Dazu kommen die Verwaltungsstrafe, die Gerichtskosten und die Nachschulungskosten! Die Verwaltungsstrafe richtet sich nach dem Einkommen! Und Berufung gegen das strafrechtliche Urteil gibt es ja auch schon.
 
A2 Packabschnitt, Fahrtrichtung Wien, dort ist im gesamten Bereich eine 100er Beschränkung (warum eigentlich??? vollausgebaute 2-spurige Autobahn mit Pannenstreifen !!!), mein Vergehen 111 km/h -> Strafe 50€ :evil:.

Ist dort IG-L? 50€ sind schon etwas hoch, dafür dasst knapp über der Toleranzgrenze warst, aber unterm Strich bist selber dafür verantwortlich.
Die Blitzermethoden erinnern oft wirklich eher an Abzocke, als an Kontrolle für die Verkehrssicherheit, aber daran wird sich wohl nichts ändern.
 
Ist dort IG-L? 50€ sind schon etwas hoch, dafür dasst knapp über der Toleranzgrenze warst, aber unterm Strich bist selber dafür verantwortlich.
Die Blitzermethoden erinnern oft wirklich eher an Abzocke, als an Kontrolle für die Verkehrssicherheit, aber daran wird sich wohl nichts ändern.
nein dort ist keine IG-L, ist reine Abzocke.
Habe schon öfters Einspruch gegen die Höhe der Strafe eingelegt, rausgekommen is nie was. Ich frage mich warum es dieses Rechtsmittel überhaupt gibt.
Wennst keinen an der Quelle kennst bleibt nichts anderes übrig als einzahlen und "Goschn holtn" :mauer:
 
Ist dort IG-L? 50€ sind schon etwas hoch, dafür dasst knapp über der Toleranzgrenze warst, aber unterm Strich bist selber dafür verantwortlich.
Die Blitzermethoden erinnern oft wirklich eher an Abzocke, als an Kontrolle für die Verkehrssicherheit, aber daran wird sich wohl nichts ändern.

JA! Hab gerade nachgeschaut! daher ist er recht "billig" davongekommen!

Werde mal das RIS konsultieren!:lehrer:
 
Die Blitzermethoden erinnern oft wirklich eher an Abzocke, als an Kontrolle für die Verkehrssicherheit, aber daran wird sich wohl nichts ändern.

Das Motiv für das IG-L ist der Umweltschutz, nicht die Verkehrssicherheit.

Zum OP: Im föderalen Staat sind etliche Legislativkompetenzen den Ländern zugeteilt, daher dürfen die auch Strafhöhen eigenständig gestalten.
 
Habe schon öfters Einspruch gegen die Höhe der Strafe eingelegt, rausgekommen is nie was. Ich frage mich warum es dieses Rechtsmittel überhaupt gibt.

Weil damit die Rechtssicherheit im Falle falscher Rechtsauslegung gewahrt wird, nicht aber, damit niemand seine wohlerworbenen Tickets in voller Höhe zahlen muss.
 
Strafbestimmungen des IG-Luft! Da haut´s dich auf den Scheisser!
Strafbestimmungen



§ 30. (1) Sofern die Tat nicht den Tatbestand einer mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlung bildet, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist zu bestrafen


1.
mit Geldstrafe bis zu 36 340 Euro, wer einen gemäß § 19 Abs. 2 erteilten Auftrag nicht oder nicht fristgerecht befolgt oder eine Anlage gemäß § 21a Abs. 1 oder eine Anlage gemäß einer Verordnung nach § 21 ohne Genehmigung errichtet oder eine wesentliche Änderung vornimmt;

2.
mit Geldstrafe bis zu 7 270 Euro, wer einer Anordnung in einer Verordnung nach § 10, ausgenommen Anordnungen gemäß §§ 14 und 16 Abs. 1 Z 4 den Bestimmungen des § 21a Abs. 4 und 6 oder einer Anordnung gemäß § 26 b Abs. 2, zuwiderhandelt;

