Richtig erben, jemand Erfahrung?

Das mit den 5 Jahren ist die Zeitspanne in der andere die gerne Erben wären und einen Anspruch für sich sehen das Erbe beeinspruchen ..
Wenn die Schenkung ohne Gegenleistung an eine pflichtteilsberechtigte Person erfolgt, können alle anderen pflichtteilsberechtigten Personen OHNE Befristung ihren Pflichtteil verlangen!

Bei einem nicht plichtteilsberechtigten sinds 2 Jahre.
 
Testamentarisch ausgeschlossen ist man ja nicht Pflichtanteil anspruchsberechtigt...
Wennst ins Testament schreibst, ich will nicht, dass der/die XY den Pflichtteil bekommt, musst mWn dazuschreiben, warum. Zumindest bei einem notariellen Testament.
Edit: Tippfehler
 
Zuletzt bearbeitet:
Meldet sich da ein Notar automatisch? Kennt jemand den Ablauf? Wo sieht man das Testament eigentlich ein?
Der Sterbefall wird dem Gericht gemeldet. Dieses setzt einen Notar ein, der das abwickelt (nennt sich "Gerichtskommissär")
Der lädt die Anghörigen bzw letzte Bezugspersonen (zB die Person, die beim Spitalsaufenthalt als "zu verständigen" angegeben wurde)
Ob ein offizielles (notarielles bzw anwaltliches) Testament existiert, ist im "Zentralen Testamentsregister" (eine Datenbank) eingetragen. Das wird vom Notar abgefragt, genauso wie vorhandenes Vermögen eruiert wird - soweit möglich, also Sachwerte (Haus, Auto,...) sowie Konten, Depots usw., aber auch Schulden, Kredite und dergl
Die Erben können die Erbschaft "bedingt" annehmen, d.h. der Vermögens-/Schuldenstand wird genau ermittelt (treibt die Wartezeit und vor allem das Honorar des Notars in die Höhe) oder "unbedingt", da wird nicht so genau recherchiert (= wird billiger und kürzer), dafür musst du dann auch eventuell auftauchende Verbindlichkeiten schlucken (empfiehlt sich also dann, wenn man annehmen kann, dass der Verstorbene keine finanziellen Leichen im Keller hat)
Ist mein Wissensstand, kann sich aber geändert haben.
 
Dann gehst sitzen :mrgreen:

Dafür nehm ich a Honorar :cool::up:
Trifft mich selbst (leider) eh nicht...
Von meinem Elternhaus wird irgendwann einmal ein kleiner warmer Regen auf mein Konto fließen...dauert aber hoffentlich noch viele, viele Jahre bis dorthin..
Und viel wird's nicht sein, wir Geschwister sind uns einig dass das Haus in Familienbesitz bleiben soll.. also wird's eher ein Anerkennungsbeitrag sein als ein Erbe ..
 
Aber der gekillte kriegt den Pflichtteil nimmer (selber)
Hoffentlich hat der keine Kinder. Sonst wars für die Fisch!
Trifft mich selbst (leider) eh nicht...
Von meinem Elternhaus wird irgendwann einmal ein kleiner warmer Regen auf mein Konto fließen...dauert aber hoffentlich noch viele, viele Jahre bis dorthin..
Und viel wird's nicht sein, wir Geschwister sind uns einig dass das Haus in Familienbesitz bleiben soll.. also wird's eher ein Anerkennungsbeitrag sein als ein Erbe ..
Erben macht eh nur Bauchweh.

Bei mir gibts niemanden mit Vermögen.


Dass der Regen erst in vielen, vielen Jahren einsetzt wünsche ich dir auch!
 
Ein sehr interessanter Thread! Keine Berechtigung Bilder zu betrachten - Bild entfernt. Vorausschicken möchte ich jedoch, dass ich beruflich niemals mit dem Erbrecht beschäftigt war (außer zeitweise mit Einanwortungsbeschlüssen von Gerichten), sondern mich erst in den letzten Monaten in diese komplizierte Materie einlebte, weil ein Todesfall bevorstand.

Leider ein Fall von Bauchspeicheldrüsen Krebs.

Leider noch immer ein Todesurteil - trotz Davinci. Meine Mutter überlebte den Pankreas-Ca im letzten Frühsommer leider nur 10 Monate (bitte keine Beileidsbekundungen - ich war schon viele Jahre geistig und physisch getrennt von ihr). Der wird oft unverschuldet viel zu spät entdeckt, weil er bis ins letzte Stadium keine sonderlichen Beschwerden verursacht (vielleicht manchmal nur Rückenschmerzen oder Appetitlosigkeit).

In nächster Zeit sind da aber ein paar größere Dinge zu erwarten, z.B. ein Haus mit 3 Stockwerken.

Abhängig davon, wo die Hittn steht, würde ich mir eine Annahme der Erbschaft gut überlegen. Steht das dreistöckige Haus in Hintertupfing, kannst vielleicht 100.000 Euro dafür verlangen. Stehts in Hietzing in der Jagdschlossgasse, können durchaus 3 Mille drin sein. Eben abhängig von Lage, Bausubstanz und Infrastruktur rund um die Hittn. Sonst musst am Ende vielleicht noch einen Kredit aufnehmen.

Zuerst macht die Polizei oder eine andere Person abhängig von den Todesumständen eine Meldung an das Standesamt. Wer den Tod einer Person wahrnimmt, ist gemäß NÖ Bestattungsgesetz dazu verpflichtet, Meldung darüber zu erstatten.

Danach erstattet das Standesamt Meldung an das Gericht.

Danach erstattet das Gericht Meldung an den nach dem Verteilerschlüssel zuständigen Notar.

Danach beginnt der Notar mit der Todesfallaufnahme und lädt Personen zu sich ein, die über die Verhältnisse des Toten Bescheid wissen könnten.

Wichtig in Deinem Fall:

Der Verwandte soll das Testament unbedingt bei einem Notar oder Anwalt erstellen lassen! Die Hälfte der privat erstellten Testamente sind ungültig, weil formal falsch. Kommt es zu einem Erbstreit, schaut ein sorgfältiger Richter in detektivischer Kleinarbeit wahrscheinlich auch darauf, ob ein mehrseitiges Testament nur mit Büroklammern oder Heftklammern zusammengefügt ist.
 
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