Todesstrafe

Ich bin...

  • ...für die Todesstrafe

    Stimmen: 136 32,6%
  • ...gegen die Todesstrafe

    Stimmen: 281 67,4%

  • Umfrageteilnehmer
    417
Gegen die Todesstrafe bin ich auf jeden Fall auch wenn sie einen Nutzen hätte.

Ob Strafen allgemein einen Nutzen haben lässt sich jedenfalls diskutieren sehe aber keine wirkliche Alternative zu Bestrafungen in einem Rechtsstaat.

Bei dieser Diskussion sollte man nicht unerwähnt lassen, dass bei uns neben der Todesstrafe auch die Folter als Bestrafung abgeschafft wurde, aber bis vor gar nicht allzu langer Zeit praktiziert wurde. Selbst in der Schule war das Rohrstaberl ein beliebtes Utensil der Pädagogen.
 
Ich denke, daß in der bisherigen - übrigens meiner Ansicht nach - sehr konstruktiven Diskussion schon genügend Argumente gebracht wurden, warum man es sich eben nicht so einfach machen kann.
Ich glaube nicht, dass man es sich einfach macht, wenn man an seinen Prinzipien festhält, anstatt sie nach tagespolitischem Kalkül wahllos zu verändern.

Auch maße ich mir nicht an, über Leben und Tod eines anderen Menschen zu entscheiden. Nicht aus der Distanz, und ich würde es auch als Betroffener nicht tun.

Und im Gegensatz zu Dir habe ich in dieser Diskussion nicht ein einziges Argument gefunden, welches für mich triftig genug wäre, von meinem Prinzip abzurücken.
 
Ich glaube nicht, dass man es sich einfach macht, wenn man an seinen Prinzipien festhält, anstatt sie nach tagespolitischem Kalkül wahllos zu verändern.

Auch maße ich mir nicht an, über Leben und Tod eines anderen Menschen zu entscheiden. Nicht aus der Distanz, und ich würde es auch als Betroffener nicht tun.

Und im Gegensatz zu Dir habe ich in dieser Diskussion nicht ein einziges Argument gefunden, welches für mich triftig genug wäre, von meinem Prinzip abzurücken.


Hmmm, mir fällt jetzt spontan kein einziger Beitrag in der Diskussion hier ein aus dem man schließen könnte, daß Leute aus tagespolitischem Kalkül ihre Prinzipien ändern würden.
Das Festhalten an seinen Prinzipien ist schon eine richtige Einstellung; genauso richtig und wichtig ist es aber auch seine Prinzipien von Zeit zu Zeit zu hinterfragen, damit man nicht Gefahr läuft in Sturheit zu verfallen. Eine prinzipielle Betrachtung mit der ich Dich jetzt in keiner Weise meine.

Da ich kein Richter bin – und ich nehme jetzt einmal an Du auch nicht – steht uns die Entscheidung über Leben und Tod sowieso nicht zu, genauso wenig über Haft- oder Geldstrafen, also brauchen wir uns da ohnedies nichts anzumaßen.
Und wie ich als Betroffener im Ernstfall reagieren würde ist unendlich schwer zu sagen, da ich zum Glück nicht in so einer Situation bin. Wirklich ausschließen kann man da glaube ich aber nichts.
In der Diskussion hier wurden ja schon einige Beispiele angesprochen. Wenn aber etwa ein Vater eines vergewaltigten und ermordeten Kindes in seiner grenzenlosen Wut bei Gelegenheit den Täter ermorden würde, dann wird meine Ablehnung dieser Tat sehr begrenzt sein.

Wenn Du meine Beiträge hier gelesen hast weißt Du ja, daß ich mich bislang weder als expliziter Befürworter noch strikter Ablehner der Todesstrafe geäußert habe, daher muß ich Dir bei Deinem Schlußsatz widersprechen.
Wir befinden uns nämlich in keinem Gegensatz, da auch ich bislang in der Diskussion keine Argumente gefunden habe, die mich von meinen Prinzipien abrücken lassen.
Was ich aber gefunden habe sind doch in beide Richtungen Argumente, die einen nachdenken lassen. Manche teilt man mehr, manche weniger.
Bis jetzt habe ich aber zum Beispiel von den expliziten Ablehnern der Todesstrafe auch noch kein "Hammerargument" gehört, welches meine Meinung ändern würde.

Was ich aber vorher mit "zu leicht machen" gemeint habe ist, daß mir eben ein simples "man darf niemanden töten – daher Todesstrafe nein" in einer Diskussion zu billig/zu einfach ist, genauso eben wie ein "wer wen umbringt gehört weg, also Todesstrafe ja".
 
Wenn aber etwa ein Vater eines vergewaltigten und ermordeten Kindes in seiner grenzenlosen Wut bei Gelegenheit den Täter ermorden würde, dann wird meine Ablehnung dieser Tat sehr begrenzt sein.
Meine Ablehnung wäre ebenfalls unbegrenzt. Selbstjustiz ist abzulehnen. Hast beim Fussball auch Verständnis für Revanchefouls? Den Regeln nach sind diese ein besonders schwerer Verstoss.
 
