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Natürlich war ich auch nicht untätig, und hab herausgefunden, daß man sich seinen Namen wirklich schützen lassen kann!
Ja, kann man grundsätzlich. Aber da der Name "smcouple" in diesem Fall wohl eher ein Gattungsname ist, denn ein Eigenname, kann ich mir nicht vorstellen, daß man ihn als Warenzeichen eintragen lassen kann. Und schon eine europaweite Registrierung geht derartig ins Geld, das kann man kaum mit billigen Pornos wieder zurückverdienen.
Aber ist eh wurscht, kennt eh keiner, die beiden (oder die drei...).