Dienstleistungen Diverses Website sexymelli

A

Gast

(Gelöschter Account)
Hallo Forumsmitglieder

Ich habe ca. vor zwei Wochen auf diese Anzeige meine email Adresse und mein Geburtsdatum bekanntgegeben
wie blöd von mir .
Jetzt wollen sie 69 Euro haben ich habe nichts unterschrieben noch bestätigt.
Meine Frage hat schon wer eine ähnliche Erfahrung gemacht?
Wenn ja habt ihr bezahlt oder nicht? oder was habt ihr gemacht? Das ist meiner meinung nach Betrug was die veranstalten.

MfG

Andy
 
war bei mir auch mal so

hab einfach nicht bezahlt am anfang hab ich dann post von ner anwaltskanzlei bekommen<----ingoriert
wird dann mit der zeit immer seltener das was kommt und iwann hats ganz aufgehört
 
Kenn zwar die Seite nicht, aber solche mails kommen von Zeit zu Zeit. Einfach antworten das man es dem Rechtsanwalt übergeben hat.
 
Reagieren brauchst erst wenn etwas vom Gericht kommt was aber mehr als unwahrscheinlich ist.
Solche Seiten machen speziel am Anfang richtig Druck und hoffen somit das die Leute den überschaubaren Betrag bezahlen.
Die Mail und auch die Post die du bekommen wirst kannst einfach wegwerfen :D

Siehe hier: http://www.gutefrage.net/frage/hilfe-bin-in-die-sexy-melli-falle-getappt
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Würds auch ned bezahlen. Mich tät interessieren wieviel Geld die mit so einer Masche machen
 
Nur nicht zahlen. Die klagen das, was sie wollen, sowieso nie ein, um ihr einträgliches Geschäft nicht zu gefährden. Viele Leute zahlen nämlich nach den vielen Drohungen, und das ist sicherlich sehr sehr lukrativ!
 
grundsätzlich schliesse ich mich den meinungen der vorposter hier an.

der webseitenbetreiber hätte ja die möglichkeit es anders zu machen.

wenn ich nun meine eigene site zb betrachte, dort hat man die möglichkeit des einmalzuganges, der natürlich entsprechend teurer ist, den dreimonatszugang im monatsabo, was schon günstiger ist und den jahreszugang im monatsabo, was die günstigste variante bedeutet.
allerdings wenn man hier von günstiger spricht, so ist der jeweilige monatsbetrag gemeint.

nun ist es so dass manche "schlaumeier" das günstige jahresabo wählen und dann sofort
wieder stornieren. sie meinen dann haben sie das system ausgetrickst.
nun zum einen stimmt das sogar, allerdings ist die stornomöglichkeit zugleich mit der freischaltung der page verbunden und ab dem moment wo er storniert hat er auch keinen zugang mehr.

ich hätte eigentlich die möglichkeit auf einhaltung des abos zu klagen, aber warum sollte ich das tun, ich hätte auch die möglichkeit ihn per post schriftlich verständigen zu lassen (inkassobüros leben gerade von sowas recht gut auf reiner erfolgsbasis), aber auch das ist es mir nicht wert.

da das abostorno nur im zuge der anmeldung möglich ist, hat er einmalig den günstigen preis bezahlt, aber die seite wird nicht freigeschaltet, somit hat er bezahlt und nix davon gehabt.

ich finde es nicht richtig wenn da dann die menschen mit drohmails und anwaltsschreiben bombardiert werden.

wer es nicht gerne macht dass er für sowas bezahlt und versucht einen hintenrumweg zu finden, der sollte einfach fern bleiben und wer es gerne macht, mit dem gibt es eh keine schwierigkeiten.

ausserdem machen sehr viele seiten falsche versprechungen von wegen (gratismöglichkeit usw) obwohl sie nur abzocken wollen, das ist ohnehin aufs schärfste zu verurteilen.

bussi
mia

IMMER genau durchlesen was ihr anklickt, denn wenn ein sitebetreiber alles richtig macht, dann hat er das recht auf seiner seite.
allerdings machen es die wenigsten richtig und sind einfach nur widerliche abzocker.
 
Kann man nicht ganz vergleichen mit deiner Seite.
Das was angesprochen wurde sind REINE Abzockseiten die sogar auf einer "Blacklist" im Internet zu finden sind.
Ich hatte selber mal das Vergnügen das ich zum spaß meine Lebenszeit berechnen wollte und dann Wochenlang Mails und Briefe bekommen habe das ich 98 Euro zahlen soll obwohl nicht zu sehen war das die Seite kostenpflichtig ist.
Am ende der Anmeldung musste man nur bestätigen das man die AGBs gelesen hat (diese waren so klein das man sie gar nicht lesen konnte) und dort stand das die Seite was kostet.
Das sind Sachen über die zb AKTE auf Sat1 alle paar Wochen mal berichtet.

