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Nein.
Ein Kaiserlicher Erlass aus dem Jahr 1759 schrieb für Kärntner:innen die Umsiedlung in ein anderes Bundesland mit Erreichen des 60. Lebensjahres vor.
Wurde vom Landeskaiser Haider zur Pensionssicherung und als Maßnahme gegen die Überalterung des ländlichen Raumes wieder eingeführt.