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Gast
(Gelöschter Account)
Zunächst einmal muss einem BEKANNT sein, dass ein Erbfall überhaupt eingetreten ist.
Das ist richtig. Erst ab dem Bekanntwerden des Todesfalls tritt in Deutschland die 6-wöchige Frist in Kraft.
Ausnahmen bilden Sterbefälle im Ausland. Da gilt es dann, die verlängerte Frist mit der Botschaft abzuklären. Das sind aber Sonderfälle.