Es gibt in Deutschland eine Anwältin (Katja Günther) die täglich mehrere tausend Abmahnungen rausschickt nur für solche Seiten. Sie hat sogar eine eigene Maschine zum verpacken der viele Briefe :D

Mittlerweile haben Gerichte schon lange beschlossen das es nicht reicht die Kosten für eine Seite in den AGBs zu erwähnen sondern sie müssen klar sichtbar sein.

Die ganze Sache hat also vor Gericht nie bestand deshalb versuchen sie es gar nicht.
Sie leben von den Leuten die freiwillig zahlen ganz gut und die wird es leider immer geben.
 
Würds auch ned bezahlen. Mich tät interessieren wieviel Geld die mit so einer Masche machen

Je nachdem welchen Aufwand du als Betreiber dahinter setzt.... aber mit ich sag mal 2-3 Abofallen, dazu noch abscannen von deinem Material im Netz wegen Urheberrechtsverstößen, Affiliatemarketing sind da mal locker Summen ab 5stelligem Bereich drinnen

Aber mal zum Topic selbst...

ICh kenn jetzt die Seite nicht, aber Vertrag ist Vertrag... nix zahlen, naja kommt jetzt nur drauf an wie scharf derjenige drauf ist und was für nen guten Deal er mit nem Abmahnanwalt hat. Ich selbst zum Beispiel arbeite in dem Bereich mit einem Factorer zusammen und glaub mir, das kommt schon übel wenn auf Briefe ned reagiert wird und dann mal ein Hausbesuch ansteht... So ein Hausbesuch bleibt meist nicht ohne Folgen, es wird ganz klar auf Schockpolitik gesetzt. Und bevor der "Eintreiber" laut wird und deine Nachbarn oder dein Partner was mitkriegt, bist du so schnell bereit zu zahlen....

Diese Masche ist in meinen Augen auch ganz legetim, auch wenn ich mir mit dieser Aussage viele Feinde mache, aber hey, es gibt nunmal eine Handvoll Menschen die dies so professionell betreiben, das sie davon wirklich mehr als nur gut leben können...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Für alle, die so wie ich zufällig und unüberlegt einen Klick zuviel gemacht haben.
So oder so ähnlich sieht das dann aus:



LETZTE AUSSERGERICHTLICHE MAHNUNG für 30 Tage Erotik-Mitgliedschaft bei www.melli-privat.de

Sehr geehrter Nutzer,

Trotz mehrerer Mahnungen und unserer letzten Zahlungsaufforderung konnten wir immer noch keinen Zahlungseingang von Ihnen bei uns feststellen.

Nach Rücksprache mit unserem Firmenanwalt wollen wir Ihnen letztmalig die Möglichkeit einräumen, die offene Forderung in Höhe von 149,- Euro (inkl. Mahngebühren des bisherigen Mahnverlaufes i.H.v. 80,- Euro) innerhalb der nächsten 7 Tage nach Eingang dieses Schreibens auszugleichen.

Sollten Sie die Frist wiederum verstreichen lassen, können Sie mit einer kulanten Reaktion unsererseits nicht mehr rechnen. Wir werden neben der gerichtlichen Geltendmachung unserer Forderung, die mit weiteren nicht unerheblichen Kosten für Sie verbunden sein wird, eine Strafanzeige wegen vorsätzlichen Betruges prüfen lassen.

Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass Sie unsere erotischen Seiten, ausweislich des uns vorliegenden Serverprotokolls, kostenpflichtig genutzt haben. Gemäß Serverprotokoll erfolgte die Nutzung unter:.............


nach einigen Daten aus dem Serverprotokoll gehts dann weiter:

Bei Nichtzahlung kann das Serverprotokoll auch als Beweismittel dem zuständigen Gericht vorgelegt werden.

Zur Vermeidung dieser für Sie unangenehmen Vorgehensweise, können wir Sie nur eindringlich auffordern, den mit diesem Schreiben letztmalig gesetzten Termin einzuhalten und einmalig entstandene Gebühr in Höhe von 149,- Euro (inkl. Mahngebühren des bisherigen Mahnverlaufes i.H.v. 80,- Euro) zu zahlen.

