Richtig erben, jemand Erfahrung?

Inzwischen bin ich es leid geworden, mich über Verpflichtungen des Verbliebenen in Sachen Tod eines nahen Angehörigen zu informieren. Sonst kommst ja überhaupt nicht mehr zur Ruhe im Hirn. Ungefähr 100 Stunden Nettozeit zum Einholen von Informationen über verschiedenste Quellen dürften auch reichen.

Zusammenfassend kann kurz gesagt werden:

1. Im Unterschied zu Deutschland gibt es in Österreich keine 6-wöchige Frist zur Erbausschlagung. Selbst erbrechtsinfo.at schreibt diesbezüglich teilweise etwas Falsches!

In Österreich wird niemand automatisch Erbe. Das Verlassenschaftsverfahren wird normalerweise über einen Notar (davon gibts nur ca. 500 in Österreich) abgehandelt und erst zum Abschluss des Verfahrens ergeht vom Gericht der sogenannte Einantwortungsbeschluss an den Erben. Damit ist die (oft langwierige) Sache dann endlich erledigt.

2. Wer in Niederösterreich seiner Bestattungspflicht nicht nachkommt, zahlt laut NÖ Bestattungsgesetz maximal 1.000 Euro Strafe. Ich werde ganz sicher nicht meiner Bestattungspflicht wegen der leider noch immer vorhandenen Sozialphobie nachkommen. Auch spielen andere und private Gründe eine eminente Rolle. Bleche ich halt höchstens 1.000 Euro aus der Portokassa. Wer legt die Strafhöhe eigentlich fest? Der Sachbearbeiter? Oder eher der Bezirkshauptmann? Da würde ich aber dann nach dem Bescheid schon gerne wissen, worauf die Strafhöhe beruht.

3. Testament mach ich keines vor einem Notar oder Anwalt, sondern nur eigenhändig und belasse das Original dann bei meiner Chinesarin (, die mich nicht um den Finger gewickelt hat). ;) Alle notwendigen Formvorschriften werden eingehalten, sodass es gültig ist. Der Tod kann durchaus unerwartet kommen, also sollte man besser heute als morgen vorsorgen.

4. Bei meinem Tod möchte ich keinen unnötigen Auflauf. Weg mit der Leiche und fertig.
 
Auch benötige ich keine letzte Ölung am Krankenbett von einem Herrn Pfarrer, der danach den Verstorbenen vielleicht mit den Worten "Er war so schön, er war so toll, er war der Anton aus Tirol" abschließend noch einmal für die Hinterbliebenen ins Gedächtnis ruft. Handerl und Schwanzerl halten im Spital würde mir schon genügen, bevor ich ins Jenseits übertrete. :mrgreen:
 
Auch benötige ich keine letzte Ölung am Krankenbett von einem Herrn Pfarrer, der danach den Verstorbenen vielleicht mit den Worten "Er war so schön, er war so toll, er war der Anton aus Tirol" abschließend noch einmal für die Hinterbliebenen ins Gedächtnis ruft. Handerl und Schwanzerl halten im Spital würde mir schon genügen, bevor ich ins Jenseits übertrete. :mrgreen:
Na die Vorstellung vom Schwanzerl halten wird wohl ausfallen :rofl:
 
Sofern ein Testament bei einem Notar oder Anwalt gemacht wurde, wird es im ZTR digital hinterlegt. Also nicht das Testament mit dem ganzen Inhalt selbst, sondern nur die Tatsache, dass ein Testament erstellt wurde.

 
Auch benötige ich keine letzte Ölung am Krankenbett von einem Herrn Pfarrer, der danach den Verstorbenen vielleicht mit den Worten "Er war so schön, er war so toll, er war der Anton aus Tirol" abschließend noch einmal für die Hinterbliebenen ins Gedächtnis ruft. Handerl und Schwanzerl halten im Spital würde mir schon genügen, bevor ich ins Jenseits übertrete. :mrgreen:
Da gab es in der Nachbarstadt einen Pfarrer der in den wilden 80ern noch schnell ein paar "Reliquien" der sterbenden Gläubigen requirierte bevor das Requiem startete. Notar brauchte der auch keinen. Einfach die Münzsammlung oder ähnliches unter den Arm und ab durch die Mitte.
Ausgerechnet ihm flog dann die Post um die Ohren... .

Nein, da brauche ich auch keinen Guru. Nur die Gewissheit das die Familie abgesichert ist.
Inzwischen habe ich meinen persönlichen Kram auch erledigt und insgesamt 700€ dafür geblecht. Dabei ist mir aber auch aufgefallen das unser Erbrecht im internationalen Vergleich für den Arsch ist!
 
Da gab es in der Nachbarstadt einen Pfarrer der in den wilden 80ern noch schnell ein paar "Reliquien" der sterbenden Gläubigen requirierte bevor das Requiem startete.

Erinnert mich grad an das. :mrgreen: Eigentlich sehr nachdenklich, ernst und unter die Haut gehend, aber trotzdem stellenweise lustig.

