Und was schreibt man dann in die Steuererklärung?
Das kann ich dir leider nicht sagen, weil ich, nach dem Gesetz, kein Prostituierte bin

(in Salzburg ist Prostitution ausserhalb von staatlich genehmigten Bordellen verboten) - da ich in keine Bordell arbeite oder gemeldet bin, bin ich vor dem Gesetz keine Prostituierte.
Auf meinem Gewerbeschein steht "Begleitservice" - eine Prostituierte hat gar keinen Gewerbeschein, sie fällt in die Kategorie der "neuen" Selbständigen (wie zB. Psychotherapeuten, Autoren, Gutachter...) - ich muss meine Einkünfte normal versteuern, Klamotten, Schminke etc. sind tatsächlich NICHT absetzbar, wie ob schon erwähnt.
Die "Steuerpauschale" wurde deswegen eingeführt, weil sonst überhaupt niemand Steuern gezahlt hätte (weis da mal nach, was wirklich erwirtschaftet wurde...

) - Abgesetzt werden kann dann aber nichts mehr (keine Miete, Kondome, Werbung, etc...).
Angie