3.
mit Geldstrafe bis zu 3 630 Euro, wer

a)
einem Auftrag der Behörde zur Vorlage eines Sanierungskonzepts gemäß § 13a Abs. 1 nicht oder nicht fristgerecht nachkommt,

b)
die Erteilung von Auskünften gemäß §§ 9 Abs. 3 und 25 verweigert oder die Auskünfte nicht fristgerecht erteilt,

c)
eine gemäß § 25 vorgesehene Emissionserklärung nicht oder nicht fristgerecht abgibt,

d)
die Organe der zuständigen Behörden an der Ausübung der in § 26 vorgesehenen Kontrollbefugnisse hindert,

e)
einer Aufzeichnungs- oder Meldepflicht gemäß § 21a Abs. 5 nicht nachkommt;

f)
einer Genehmigungsvoraussetzung gemäß § 21 Abs. 2 zuwiderhandelt.

4.
mit Geldstrafe bis zu 2 180 Euro, wer einer gemäß §§ 14 und 16 Abs. 1 Z 4 erlassenen und entsprechend kundgemachten Anordnung gemäß § 10 zuwiderhandelt.


(2) Die auf Grund dieses Bundesgesetzes verhängten Geldstrafen fließen der Gebietskörperschaft zu, die den Aufwand jener Behörde zu tragen hat, die die Geldstrafe verhängte.

(3) Beim begründeten Verdacht einer Übertretung der Vorschriften dieses Bundesgesetzes oder der aufgrund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen, insbesondere des § 14, kann von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der Straßenaufsicht als vorläufige Sicherheit gemäß § 37a VStG ein Betrag bis zu 1.500 Euro festgesetzt werden.

Und im genannten Abschnitt der A2 ist eine VBA gem. VBA-VO-IG-L vorhanden! :lehrer:
 
Nachtrag zu Unfall:


Dazu kommen die Verwaltungsstrafe, die Gerichtskosten und die Nachschulungskosten! Die Verwaltungsstrafe richtet sich nach dem Einkommen! Und Berufung gegen das strafrechtliche Urteil gibt es ja auch schon.
das wusste nicht, von mir soll er dorthin zurückgeschickt werden, wo er her gekommen ist
 
nein dort ist keine IG-L, ist reine Abzocke.
Habe schon öfters Einspruch gegen die Höhe der Strafe eingelegt, rausgekommen is nie was. Ich frage mich warum es dieses Rechtsmittel überhaupt gibt.
Wennst keinen an der Quelle kennst bleibt nichts anderes übrig als einzahlen und "Goschn holtn" :mauer:


Doch eine Möglichkeit wäre sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten.:roll:

Da du schon öfter Einspruch eingelegt hast, müssen sie dich auch öfter erwischt haben. Wenn ich jetzt davon ausgehe, wie ich fahre und wie selten ich erwischt werde, bist entweder ein Verkehrsrowdy oder ein Pechvogel.
Rechne die Strafe einfach auf die Fälle um in denen du zu schnell warst und nicht erwischt wurdest, dann ists eine relativ günstige Sache.:mrgreen:
 
Rechne die Strafe einfach auf die Fälle um in denen du zu schnell warst und nicht erwischt wurdest, dann ists eine relativ günstige Sache.:mrgreen:

genau so halt ichs auch
und das relativiert meine 2-3 Schnellfahrstrafen im Monat dann wieder :daumen:
:mrgreen:
 
Habe schon öfters Einspruch gegen die Höhe der Strafe eingelegt, rausgekommen is nie was. Ich frage mich warum es dieses Rechtsmittel überhaupt gibt.