Herrgott, es gescheh Dein Wille.
Nur maunchmoi glaub ich, Du braust eine Brille.

Und auch ein Hörgerät,
wäu gerecht is des oid ned, wias do bei uns herunten zuageht.

Wos do auf Erden ois passiert,
dass sogoa dem Teufl aundas wird...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich erreiche gerade ein Alter wo ich wahrscheinlich bald einige Erbschaften haben werde.

Bislang gab es schon mal einige Nachlässe in der Familie, mal ein präparierter Hirschkopf oder ein paar Bücher etc. habe ich da schon einvernehmlich mit den anderen Erben in Besitz genommen. Aber das war natürlich ohne Notar und außer mir hatte da auch keiner Interesse an den Objekten.

In nächster Zeit sind da aber ein paar größere Dinge zu erwarten, z.B. ein Haus mit 3 Stockwerken. Leider ein Fall von Bauchspeicheldrüsen Krebs.
Der betroffene Verwandte meinte neulich er setzt mich als Haupterben ein, der Rest der Verwandten wurde schon ausbezahlt oder hat offiziell verzichtet.
Mir ist die Sache ohnehin schon etwas unangenehm und ich werde sicher nicht würdelos die Details mit ihm noch durchgehen, aber sollte es doch passieren möchte ich auch nicht wie Hänschenklein dastehen.

Meldet sich da ein Notar automatisch? Kennt jemand den Ablauf? Wo sieht man das Testament eigentlich ein? Wie sieht es aus wenn man Haus und Grund schnell verkaufen will? Steuerabzocke? Besser vorher einige Jahre vermieten?!

Ich habe sogar mit meinem Anwalt schon darüber geredet, aber Erbrecht ist nicht seine Spezialität und er hat fast mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet. Google ist im Bereich Österreich scheinbar auch keine Hilfe.
ich hab jetzt nicht die antworten gelesen, aber wir hatten drei verlassenschaften in den letzten jahren. der notar wird automatisch bestimmt, das testament wird ja bei einem notar aufliegen, das heisst er wird sich melden. nix desto trotz wenn es der wille ist das du das haus bekommst, wuerde ich trotzdem fragen bei welchen notar er das testament hinterlegt hat.
 
Der Notar dient in solchen Fällen als verlängerter Arm des Gerichts.

Zuerst findet die Anzeige des Todesfalls beim Standesamt statt. Stirbt jemand in einem Krankenhaus oder Pflegeheim, so ist die Leitung der Anstalt dazu gesetzlich verpflichtet, die Anzeige des Todes vorzunehmen. Danach der Arzt, der die Totenbeschau machte u.s.w In einer genau festgelegten Reihenfolge.

Sobald das Standesamt Kenntnis davon erlangte, wird die Todesfallmeldung an das Nachlassgericht weitergeleitet (in den meisten Fällen wohl das Bezirksgericht). Dieses wiederum beauftragt den zuständigen Notar nach einem Verteilerschlüssel mit der Abhandlung der Verlassenschaft. Es kommt also nicht irgendein Notar in den "Genuss" der Verlassenschaft, sondern das ist ganz genau eingeteilt. Das hängt vom Sterbetag und vom Sterbemonat ab.

Danach beginnt der Notar mit der Todesfallaufnahme. Er kontaktiert Leute (in erster Linie natürlich die nahen Angehörigen), von denen er glaubt, dass sie über die Lebensverhältnisse des Toten gut Bescheid wissen können und lädt sie in die Kanzlei zu einer Besprechung ein. Der Notar braucht mich beim Tod meines Vaters gar nicht einladen, denn mein letzter Wissensstand ist jener: vor 7 Jahren hat er in einem Einfamilienhaus gelebt, keine Schulden gehabt und fuhr einen Ford Focus. Aus. Mehr weiß ich nicht. Ich weiß nichts über Verträge oder einen Familienschmuck (obwohl ich das Geheimversteck noch kenne). Der Notar braucht mich deswegen gar nicht einzuladen.

Gewöhnlicherweise dauert so ein Verfahren beim Notar im günstigsten Fall nur wenige Monate. Die Kosten belaufen sich auf ca. 3.000 Euro für den Erben. Anders schaut es natürlich bei komplizierten Verlassenschaftsverfahren wie im Fall von Michael Jackson aus. Diese können sich sogar über viele Jahre hinziehen und den letzten Nerv der potentiellen Erben rauben.
 
Ich erreiche gerade ein Alter wo ich wahrscheinlich bald einige Erbschaften haben werde.

Bislang gab es schon mal einige Nachlässe in der Familie, mal ein präparierter Hirschkopf oder ein paar Bücher etc. habe ich da schon einvernehmlich mit den anderen Erben in Besitz genommen. Aber das war natürlich ohne Notar und außer mir hatte da auch keiner Interesse an den Objekten.

