Stundenhotel Nähe Praterstern

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Gast

(Gelöschter Account)
Hallo zusammen,

ich weiß ich hätte sicher auch die Suchfunktion verwenden können, aber kann mir jemand ein günstiges Stundenhotel nähe Praterstern
sagen ?? Wo man auch ziemlich kurzfristig ohne viel Erklärung ein Zimmer kriegt??

Danke...
 
Weißes Lamm in der Zirkusgasse beim Nestroyplatz ums Eck. 18,- Euro für 1h. (War gerade dort)
 
in der zirkusgasse gibts auch so ein kleineres.. etwas abgefucktes....

edit: der bursche hats schon gesagt
 
War heute im www.beigabi.at

kann ich auch nur empfehlen.eine stunde 20 euro.ist zwar klein, aber
sehr sauber und das zimmer hatte sogar auch ein whirlpool :shock:
war ganz überrascht....
 
Sehr schön. Wie hat`s der Begleitung gefallen? 8-)

Habe allerdings gehört, dass man dort auch mit einer polizeilichen Kotrolle rechnen muss - ist es wahr? Wie beweise ich in dem Fall, dass die Dame keine (illegale, da ohne Deckel) Prostituierte ist, sondern eine Bekannte?
 
Habe allerdings gehört, dass man dort auch mit einer polizeilichen Kotrolle rechnen muss - ist es wahr? Wie beweise ich in dem Fall, dass die Dame keine (illegale, da ohne Deckel) Prostituierte ist, sondern eine Bekannte?

Du musst gar nix beweisen. ;)

Abgesehen davon bist du nicht dafür verantwortlich ob eine SW die Kontrollkarte hat oder nicht.
 
Du musst gar nix beweisen. ;)

Abgesehen davon bist du nicht dafür verantwortlich ob eine SW die Kontrollkarte hat oder nicht.

11. Gebot: du sollst dich nicht täuschen. Freier von illegalen bzw. geheimen SW können sehr wohl angezeigt werden...unwissenheit schützt nicht vor strafe. Jeder von uns muss sich theoretisch überzeugen, dass die firma, die wir beauftragen, auch über die dafür nötige gewerbeberechtigung verfügt. Ist leider so, auch wenn wohl die wenigsten z. B. bei einem deichgräber, der im ort die kanalisierung von grundgrenze zum haus durchführt, die berechtigung in zweifel ziehen würden. Ist ihm allerdings nicht erlaubt...fazit: der auftraggeber hat einen pfuscher beschäftigt und sich somit strafbar gemacht.
 
11. Gebot: du sollst dich nicht täuschen.
:nono: Das ist das 12. Gebot!

Das 11. Gebot lautet eindeutig: Du sollst Dich nicht erwischen lassen! ;)


Auch illegal oder geheime SW könn(t)en allerdings auch ausserhalb ihrer "Geschäftszeiten" Sex mit Freunden haben. ;)
 
Habe allerdings gehört, dass man dort auch mit einer polizeilichen Kotrolle rechnen muss - ist es wahr? Wie beweise ich in dem Fall, dass die Dame keine (illegale, da ohne Deckel) Prostituierte ist, sondern eine Bekannte?

:?:?:? schon wieder die selbe debatte... pfff....

Schau dir die HP an- triff dich nicht DAVOR mit einer bekannten. wenn ihr gemeinsam hingehts is das kein problem.
 
11. Gebot: du sollst dich nicht täuschen. Freier von illegalen bzw. geheimen SW können sehr wohl angezeigt werden...

§ 8a Wiener Prostitutionsgesetz sieht Strafen bei Verstössen gegen die Meldepflicht lediglich für die betroffene SW vor. ;)
 
:?:?:? schon wieder die selbe debatte... pfff....

Schau dir die HP an- triff dich nicht DAVOR mit einer bekannten. wenn ihr gemeinsam hingehts is das kein problem.

Nicht desto trotz habe ich keine Lust jemandem glaubhaft machen zu müssen, dass die Dame neben mir keine SW, sondern eine Bekannte ist.
 
das risiko gehst ein, wennst ins stuwerviertel gehst!!:mauer:

gibt eh so viele andere...

Am besten fahrt er mit ihr auf einen Sprung nach Venedig ...... Gondoliere und so.

Also ich denk mir, wenn sich beide ausweisen können, dann gibt es kein Problem.
 
§ 8a Wiener Prostitutionsgesetz sieht Strafen bei Verstössen gegen die Meldepflicht lediglich für die betroffene SW vor. ;)

entweder ist wien tatsächlich anders, oder es greifen noch andere gesetze...in st. Pölten wurde vor über 2 jahren bei einer großrazzia auch ein, in flagranti erwischter freier zur rechenschaft gezogen, da zu diesem zeitpunkt prost. noch verboten war.
 
entweder ist wien tatsächlich anders, oder es greifen noch andere gesetze...in st. Pölten wurde vor über 2 jahren bei einer großrazzia auch ein, in flagranti erwischter freier zur rechenschaft gezogen, da zu diesem zeitpunkt prost. noch verboten war.

Prostitution unterliegt landesgesetzlichen Regelungen und wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt. ;)
 
to Busara
..das die regelung der prostitution landesache ist, ist korrekt, ....nur bezüglich möglichkeit auch den kunden/freier anzuzeigen, lässt sich mitunter auch finden!
..du kennst den einfallsreichtum unserer exekutive nicht und es gibt genügend andere gesetze, auf die sie zurückgreifen können! Wie u.a. derzeit beliebt, der §7 VstG, der auch bei vorliegen einer verwaltungsübertretung der Pros. zbs nach §8a/2 wiener ProsG, auf den Freier/Kunden je nachdem, bzw u.a. angewendet wird. 8-)

..wie badmanu schon geschrieben hat:
"Du sollst dich nicht täuschen!" ;)
 
..du kennst den einfallsreichtum unserer exekutive nicht und es gibt genügend andere gesetze, auf die sie zurückgreifen können! Wie u.a. derzeit beliebt, der §7 VstG, der auch bei vorliegen einer verwaltungsübertretung der Pros. zbs nach §8a/2 wiener ProsG, auf den Freier/Kunden je nachdem, bzw u.a. angewendet wird. 8-)

Anzeigen könntens mich ruhig, mach ich eine Berufung und die Sache wär erledigt.

Denn eine fehlende Kontrollkarte - und um die gehts in diesem Beispiel - kann dem Freier nicht zum Vorwurf gemacht werden.
 
Oje das mit der polizeilichen Kontrolle ist nicht so gut, da mein Bekannter Bulle ist... schade, denn wir dachten nun endlich eine günstigere Variante gefunden zu haben.
Normalerweise wenn er in Wien ist hat er ein Hotelzimmer - aber wenn keine Übernachtung in Wien dann auch kein Hotelzimmer.Daher diese Ausweiche. Aber wenn das dort so ist, dann werden wir diese Gegend in Zukunft meiden.
Danke für den Tip.Haben beide echt keine Lust da Rede und Antwort auf der Polizei stehen zu müssen. Also heißt es weitersuchen.
 
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