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Gast
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Ginge es nach uns EFlern hättest du nie schließen müssen. Alles Gute bei deinem Kampf!Lieber Papillon_bleu Diese Geschichte unterliegt nicht dem WPG 2011 sondern dem Wiener Prostitutionsgesetz von 1984
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Ginge es nach uns EFlern hättest du nie schließen müssen. Alles Gute bei deinem Kampf!Lieber Papillon_bleu Diese Geschichte unterliegt nicht dem WPG 2011 sondern dem Wiener Prostitutionsgesetz von 1984
Gregor Bloéb im Sommergespräch, Profil 31/2014: "Die Grünen sind das Spießigste."... nach Vorstellung der Grünen
Mit Verlaub, Herr Sauna Royal, aberIRRTUM! Was der Wiener Gesetzgeber will...
Also wird fleissig weiter"gestemmt"
Wien ist die einzige Stadt auf der Welt, wo man sagen darf: Sein's mir ned bös, aber Sie san a Trottel!

Auch die Sauna Royal war jahrelang in Betrieb, obwohl es den separaten Eingang auch nach dem alten Wiener Prostitutionsgesetz schon geben hätte müssen. Aber nach dem neuen WPG wollte Sauna Royal selbst das Lokal als Prostitutionslokal genehmigen lassen. Da tut sich die Behörde natürlich schwer, nicht hinzuschauen, wenn jemand "Hier!" schreit.und niemanden kratzt es.
Demnach, ist Hausbesuch in Wien verboten.
Geht der Gast in die Sauna, (bei uns war das öfter der Fall) ist sein Zimmer für Ihn reserviert.
Sein Raum ist/war für andere Gäste nicht zugänglich.
Sogar die Chefin klopft an, bevor sie hineingeht.
Dazu zwei Anmerkungen:
1. Wenn Eurer Meinung nach Hausbesuche verboten sind, warum sollte dann Prostitution in einem temporär vermieteten Raum erlaubt sein? Wo ist der Unterschied zum Hausbesuch?
2. Wenn Ihr "nur" Zimmer vermietet, wie sieht es mit der Anbahnung aus? Bestellt der Kunde die Prostituierte schon, bevor er Eure Sauna betritt? Oder kommt er erst dort erstmals mit dem Mädchen in Kontakt? Wenn Zweiteres, fallt Ihr jedenfalls unter § 6 Abs 1.
Die eigene Wohnung entspricht aber jedenfalls dem § 6 Abs. 2. Daher sind Hausbesuche aus meiner Sicht ausdrücklich erlaubt.§ 9.Abs. 5.
Die Ausübung von Prostitution in einem Gebäude ist nur zulässig, wenn dieses als Prostitutionslokal den Vorgaben des § 6 entspricht.
Es geht nicht darum ob der Raum vermietet ist oder nicht, sondern ob es sich bei dem Raum um ein Prostitutionslokal entsprechend den Vorgaben des § 6. handelt oder nicht.
Es tut mir leid, aber das ist großteils Blödsinn. Einzig bzgl. des Hotelzimmers ließe es sich argumentieren. Die anderen Sachen sind meist gar keine abgeschlossenen Räume (Küche, Werkstatt, Restaurant-Tisch, ParkplatzBezüglich § 6. Abs. 2 (Räume derjenige Person)
Dein Zimmer im Hotel. Dein Eigentum ist es trotz Benützung nicht.
Dein Arbeitsplatz zB. Büro, Küche, Werkstatt etc.
Dein Tisch in einem Restaurant. Musst du nicht kaufen oder mieten trotzdem gilt er als dein Tisch.
Dein Parkplatz, wo du gerade dein Auto abgestellt hast. Auch wenn du nicht dafür zahlst, gilt er als dein Parkplatz.
Deine Kabine in einem Solarium. Während deines Besuches ist es dein Raum.
Die öffentliche Toilette. Während du darin verweilst, wird dir diesen/deinen Raum niemand streitig machen.
Dein Bett im Spital.
Dein Sitzplatz im Kino.
Aber nach dem neuen WPG wollte Sauna Royal selbst das Lokal als Prostitutionslokal genehmigen lassen.
Die eigene Wohnung entspricht aber jedenfalls dem § 6 Abs. 2. Daher sind Hausbesuche aus meiner Sicht ausdrücklich erlaubt.
Die Antwort auf meine wichtigste Frage bist Du aber schuldig geblieben: Wie läuft bei Euch die Anbahnung ab?
Ginge es nach uns EFlern hättest du nie schließen müssen. Alles Gute bei deinem Kampf!
Das ist aber der Punkt. Sobald die Anbahnung in Eurer Sauna stattfindet, könnt Ihr die Anwendung des § 6 Abs. 2 vergessen. Dann ist ausschließlich Abs. 1 anwendbar.Genau wie überall. Vielleicht ein bisschen dezenter.
Das ist aber der Punkt. Sobald die Anbahnung in Eurer Sauna stattfindet, könnt Ihr die Anwendung des § 6 Abs. 2 vergessen. Dann ist ausschließlich Abs. 1 anwendbar.
Ich fürchte, das stimmt. Ich wünsche sauna-royal nach wie vor das Beste, aber ich fürchte, mit dieser Argumentation werdet Ihr schweren Schiffbruch erleiden.Und der Witz jetzt, dass die Frau in das Zimmer vom KUNDEN kommt ist GENIAL, wenn man sich kaputtlachen will.
Ich kann mich an den ersten Witz erinnern, wo du behauptet hast, dass ein FENSTER Zugang zum öffentlichen Raum sein soll.
Und der Witz jetzt, dass die Frau in das Zimmer vom KUNDEN kommt ist
Zitat Zitat von MrNJ Beitrag anzeigen
Und der Witz jetzt, dass die Frau in das Zimmer vom KUNDEN kommt ist GENIAL, wenn man sich kaputtlachen will.
Ich fürchte, das stimmt. Ich wünsche sauna-royal nach wie vor das Beste, aber ich fürchte, mit dieser Argumentation werdet Ihr schweren Schiffbruch erleiden.