In nächster Zeit sind da aber ein paar größere Dinge zu erwarten, z.B. ein Haus mit 3 Stockwerken. Leider ein Fall von Bauchspeicheldrüsen Krebs.
Der betroffene Verwandte meinte neulich er setzt mich als Haupterben ein, der Rest der Verwandten wurde schon ausbezahlt oder hat offiziell verzichtet.
Mir ist die Sache ohnehin schon etwas unangenehm und ich werde sicher nicht würdelos die Details mit ihm noch durchgehen, aber sollte es doch passieren möchte ich auch nicht wie Hänschenklein dastehen.

Meldet sich da ein Notar automatisch? Kennt jemand den Ablauf? Wo sieht man das Testament eigentlich ein? Wie sieht es aus wenn man Haus und Grund schnell verkaufen will? Steuerabzocke? Besser vorher einige Jahre vermieten?!

Ich habe sogar mit meinem Anwalt schon darüber geredet, aber Erbrecht ist nicht seine Spezialität und er hat fast mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet. Google ist im Bereich Österreich scheinbar auch keine Hilfe.
Sofern ein Testament bei einem Notar hinterlegt ist, kommt es in eine Datenbank.
Erbschaftsteuer gibt es seit 2008 bei uns nimmer ☝️☝️
Lass es auf dich zukommen.
 
Der Notar dient in solchen Fällen als verlängerter Arm des Gerichts.

Zuerst findet die Anzeige des Todesfalls beim Standesamt statt. Stirbt jemand in einem Krankenhaus oder Pflegeheim, so ist die Leitung der Anstalt dazu gesetzlich verpflichtet, die Anzeige des Todes vorzunehmen. Danach der Arzt, der die Totenbeschau machte u.s.w In einer genau festgelegten Reihenfolge.

Sobald das Standesamt Kenntnis davon erlangte, wird die Todesfallmeldung an das Nachlassgericht weitergeleitet (in den meisten Fällen wohl das Bezirksgericht). Dieses wiederum beauftragt den zuständigen Notar nach einem Verteilerschlüssel mit der Abhandlung der Verlassenschaft. Es kommt also nicht irgendein Notar in den "Genuss" der Verlassenschaft, sondern das ist ganz genau eingeteilt. Das hängt vom Sterbetag und vom Sterbemonat ab.

Danach beginnt der Notar mit der Todesfallaufnahme. Er kontaktiert Leute (in erster Linie natürlich die nahen Angehörigen), von denen er glaubt, dass sie über die Lebensverhältnisse des Toten gut Bescheid wissen können und lädt sie in die Kanzlei zu einer Besprechung ein. Der Notar braucht mich beim Tod meines Vaters gar nicht einladen, denn mein letzter Wissensstand ist jener: vor 7 Jahren hat er in einem Einfamilienhaus gelebt, keine Schulden gehabt und fuhr einen Ford Focus. Aus. Mehr weiß ich nicht. Ich weiß nichts über Verträge oder einen Familienschmuck (obwohl ich das Geheimversteck noch kenne). Der Notar braucht mich deswegen gar nicht einzuladen.

Gewöhnlicherweise dauert so ein Verfahren beim Notar im günstigsten Fall nur wenige Monate. Die Kosten belaufen sich auf ca. 3.000 Euro für den Erben. Anders schaut es natürlich bei komplizierten Verlassenschaftsverfahren wie im Fall von Michael Jackson aus. Diese können sich sogar über viele Jahre hinziehen und den letzten Nerv der potentiellen Erben rauben.
Perfekt 👌 beschrieben.
 
Die zeitgerechte Anzeige eines Todesfalles ist wichtig, sonst könnte man bei Versäumnis unter Umständen bis zu 1.000 Euro Strafe kassieren (gemäß Nö. Bestattungsgesetz).

Das Formular für Ärzte zur Totenbeschau ist auch nicht von schlechten Eltern... Da will das Bundesministerium ganz genau wissen, wann und wodurch der Tod eintrat. Dass jemand aufgrund eines Diabetes mellitus gestorben ist, genügt nicht. Das muss schon ausführlicher unter Anführung einer Kausalkette beschrieben werden.

Wir hatten einmal einen Arzt in der Firma (Gemeindearzt), der war für so was auch zuständig. Sogar ein Herr Medizinalrat, mit dem ich per Du war, weil er so lässig mit dieser Materie umging.

Sobald jemand nicht mehr geatmet war, war er für ihn tot. :mrgreen:

Der hatte aber schon etwas am Kasten und konnte Todesanzeichen aus der Erfahrung heraus gut feststellen. ;)
 
Und auch den ganzen Bürokratismus hier in diesem Lande ließ der Herr Medizinalrat einmal oder zweimal recht dezent und amüsant anklingen:

Von der Wiege bis zur Bahre: Formulare, Formulare...

Mein Vater hat sich hoffentlich schon längst selbst um eine Bestattungsverfügung gekümmert. Ich kümmere mich jedenfalls nicht um die Beerdigung. Sollen von mir aus seine Nichten und der Neffe (der Agrarflieger, der wie ein Halbdodl ausschaut) das ganze Geld von ihm kriegen und sich mit der Verlassenschaft abplagen.
 
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