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also ich kenne ja die deutsche Rechtslage nicht, aber in Ö muss meines Wissens nach von mind. 2 verschiedenen Ärzten der Hirntod festgestellt werden...und das gilt sowohl rechtlich, als auch medizinisch als tot...also von wegen lebend ausschlachten, wenn Herz Lungenmaschine abgeschaltet werden würde, könnten sie die Organe nicht mehr verwenden, trotzdem ist Mensch tot.Also, wenn man dich, noch lebend, ausschlachtet, dann ist`s Dir wurscht, aber verbrannt werden, wennst` tot bis, das willst Du nicht ... o.K.!