Meine Ablehnung wäre ebenfalls unbegrenzt. Selbstjustiz ist abzulehnen. Hast beim Fussball auch Verständnis für Revanchefouls? Den Regeln nach sind diese ein besonders schwerer Verstoss.

Selbstjustiz ist natürlich ein ganz heikles Thema und entsteht eigentlich nur dann, wenn Opfer sich durch die Justiz nicht geschützt/vertreten sehen.
Wenn ich sage, daß meine Ablehnung begrenzt wäre, dann sage ich aber dadurch nicht automatisch, daß ich die Tat juristisch straffrei sehen möchte.
Die juristische Strafwürdigkeit steht außer Frage, die Strafbemessung hängt da natürlich vom Einzelfall ab.

Was ich in diesem Zusammenhang aber als unpaßend empfinde ist der Fußballvergleich und ich neige da zu sagen, daß nicht alles was hinkt auch ein Vergleich ist.
Das Leben ist nun einmal kein Spiel!
Auch ist der Vergleich inhaltlich nicht korrekt, da ein Revanchefoul nicht unmittelbar mit dem Gerechtigkeitsgefühl zusammenhängt, so wie vorher bei der Selbstjustiz beschrieben.
 
Zur weiteren Lektüre zwischendurch:

Ein Standpunkt kontra Todesstrafe:
http://derstandard.at/1317018649160...fe-in-Texas-Die-drakonische-Haerte-der-Justiz
(Unter anderem die alte Geschichte vom betrunkenen, schlafenden Pflichtverteidiger.)

Ein Standpunkt pro Todesstrafe:
http://derstandard.at/1317018651557/Jurist-Robert-Blecker-Entscheidend-ist-die-Grausamkeit
("Mir geht es um ausgleichende Gerechtigkeit.")

Zwei unterschiedliche Standpunkte! So wie es auch hier unterschiedliche Meinungen dazu gibt. Robert Blecker mag Jurist sein. Er irrt trotzdem.
 

nichts zu danken

du sprichst mir - immer wieder - aus der seele :daumen:

was wiegts, das hats!

Selbstjustiz ist natürlich ein ganz heikles Thema und entsteht eigentlich nur dann, wenn Opfer sich durch die Justiz nicht geschützt/vertreten sehen

selbstjustiz ist natürlich abzulehnen, aber ich möcht mal sehen, wie so mancher unserer lieben forumskollegInnen, welche jetzt so vehement zum schutz der täter eintreten, reagieren würden, wenn sie selber in die situation kämen, opfer oder angehöriger eines opfers zu sein

wie ich schon in einem vorpost geschrieben hab: man weiss erst dann, wie man reagiert, wenn man eine solche oder ähnliche situation schon erlebt hat



ein foul beim fussball mit nem mordfall zu vergleichen erscheint mir schon sehr gewagt...
 
Tatsächlich stellt die Todesstrafe nicht nur ein graduell höheres Strafmaß dar, sondern ist eine qualitativ andere Form der Bestrafung als etwa Haftstrafen.
Eben.
Und darum sollte die Todesstrafe nicht vollzogen werden.

aber ich möcht mal sehen, wie so mancher unserer lieben forumskollegInnen, welche jetzt so vehement zum schutz der täter eintreten, reagieren würden, wenn sie selber in die situation kämen, opfer oder angehöriger eines opfers zu sein
Das heißt noch lange nicht, dass wenn man in der glücklichen Lage ist KEIN Opfer eines Gewaltverbrechens zu sein oder keinen Verwandten/Freund betrauern zu müssen, dass man dann keine Meinung zur Todesstrafe haben darf.
Man kann so die Gegebenheiten objektiver, klarer sehen und einschätzen.
Und selbst wenn, persönliche Rachegefühle dürfen nicht Richtschnur eines Rechtsstaates sein.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Robert Blecker mag Jurist sein. Er irrt trotzdem.
Worin irrt er sich?

Blecker will die Todesstrafe auf die ganz besonders grausamen und kaltblütigen Verbrechen beschränken. Für 'gewöhnliche' Morde soll sie nicht verhängt werden. Interessanterweise fällt das Wort "Abschreckung" in dem Interview nicht. Es geht Becker um ausgleichende Gerechtigkeit. Ich habe weiter oben schon geschrieben, dass das Streben nach einem Ausgleich durch eine Strafe frustriert werden muss.

