Adoption durch neuen Lebensgefährten ohne Einstimmung des biolog. Vater

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Hallo,

ich wollte fragen, wie es damit aussieht:

Der biologische Vater trennt sich von der Kindesmutter, die Mutter geht nach einiger Zeit eine Lebensgemeinschaft ein und der neue Lebensgefährte wäre bereit das Kind zu adoptieren (ohne die Einstimmung des Kindesvaters). Wäre dies in Österreich möglich? In Österreich würde es mich ja nicht wundern...

Meine Anwältin für Familienangelegenheiten ist in Israel auf Urlaub, aber das nagt jetzt ziemlich an mir, weil man mir öfters damit gedroht hat...
 
ich kann mir kaum vorstellen, dass dies in ö möglich sein sollte. der leibliche vater muss doch immer die zustimmung geben.
 
das ist mir schon klar... aber ohne zustimmung des leiblichen vaters, kann ich mir das beim besten willen nicht vorstellen.
 
Österreich ist da leider immer etwas anders. Schweizer Gesetze kennen bis auf das Bankgesetz, das durch Basel III verunstaltet wurde, keine Ausnahmen, sind in der Regel klar formuliert, weisen deshalb keine Graubereiche auf.

In Österreich, so gerne ich das Land aufgrund seiner Lebensqualität schätze, gibt es immer einen Haufen an Ausnahmen: Graubereiche etc.
 
Meine Anwältin für Familienangelegenheiten ist in Israel auf Urlaub, aber das nagt jetzt ziemlich an mir, weil man mir öfters damit gedroht hat...


Wenn ich deinen Post "zwischen den Zeilen lese", nehme ich an, du bist der biologische Vater. Somit steht dir laut österreichischem Recht in jeden Fall ein Besuchsrecht zu, das du ggfs auch gerichtlich festsetzen kannst. Punkt.

Natürlich geht aus deinem Post nicht hervor, wie alt das Kind ist und wie deine Beziehung zum Kind ausschaut (zur Kindesmutter wird das Verhältniss durch die Trennung sicher "schaumgebranst" sein). Nach meinem Rechtsverständniss würde aber der neue Partner deiner Ex durch die Adoption auch die "Verpflichtung" eingehen, für dein Kind nach debstem Ermessen zu sorgen. Könnte für dich daher so ausgehen, dass du dadurch nicht mehr verpflichtet bist, für das Kind Alimente zu zahlen. Zumindest war eine ehemalige Bekannte von mir aus der Schweiz vor vielen Jahren in der Situation (sie war damals das betroffene Kind) und hat es mir damals so erzählt. Habe nur inzwischen keinen Kontakt mehr mit ihr, aber da sie unter schweizer Recht gefallen ist, muss es in Österreich nicht 100%ig übereinstimmen.

Wie das aber im Fall des Besuchsrechts aussieht und ob das im Fall der Adoption auch verfällt, kann ich dir nicht sagen. Ich weiß nur aus Erzählung einer anderen Mutter aus meinem Freundeskreis, dass jedes Kind in Österreich das Recht hat, zu erfahren, wer sein leiblicher Vater ist. Wäre daher aus meinem Rechtsverständniss gut möglich, dass zu zumindest ein Besuchsrecht gerichtlich einklagen kannst.

Dies ersetzt aber natürlich keine verbindliche Rechtsauskunft bei deiner Anwältin. Besser, wenn du schon jetzt in ihrer Kanzlei einen Termin für nach ihrem Urlaub vereinbarst.
 
Hast du mittlerweile Kontakt zu deinem Kind?
Ohne deine Zustimmung wird die Adoption nicht möglich sein.
 
Laut bekannten der Anwalt für Familienrecht ist ,ist dies ohne Zustimmung des biologischen Vater nicht möglich .
 
Was ist beim folgenden Fall.
Mann heiratet Frau.
Mann adoptiert Kind der Frau.
Irgendwann folgt Scheidung und Frau zieht mit ihrem Kind weg.
Was für Folgen hat dann der Mann zu befürchten?
 
