Viagra ...... Nebenwirkung

ein schelm, wer böses denkt gg

Und wiederum sich die Schweizer klüger

In der Schweiz kann ein solches Phänomen nicht entstehen, bestätigt VZ Versicherungsexperte Stefan Thurnherr. Hierzulande gibt es das Drei-Säulen-Prinzip: Die obligatorische AHV, bei Unfalltod das Unfallversicherungsgesetz UVG und bei Krankheitstod das Gesetz über die berufliche Vorsorge BVG. Damit eine Witwenrente ausbezahlt wird, müssen laut Thurnherr einige Vorraussetzungen gegeben sein. «Eine Witwenrente von der AHV erhält eine Frau, wenn sie Kinder aus der Ehe hat. Wenn es keine Kinder gibt, muss die Frau mindestens 45 Jahre alt sein und mindestens fünf Jahre mit dem Verstorbenen verheiratet gewesen sein»
 
Wirklich großartiger Verweis auf einen tollen Artikel.
Danke gogolores, oder ist es ein Hinweis darauf, dass auch Alpenvölker der Ironie mächtig sind?
Nö, ich glaub´, du nimmst es mal so.
 
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