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Gast
(Gelöschter Account)
PS: Bevor wir uns jetzt hier über die gängigen Vertragsmuster bei Sexwork in Ö austauschen, schreib ich Dir lieber doch noch erklärende PN!
So is brav

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Es steht mit 100 %iger Sicherheit nicht in jedem Vertrag mit den Mädls so drinnen.
Frage bitte mal Deinen "EUR 250 pro Stunde Rechtsanwalt", wie gültig ein Scheingeschäft ist.
Hallo 1234567NN !
Nur muss der Kunde die vereinbarte Leistung immer im vorraus bezahlen, ob er diese bekommt oder nicht.
Anders läufts in dem Geschäft nicht.
Der Kunde ist auf jedenfall immer der Dumme, weils ja keinen rechtsgültigen Vertrag gibt! Leider
mfg.Hans
Also ich für meinen Teil hätte nichts dagegen wenn es einen rechtsgülitgen Vertrag gebe, nur ist das momentan noch nicht so. Und selbst wenn, dann wird der Gast die sexuelle Dienstleistung nie einklagen können. Da die Sexualität was höchst persönliches ist, falls ich da jemanden zitieren darf. Leider ist in diesem Fall der Kunde nicht in einer guten Position und wird es auch höchstwahrscheinlich nie sein, da das Thema doch ein bißchen heikel ist.



Solch einen Service verstehe ich als Escort- Begleitservice.
http://www.privatescort.at/html/index.html
Aber lt. Firlefanz gibt es solche Dienste ja nicht
mfg.Hans