Was ist beim folgenden Fall.
Mann heiratet Frau.
Mann adoptiert Kind der Frau.
Irgendwann folgt Scheidung und Frau zieht mit ihrem Kind weg.
Was für Folgen hat dann der Mann zu befürchten?

Zu befürchten??
:hmm: .... Adoption begründet dieselben Rechte und Pflichten wie leibliche Elternschaft. Unabhängig von der Beziehung / Ehe der leiblichen Kindesmutter.
Wollte der Adoptionsvater die Beziehung zum Kind als Folge der Scheidung beenden, müsste er meines Erachtens auch ein Scheidungsverfahren vom adoptierten Kind einleiten.

@ Fred : wenn der leibliche Vater das Kind anerkannt hat, kann es nicht von einem anderen Partner adoptiert werden. Immer wieder, aus unterschiedlichen "Gründen", wird die Vaterschaft (den Behörden gegenüber) verschwiegen. Im Falle von "Vater unbekannt" sieht die Sachlage natürlich für den leiblichen Vater wenig günstig aus. Er müsste bei nachträglicher Bekanntgabe vermutlich die staatlichen Vorleistungen rückerstatten oder bei weiterem Verschweigen die Adoption des leiblichen Kindes durch einen anderen Partner hinnehmen. Allerdings würde er ab diesem Zeitpunkt von seinen Verpflichtungen dem Kind gegenüber enthoben sein, da diese auf den Adoptivvater übergehen.

:roll: :roll: .... ja, solche Konstellationen kommen wohl zustande, wenn die Leute (ohne oder entgegen besseren Wissens) "herumtricksen" versuchen ...
 
"Befürchten", da er eventuell Pflichten hätte (zahlen), aber das Kind nie wieder sieht bzw. nicht so wie es sich das vor/während der Ehe vorgestellt hat oder auch das Kind will ihn nicht mehr!?
 
Adoption ist hinsichtlich der Konsequenzen nicht weniger 'dramatisch' als leibliche Vaterschaft.
Das muss einem schon bewusst sein.
 
Gesetze sind schließlich Meinungen irgendwelcher Personen, die im Parlament sitzen.
Daher muss man als Bürger nachfragen wie was geregelt ist.
Ich hätte etwas in die Richtung erwartet, dass es zwischen der Adoption des Kindes der neuen Ehefrau und der Eheschließung irgendeine rechtliche Co-Verbindung gibt, so dass, wenn die Ehe geschieden wird eventuell ein Automatismus bei der Adoption in Kraft tritt.
Da man ja schließlich beide Personen als "Paket" hatte (nicht zu negativ verstehen). Man hat das Kind adoptiert, weil man die Frau geheiratet hat und als Familie gelten wollte. Aber, wenn die Scheidung da ist, ist praktisch auch der andere Teil nicht existent.
 
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:nono: :nono:
Diesbezüglich muss ich dich enttäuschen. Und wenn, so meiner laienhaften Meinung nach, hättest du das im Scheidungsvertrag artikulieren müssen. Um im Jargon zu bleiben - das "Gesamtpaket" verhandeln und lösen.

Die Adoption betrifft den Adoptivvater und das Adoptivkind - bzw auch den leiblichen Vater. Hat aber mit der Eheschließung mit der leiblichen Mutter wenig bis nichts zu tun.
Solltest du persönlich betroffen sein, empfehle ich dringendst eine anwaltliche Erstberatung. Denn du bist in allen Rechten gegenüber dem Kind drinnen - und wenn das Sorgerecht bei der leiblichen Mutter bist, kannst du dir im Streitfalle deine Rechte in den Rauchfang schreiben.

Dann bleibt im Extremfall wirklich nur mehr zahlen zahlen zahlen...
 
Welche wesentliche Unterschiede (in allen Belangen inkl. Finanzielles) gibt es zwischen
-) "Nur" Heirat mit de Frau
-) Heirat mit der Frau inklusive Adoption des Kindes danach ?
 
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