Unsere Bankverbindung lautet:

Inhaber: Jürgen Brausch
Konto:****
BLZ: ****
IBAN: DE84***
BIC-/SWIFT-Code: ULM***
Institut: Volksbank Biberach
Verwendungszweck: 1109865315


Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

JEB-BROADCASTING - Jürgen Brausch
Kutzbergerweg 4
88400 Biberach

JEB-BROADCASTING - Abrechnungen


Bleibt nur zu hoffen, dass niemand darauf hineinfällt!!!!!!!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ohhh Brausch, da würd ich freiwillig zahlen :)

Die Seite ist bist auf eine kleine, fehlende Information im Imprint so aufgebaut das du da nicht rauskommst

Wenn, dann kannst du ihn nur wegen dieser fehlenden Info im Imprint rankriegen

Was aber nicht legitim ist, die Mahnkosten übersteigen den Streitwert.... der Richter gibt aber dem Seitenbetreiber in soweit recht das die Abogebühren zu zahlen sind.
 
ICh kenn jetzt die Seite nicht, aber Vertrag ist Vertrag... nix zahlen, naja kommt jetzt nur drauf an wie scharf derjenige drauf ist und was für nen guten Deal er mit nem Abmahnanwalt hat. Ich selbst zum Beispiel arbeite in dem Bereich mit einem Factorer zusammen und glaub mir, das kommt schon übel wenn auf Briefe ned reagiert wird und dann mal ein Hausbesuch ansteht... So ein Hausbesuch bleibt meist nicht ohne Folgen, es wird ganz klar auf Schockpolitik gesetzt. Und bevor der "Eintreiber" laut wird und deine Nachbarn oder dein Partner was mitkriegt, bist du so schnell bereit zu zahlen....


Also ich finde das ist Blödsinn.
Dieser "Vertrag" ist durch Betrug zusammengekommen---> also nicht gültig!!!
Wenn sie mir jemanden schicken der das "eintreiben" will mach ich ihm einfach die Türe zu und wenn er laut werden sollte einfach Polizei anrufen das könnte dann sogar nötigung sein und er wird ganz schnell weg sein wenn er die Blauen sieht :D

Vergiss das Schreiben du wirst noch ein paar bekommen dann irgendwann ein Angebot das sie dir entgegenkommen und wennst das auch nicht beachtest ist es nach 2-3 Monaten vorbei :p
 
Davon mal abgesehen das er keinen Inkassoheini hat der mit ihm in Österreich zusammenarbeitet (Zumindest ist das mein Wissensstand Venus 2013)....

Was ist daran durch Betrug zusammengekommen? Das Problem ist recht simpel... Hirn bei Mann in Hose, Mann sieht nur TItten, will mehr sehen, klickt zu viel, upps Paywall...

In dieser Branche wird genauso das Geld verdient und nicht anders...

Ich kann dich aber jetzt beruhigen....

Wir nehmen als Beispiel irgend eine Seite mit Monatsabo 100 €

Sagen wir mal 30000 Klicks im Monat, davon eine Conversationrate von 10 %....

Wären somit 3000 Payabos zu 100 €, was in Summe "stolze" 30000 € sind.

Von diesen 30000 € zahlen die Hälfte freiwillig und Sofort, hab ich schon 15000 € damit verdient. Die anderen 15000 Verkauf ich an nen Factorer oder an einen Inkassofutzi, und erhalte statt 15000 € "nur" 5000 €. Das Risiko liegt nichtmehr in meiner Hand als Seitenbetreiber sondern liegt nun beim Inkasso.... und das Inkasso will mindestens 10000 € reinblasen, also müssen sie anfangen zu arbeiten....

Diejenigen die sowas machen und mit einem Inkasso so zusammenarbeiten zahlen i.d.R. pauschal 30 € pro Auftrag ans inkasso... dafür gibts dann auch kein Halbe Halbe mehr am Ende...

Polizei anrufen? Für was? Inkassos arbeiten so oder so zum größten Teil in rechtlicher Grauzone. Und glaub mir, deine Frau sitzt dir im Nacken, so ein Typ steht vor der Tür, 95% machen die Geldtasche freiwillig auf und zahlen nur das die "alte" nix mitkriegt...

Ich persönlich bin dafür zu lange in diesem Business unterwegs...

Nicht zahlen, mei probieren kann mans, die großen der Branche (und es ist nun egal wie wir diese Seite oder deren Betreiber nennen ob aus Deutschland, der Schweiz, Zypern oder wo auch immer her), selbst die haben ein saulasches Inkassos, weil eben die Vorkosten zu hoch wären für nen Exekutionstitel....

Aber ein "kleiner" oder einer der es auf eigene Faust macht, wenn ich nur 10 Titel mir sichere, dieser Titel hat Bestand durch IP-Adresse und Co.