Gegen die Höhe Einspruch einzulegen bringt nix. Gegen die Strafe selbst schon eher, musst halt den Schwachpunkt der Anzeige herausfinden. ;)

Rechne die Strafe einfach auf die Fälle um in denen du zu schnell warst und nicht erwischt wurdest, dann ists eine relativ günstige Sache.:mrgreen:

:daumen:
 
Doch eine Möglichkeit wäre sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten.:roll:

Da du schon öfter Einspruch eingelegt hast, müssen sie dich auch öfter erwischt haben. Wenn ich jetzt davon ausgehe, wie ich fahre und wie selten ich erwischt werde, bist entweder ein Verkehrsrowdy oder ein Pechvogel.
Rechne die Strafe einfach auf die Fälle um in denen du zu schnell warst und nicht erwischt wurdest, dann ists eine relativ günstige Sache.:mrgreen:
Ich fahre jährlich zwischen 60.000 und 70.000 km. Im Vorjahr hatte ich eine ähnliche Übertretung, es war auch auf der Autobahn bei einer 100er Beschränkung, glaube 115km/h, damals zahlte ich auch 50€. Wenn ich das so ungefähr zusammenrechne waren es die letzten 10 Jahre ungefähr 10 Strafen. Alle zwischen 50€ und 90€.
Ich würde mich deswegen nicht unbedingt als Verkehrsrowdy sehen.
 
der unterschied liegt ja ned nur in den bundesländern, fährst als glatzköpfiger , tätowierter in der stadt um 10kmh zu schnell wirst 100% abgestraft , fährst als frau mit aufgeknöpfter bluse und einem smilie auf den lippen dann ist die chance mit einer mündlichen verwarnung davonzukommen weit grösser. wo bleibt da die gleichberechtigung :hmm:
 
Das Motiv für das IG-L ist der Umweltschutz, nicht die Verkehrssicherheit.

Ist mir schon klar, wir haben fast Dauer-IG-L - mir ging es um´s Blitzen überhaupt.
Wenn man diese Beamten in zivil über die Autobahn schicken würde, damit sie Dränglern, Nichtblinkern, RICHTIGEN Rasern etc. Strafen geben, dann wäre dem Verkehr sicher mehr geholfen, als wenn sie 50m hinter der Autobahnabfahrt blitzen.
 
der unterschied liegt ja ned nur in den bundesländern, fährst als glatzköpfiger , tätowierter in der stadt um 10kmh zu schnell wirst 100% abgestraft , fährst als frau mit aufgeknöpfter bluse und einem smilie auf den lippen dann ist die chance mit einer mündlichen verwarnung davonzukommen weit grösser. wo bleibt da die gleichberechtigung :hmm:

Es steht Dir jederzeit frei mit aufgeknöpfter Bluse, breitem Lächeln, Minirock und blonder Langhaarmähne zu fahren! Nur mach BITTE FOTOS davon!:undweg:
 
Im Endeffekt handhabt das jede straferlassende Behörde anders, die diversen BH's haben da recht freie Hand.

BH Baden: A2, 130 erlaubt, Radar mit 155, macht EUR 70,--
BH Amstetten, A1, 130 erlaubt, Radar mit 158, macht EUR 145,--
BH Mödling, Sperrlinie bei der SCS überfahren, Kurve bei Betten Reiter, vor mir ein Nasenbohrer mit 30 km/h, macht EUR 110,--
 
der unterschied liegt ja ned nur in den bundesländern, fährst als glatzköpfiger , tätowierter in der stadt um 10kmh zu schnell wirst 100% abgestraft​
Pick dein Auto mit Österreich-Fahnen zu, dann hast keine Probleme mehr :mrgreen:
 
Ich fahre jährlich zwischen 60.000 und 70.000 km. Im Vorjahr hatte ich eine ähnliche Übertretung, es war auch auf der Autobahn bei einer 100er Beschränkung, glaube 115km/h, damals zahlte ich auch 50€. Wenn ich das so ungefähr zusammenrechne waren es die letzten 10 Jahre ungefähr 10 Strafen. Alle zwischen 50€ und 90€.
Ich würde mich deswegen nicht unbedingt als Verkehrsrowdy sehen.

Also bezahlst pro gefahrenen km ca 0,1 Cent Strafe, da versteh ich die ganze Aufregung nicht.:?
 
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