Blecker sieht die Frage als eine emotionale Frage. Ich weiß nicht genau, was er damit meint. Sofern wir uns auf der Ebene ethischer Grundsätze bewegen, kommen wir nie auf eine Letztbegründung und man kann ethische Fragen immer als emotionale Fragen sehen. (Nonkognitivismus) Erst wenn wir die ethische Grundsatzentscheidung getroffen haben, dass es prinzipiell vertretbar oder notwendig sein kann, Menschen vorsätzlich und ohne dringenden Notstand zu töten, können wir die Frage der Zweckmäßigkeit (des Nutzens) stellen. Dann könnte man es so verstehen, dass das Strafrecht im Interesse des sozialen Friedens auch das Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung befriedigen soll. Demnach könnte das emotionale Bedürfnis der Bevölkerung nach drastischen Strafen als Rechtfertigung der Todesstrafe gesehen werden.

selbstjustiz ist natürlich abzulehnen, aber ich möcht mal sehen
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Auch wenn wir uns eingestehen, dass wir in bestimmten Situationen vielleicht falsch handeln würden, bleibt Falsches falsch.

Eben.
Und darum sollte die Todesstrafe nicht vollzogen werden.
Non sequitur. Warum sollten Haftstrafen die einzig zulässige Form der Strafe sein? Geldstrafen sind auch eine qualitativ andere Form der Bestrafung als Haftstrafen. Würden wir Geldstrafen deshalb auch ablehnen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Worin irrt er sich?

Er spricht von ausgleichender Gerechtigkeit und sieht die Todesstrafe nicht als Rache. Was ist eine ausgleichende Gerechtigkeit, die den Tod des Täters verlangt (Aug um Aug, Zahn um Zahn)? In meinen Augen ist das eben der Wunsch nach Rache.

Demnach könnte das emotionale Bedürfnis der Bevölkerung nach drastischen Strafen als Rechtfertigung der Todesstrafe gesehen werden.

Auch das Abhacken der Hand eines Diebes wird das emotionelle Bedürfnis der Bevölkerung in Saudi - Arabien befriedigen. Trotzdem ist es barbarisch und unmenschlich.

Die Taten, für die dieses emotionelle Bedürfnis unbedingt befriedigt werden muss, wer legt sie fest? Ich stell mir gerade vor, wie da erst die Wogen der Diskussion hoch gehen würden, wenn wir über die Delikte diskutieren, für welche die Todesstrafe angemessen sein soll.
 
Interessante Diskussion. Könnt ma jetzt viell. noch wer 'nen plausiblen Grund liefern, warum z.B. ein Serienkiller a'la Brevik am Leben bleiben sollte? Oder der Knabe, der erst vor kurzen das 18jährige Mädel in Wien abg'stochen hat?

Viell. weil ma's therapieren und selbige dann künftig die Welt bereichern werden ...??? :haha:

Ahjo PS: Irgendwo im Thread hab ich was über'n Nutzen der Todesstrafe g'lesen. M.E. ein ganz klarer: erspartes Geld für Therapie / Haftkosten etc. in soziale Projekte investieren, wär für mich schon mal ein recht sinnvoller Nutzen ... :?
 

Gut, dann lassen wir Statistiken sprechen.

http://www.deathrow-usa.us/FaktenTodesstrafeUSA.pdf

• Die weitaus umfassendste Studie des Landes ergab, dass die Kosten für die Todesstrafe North Carolina $ 2.16
Millionen pro Hinrichtung mehr kostet, als einen Mörder lebenslänglich im Gefängnis einzusperren. Ein Großteil
der Kosten entsteht während der Verhandlungsphase. (Duke Universität, Mai 1993).

Und noch etwas zur Abschreckungswirkung ( Vergleich innerhalb der USA):

Abschreckung und die Todesstrafe

· laut einer Umfrage früherer und amtierender Präsidenten von akademischen
kriminologischen Gesellschaften widerspachen 88% dieser Experten der Nation, dass
die Todesstrafe eine abschreckende Wirkung auf Mord hat. (Redelert & Akers, 2009)
· übereinstimmend mit vorangegangenen Jahren zeigte der einheitliche FBI
Verbrechens-Bericht, dass der Süden die höchste Mordrate hatte. Im Süden finden
über 80% der Hinrichtungen statt.
Der Nordosten, in dem weniger als 1% aller
Hinrichtungen stattfinden, hatte die geringste Mordrate.

Und haben wir die Todesstrafe erst einmal, wer hindert und denn, unwertes Leben auszulöschen?

Geisteskrankheit und die Todesstrafe

· In 2002 erließ der Oberste Gerichtshof ein allgemein gültiges Urteil im Fall Atkins
gegen Virginia, das besagt, dass es verfassungswidrig ist, Angeklagte mit
Geisteskrankheiten hinzurichten. Vor dieser Regel haben achtzehn Staaten und die
Bundesregierung solche Hinrichtungen verboten: Arizona, Arkansas, Colorado,
Connecticut, Florida, Georgia, Indiana, Kansas, Kentucky, Maryland, Montana, New
Mexico, Nevada, New York, North Carolina, South Dakota, Tennessee, Washington
und U.S. Regierung.
 
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