Die wenigsten arbeiten aber auf die Masche, weil sie sonst sofort ihre Sites vom Netz ziehen könnten, weil dann kaum einer mehr drauf reinfällt...
 
Einfache Sache das.

Die angegebene Seite ist eindeutig. Es wird sehr offensichtlich darauf hingewiesen, dass man beim Absenden der Daten und dem Klicken des Buttons mit der Aufschrift "Jetzt kaufen" einen Vertrag über eine 30-Tägige Nutzung eingeht.
Deutsche Gerichte (die Seite gehört einer deutschen Firma) haben es auch ganz klar fetsgelegt, wie so ein Kauf rechtens wird. Und das ist auf der Seite eben der Fall.

Einzige Möglichkeit: Widerruf nach §312d BGB. Natürlich ist in so einem Fall auch ein Wertersatz für die genutzte Leistung zu entrichten.

Und jetzt kommt das Gute an der Sache. Der Widerruf bzw. der Rücktritt nach §312d BGB gilt nur innerhalb 14 Tage nach Abschluss des Vertrags. Dazu muss dem Käufer aber die Widerrufsrechte zugänglich gemacht werden. Auf der angegebenen Seite führt dieser Link aber ins Leere. Das heisst, der Widerruf ist jetzt auch noch möglich.
Theoretisch könnte man auch noch widerrufen, da ja auch die AGB nicht erreichbar sind.

Nachteil: man müsste im Zweifelsfall beweisen können, dass diese Informationen zum Zeitpunkt des Absendens ebenfalls nicht vorhanden waren.

Wichtig zu wissen: in den AGB steht bei solchen Seiten oftmals ein Paragraph über eine festgelegte Gebühr für einen Widerruf. Diese fällt hier natürlich auch nicht an, da die AGB ja nicht gelesen werden konnten. Jetzt muss man nur noch den Beitrag für die Zeit zahlen, in der man die Leistung auch nutzen konnte.
Pro Tag eben ein 30tel des Beitrags.

Dumm: Wenn das jetzt schon zwei Wochen her ist, sind da 32,20 EUR zu bezahlen. (2,30 EUR pro Tag).
 
Einfach nicht bezahlen alles andere ist unnötig :D
Sie werden dich nie Klagen :D

Auserdem schließen sie in ihrem Wiederrufsrecht das Wiederrufsrecht ja irgendwie aus.

"Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Dienstleister mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat."

und das ist sicher nicht erlaubt den die 14 Tage müssen sie dir laut Vernabsatzgesetz geben.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Stimmt aber Aliqout darf berechnet werden...

Die werden dich nicht klagen? DU verstehst hier anscheinend nicht das eine Handvoll Leute das Hauptberuflich machen und sollte mal die Quote ned so erfüllt sein, bei dem Streitwert gehst du in Deutschland original mit 22 € in Vorleistung... und 22 € jucken mich mal absolut sowas von garnicht... wenn ich das 100 mal im Monat mache, wie hoch steht die Chance dass das gegenüber zum Anwalt rennt und Einspruch einlegt? Ich sags dir mal aus Erfahrungswerten... 7 von 100 Leuten wehren sich mit dem Anwalt, die anderen 93 zahlen bei nem Mahnbescheid. Sowas kann ganz fies sein, zum Beispiel Kontopfändung...

Das Risiko seitens des Betreibers ist somit kalkulierbar,

den Punkt an dem ihr den drankriegt, und er lernte es nie, er lernt es nicht und wirds auch nie lernen, fehlende Steuernummer im Imprint bei einer kommerziellen Website in Deutschland schon mal a ganz a schlechter Punkt...

Ansonsten... wie oft haben wir schon Lehrgeld gezahlt?! Seis bei Huren, seis bei sowas.... und genau darauf wird abgezielt.... oder glaubst du Content kriegst du irgendwo für Lau? Um so ne Seite zu füllen, hast du gewisse Vorlaufkosten für Preproduktion, Postproduktion, die Produktion an sich und natürlich das Girl will auch €€ sehen...
 
In den AGBs steht doch sogar ein Widerrufsrecht.
Ich verstehe das so, wenn ich innerhalb von 2 Wochen per Mail widerrufe, ist die Sache geklärt, oer nicht?


§ 5 Widerrufsrecht
5.1 Der Kunde kann, sofern er Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

JEB-xxx
Jürgen ...
xxx
xxx

oder per E-Mail an: info@melli-privat.de
5.2 Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Dienstleister mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die vom Dienstleister empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er dem Dienstleister insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen hat der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Absendung seiner Widerrufserklärung zu erfüllen.
 
Zurück
Oben